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Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Mit Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) genügt europaweit allein der Erwerb des Führerscheins nicht mehr, um Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bewegen zu dürfen. Berufskraftfahrer, die bereits vor dem Stichtag ihren Führerschein gemacht haben, benötigen eine regelmäßige Weiterbildung. Lediglich private Fahrten oder Transporte, die der betriebsinternen Zulieferung von Material dienen (etwa Erdtransporte einer Landschaftsgärtnerei für den eigenen Bedarf) dürfen weiterhin ohne Fortbildung durchgeführt werden.

Frist für die Durchführung der Grundqualifikation

Die Weiterbildung der „alten“ Kraftfahrer muss bis zum September 2018 abgeschlossen sein, lediglich für LKW-Fahrer, die ihren Führerschein zwischen dem September 2016 und dem September 2018 verlängern müssen, gilt eine Fristverlängerung bis zum September 2018, um nicht innerhalb dieser kurzen Zeit zweimal eine neue Führerscheinkarte beantragen zu müssen. Die erfolgte Weiterbildung entsprechend des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes wird in den Führerschein eingetragen.

Schulungen bei TÜV, DEKRA und Fahrschulen

Eine Schulung für die betroffenen Berufskraftfahrer bieten der TÜV, die DEKRA und einzelne Fahrschulen an.

Größere Unternehmen ermöglichen ihren betriebseigenen LKW-Fahrern diese Schulung kostenfrei, andere Kraftfahrer müssen für die Kosten der Weiterbildung selbst aufkommen und sich um Anmeldung und Organisation selbst kümmern.

Fünf Module der Weiterbildung

Die Weiterbildung der Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen ist in fünf Module gegliedert, von denen jedes einen zeitlichen Umfang von sieben Stunden ausfüllen muss.

Die Schulung beinhaltet folgende fünf Module:

  • ECO-Training

Hier wird theoretisch und praktisch ökonomisches Fahren geschult und dem LKW-Fahrer in der Schulung die Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs vermittelt. Eine Fahrt vor der theoretischen Weiterbildung und die gleiche Tour nach der Fortbildung vermitteln dem Kraftfahrer einen praktischen Eindruck des Gelernten.

  • Sozialvorschriften im Güterverkehr

Lenk- und Ruhezeiten und die allgemeine Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr sind hier Inhalte der Weiterbildung für LKW-Fahrer.

  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Risiken des Straßenverkehrs, Kenntnis der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs in Theorie und Praxis sind Inhalt dieses Moduls der Fortbildung.

  • Schaltstelle Fahrer

Die Schulung der Kraftfahrer als Imageträger des Unternehmens, Wirtschaftlichkeit der Arbeit und Tipps zu Möglichkeiten, Gesundheitsschäden vorzubeugen, beinhaltet das vierte Modul.

  • Ladungssicherung

Nicht zuletzt ein sehr wichtiger Bestandteil der Arbeit und der Fortbildung der LKW-Fahrer.

Sicherheitsvorschriften und das Verständnis von physikalischer Kraft sowie Trägheit und Reibung der unterschiedlichen geladenen Güter vermittelt dieses Modul der Weiterbildung für Berufskraftfahrer.

Jedes dieser fünf Module muss bis zum 10. September 2014 oder 10. September 2016 und künftig regelmäßig innerhalb eines 5-Jahresrythmus erneut absolviert werden.

Betroffen von diesen Regelungen zur Fortbildung sind alle Kraftfahrer, die Staatsbürger innerhalb der EU sind. Ebenso trifft diese Regelung alle LKW-Fahrer, die aus Drittstaaten kommen, aber innerhalb der EU und ihrer Vertragsstaaten beschäftigt und eingesetzt sind.

Sinnvolle Regelung oder nur Geldmacherei?

Manch alt gedientem Berufskraftfahrer erscheint diese neue Gesetzgebung der EU überflüssig und reine Geldmacherei zu sein. Die Kurse sind für ihn lediglich eine lästige, zusätzliche Belastung neben der sowieso schon anstrengenden und oft extrem zeitaufwendigen Arbeit auf der Straße. Auch Führerscheinneulinge sind nicht unbedingt glücklich über den Mehraufwand an Zeit und Kosten, um überhaupt als LKW-Fahrer arbeiten zu dürfen.

Dennoch ist das Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz eine sinnvolle Entwicklung. Aus einem Job, der bisher lediglich einen Führerschein und keinerlei Berufsausbildung als Voraussetzung hatte, wird jetzt ein qualifizierter und anerkannter Beruf. Vor allem die Ausbildung in ökonomischer und ökologisch angepasster Fahrweise ist eine sinnvolle Grundlage für den Kraftverkehr in der heutigen Zeit. Ebenso sehr wichtig, wie häufig bei Verkehrskontrollen erschreckend deutlich wird, ist ein fundiertes Wissen über Ladungssicherung und die Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten).

Die Qualifikation zum Berufskraftfahrer als Voraussetzung zur Führung gewerblicher LKW auf deutschen und anderen europäischen Straßen verhindert außerdem, dass ausländische Fahrer von deutschen Unternehmen eingesetzt und mit einem Hungerlohn bezahlt werden, während Fahrer, die eine angemessene Bezahlung fordern, ihre Arbeit verlieren.