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Eingetragene Lebenspartnerschaft für Heteros?

Lebenspartnerschaft

Deutsche finden keine Alternative zur Ehe / PACS in Frankreich. Pacsen statt heiraten: In Frankreich können auch heterosexuelle Paare ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen und gewinnen vor allem in Gelddingen Rechtssicherheit.

Wissen Sie noch, was man früher ein „Bratkartoffelverhältnis“ nannte? Falls ja, sind Sie vermutlich weit über 30 und waren – statistisch betrachtet – schon öfter verheiratet oder ernsthaft liiert! Der Begriff bezeichnete nach dem Zweiten Weltkrieg eine Beziehung ohne Trauschein, vor allem zwischen Kriegswitwen und Heimkehrern. Die Witwen wollten ihre Rente nicht verlieren und deshalb nicht heiraten, die Soldaten ihrerseits waren froh, ein warmes Nest inklusive Verköstigung und Liebe gefunden zu haben.

Ehe ohne Trauschein gesellschaftsfähig

Heutzutage ist die Ehe ohne Trauschein gesellschaftlich für jede Altersgruppe akzeptiert, dennoch kommt das Heiraten nicht aus der Mode, und sei es die zweite, dritte oder (wie ein nicht mehr amtierender grüner Bundesaußenminister es tat) fünfte „Lebens“-Partnerin, die man zum Standesamt führt. Immer wieder sagen viele gerne ja, für manche bleibt der Ehepartner jedoch ein Lebensabschnittsgefährte. Es gibt viele gute Heiratsgründe, allerdings spricht auch manches dagegen.

Gründe contra Ehe

Gegen den Ringetausch in Kirche und Standesamt sprechen zum Beispiel folgende Gründe:

  • Zukunftsangst: Eine spätere Scheidung ist eine der unangenehmsten, aufwändigsten und meist die teuerste Trennungsart.
  • Rechtegleichheit: Nicht-eheliche Kinder haben heutzutage denselben Unterhaltsanspruch wie eheliche Söhne und Töchter.
  • Rentenverlust: Verwitwete Rentner/innen verlieren ihren Anspruch auf Witwenrente.
  • Partnerwechsel: Je länger die Lebenserwartung, desto mehr längerfristige Beziehungen gehen die Menschen ein.
  • Statistikgläubigkeit: Die Wahrscheinlichkeits-Statistiker warnen vor Optimismus. Jede zweite bis dritte Ehe scheitert doch irgendwann.
  • Bindungsscheu: Man ist zu jung, zu alt, zu krank, zu untreu, zu individuell, zu egoistisch, generell irgendwie „zu“ für eine Ehe.

Rechtliches Niemandsland

Die hohe Zahl eheähnlicher Lebensgemeinschaften beschäftigt Juristen und Politiker zunehmend, denn für die Gesetzgeber stellen sie ein Problem dar, eine Art Niemandsland, fast rechtsfreien Raum mit „Regelbedarf“ und „Reformbedarf“ in Deutschland und Abstimmungsnotwendigkeit innerhalb der Europäischen Union. Die Kirchen haben Meinungen dazu, die Ministerien schlagen sich mit den rechtlichen Konsequenzen der vielen freien Beziehungskisten herum:

Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Fürsorgerecht und was es sonst noch für Rechte (und Pflichten) gibt.

Eingetragene Partnerschaft nur für Homosexuelle

Erstaunlicherweise erlaubt das deutsche Gesetz keinen Mittelweg für Menschen, die sich zwar binden und damit ihre Verantwortung für den Partner ausdrücken wollen, die sich aber die Option der rasch wiedererlangten Freiheit erhalten wollen. Anders als zum Beispiel in Frankreich gibt es in Deutschland keine eingetragene Lebenspartnerschaft für heterosexuelle Paare, also Mann und Frau. Den wenigsten Deutschen ist bewusst, dass homosexuelle Paare eine Wahlmöglichkeit haben, die Heterosexuellen verwehrt bleibt.

Wilde Ehe oder Heirat?

Bei unseren französischen Nachbarn erfreut sich ein dritter Weg zwischen freier Liebe und Ehe großer Beliebtheit. Der „zivile Solidaritätspakt“ PACS (Abkürzung von pacte civile de solidarité) wurde im November 1999 eingeführt. Er bietet nicht-verheirateten Paaren mehr Sicherheit in Gelddingen und stellt diese im Erbfall Ehepartnern gleich. Eine PACS-Trennung geht in ein paar Wochen über die Bühne: Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten kommt der Auflösung eines Zeitungsabonnements oder der Kündigung einer Wohnung gleich. Unterhaltsansprüche entstehen nicht. Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Vertrag, der von einem Amtsgericht bestätigt werden muss. Ob damit Pseudo-Hochzeitsfeierlichkeiten verbunden sind, bleibt den Vertragspartnern überlassen.

Die Alternative heißt PACS

Verpacste Paare können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, kommen bei Schenkungen in den Genuss derselben Steuersätze wie Ehepaare und können sich in der Krankenversicherung des Partners oder der Partnerin mitversichern lassen. Sogar familiäre Vergünstigungen (wie z. B. für Ehepartner von Staatsbeamten) können genutzt werden.

90 % heterosexuelle PACS-Paare

Witwen- oder Witwerrente ist nicht vorgesehen, und alle Paare unterliegen der Gütertrennung. Aufenthaltsgenehmigungen werden nicht bedingungslos erteilt, und Kinder zu adoptieren ist auch nicht ohne Weiteres möglich. Trotz dieser Einschränkungen scheint die Pacs-Beziehung für viele Franzosen eine moderne Alternative zur traditionellen Ehe darzustellen. Während die Zahl der Eheschließungen in Frankreich kontinuierlich zurückgeht, stieg die Zahl der seit 1999 geschlossenen Pacs-Verbindungen jährlich um 25 % auf insgesamt über 400.000. Am stärksten fällt auf, dass in den zehn Jahren seit Einführung des Pacs weniger als 10 % der alternativen „Hochzeiter“ gleichgeschlechtliche Paare waren.

Trennungsrate gleich Scheidungszahlen

Betrachtet man die absoluten Zahlen, so ist die Trennungsrate bei gepacsten Paaren zwar höher als die von Ehescheidungen in Frankreich; nimmt man nur die heterosexuellen Pacs-Paare, entspricht deren Trennungsrate jedoch ziemlich exakt der Scheidungsrate in den ersten Jahren von Eheleuten.