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Entlastung pflegender Angehöriger – Einen Verwandten längere Zeit zu pflegen, kostet viel Kraft

Ohne Unterstützung schafft man es auf Dauer kaum alleine, ein Familienmitglied zu pflegen. Professionelle Hilfe bieten ambulante Pflegedienste.

Es ist eine seelisch und körperlich stark belastende Aufgabe, einen pflegebedürftigen Menschen zu betreuen. Und nur ein gut funktionierendes Netzwerk aus Hilfen und Unterstützung schützt pflegende Angehörige vor Burn-Out, Depressionen und körperlichen Schäden.

Von Anfang an sollen Pflegepersonen eine Auszeit nehmen können oder Unterstützung während der Pflegearbeit bekommen. Steht zusätzlich zur Pflege noch die ganze Hauswirtschaft auf dem täglichen Arbeitsplan, dann braucht man Hilfe – stundenweise oder wenigstens für umfangreichere Putzaktionen.

Hilfe vom Pflegeprofi

Meist gelingt es auf Dauer aber nicht, die Unterstützung ausschließlich auf privater Hilfe aufzubauen, also Verwandte, Freunde und Nachbarn zu mobilisieren. Professionelle Hilfe bieten in solchen Fällen ambulante Pflegedienste. Sie entlasten, wenn Angehörige eine Pause brauchen: Sei es täglich ein paar Stunden oder auch nachts, wenn die pflegebedürftige Person unruhig schläft, Medikamentengaben benötigt oder mehrmals zur Toilette muss. Sonst sorgt der permanente Schlafentzug dafür, dass man den seelischen und körperlichen Belastungen der Pflege schon bald nicht mehr gewachsen ist.

Pflegedienste können dadurch entlasten, dass sie nur bestimmte, körperlich besonders anstrengende Tätigkeiten übernehmen, etwa das Baden und Waschen, An – und Ausziehen. Und schließlich darf jeder Pflegende nicht vergessen, dass er eigenes Leben hat. Regelmäßige längere, d.h. mehrtägige Pausen sind also unerlässlich und sollten ganz bewusst genutz werden für einen Erholungsurlaub. Weiß man die pflegebedürftige Person daheim in professionellen Händen, dann kann man auch unbeschwert entspannen.

Hilfebedarf ermitteln

Frühzeitig sollten Pflegende Entlastungsangebote prüfen, wie sie ambulante Pflegedienste – private oder institutionelle – bieten. Und zwar schon, bevor die Betreuung und Pflege beginnt. Nicht erst, wenn sie erschöpft und geitig wie körperlich schon am Ende ihrer Kräfte sind. Dann fällt die Entscheidung möglicherweise auf den nächstbesten Pflegedienst. Schlechte Erfahrungen schulen zwar das Urteilsvermögen, kosten aber Zeit und Geld. Es lohnt sich also, in Ruhe und nach guter Überlegung zu entscheiden.

Vor der Suche nach dem geeigneten Pflegedienst sollte man wissen, für welche Bereiche der Pflege und für welche Tätigkeiten im Haushalt Unterstützungen notwendig ist – außerdem, wie oft am Tag, in der Woche, im Monat. Ebenso: Spielen z.B. Geschlecht und Alter des Pflegepersonales eine Rolle? Soll möglichst immer das gleiche Pflegepersonal die Tätigkeiten verrichten? Ist spezielle Pflege nötig wie etwa nach Unfall, Operation, Schlaganfall, bei Demenz?

Angebote genau prüfen und vergleichen

Immer mehr, aber längst nicht alle Pflegedienste präsentieren sich und informieren über ihre Leistungen auch im Internet. Bei Diensten ohne Homepage lassen sich die wichtigsten Fragen aber auch vorab telefonisch klären. Nicht vergessen: Stets Informationsmaterial anfordern, auswerten und erst dann die Pflegedienstleitung oder den/die Inhaber/in einladen oder einen Termin in den Räumen des Dienstes vereinbaren.

Professionelle Hilfe kostet natürlich Geld. Können die Leistungen nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden, dann empfiehlt es sich, bei den Krankenkassen einen Antrag zu stellen auf die Einstufung in eine der drei Pflegestufen. Auf diese Weise kann ein beauftragter Pflegedienst seine erbrachten Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen. Die Prüfung für die Einstufung findet vor Ort statt, also mit der pflegebedürftigen Person in ihrer eigenen so genannten Häuslichkeit. Sie führt ein Pflegeprüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen durch. Mitarbeiter von Pflegediensten beraten, helfen und begleiten auf Anfrage gerne während dieser Prüfung.

Erfolgt eine Einstufung in Pflegestufe I, II, oder III, dann steht dem pflegenden Angehörigen jährlich ein Betrag von 1.432 EUR für die so genannte Verhinderungspflege zu. D.h. er kann Urlaub nehmen, während ein Pflegedienst für diesen Zeitraum die Betreuung und Pflege rund um die Uhr übernimmt.