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Kniffelige Fragen im Vorstellungsgespräch

Auch bei Brüchen im Lebenslauf bei der Wahrheit bleiben. Oft sind bestimmte Aspekte des Lebenslaufs Gegenstand des Vorstellungsgesprächs, meist bisherige Tätigkeiten oder aktuelle Weiterbildungen.

Wenn ein Bewerber binnen weniger Jahre ungewöhnlich viele Stellen inne hatte, fragen die meisten Personalchefs im Gespräch nach den Gründen für den häufigen Stellenwechsel. Oft ist dies durch Zeitarbeitsverhältnisse oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse begründet. Auch wenn einmal ein Zerwürfnis mit einem Vorgesetzten zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses geführt hat, sollte der Bewerber dies im Gespräch offen und ehrlich angeben – wohlgemerkt, ohne seinen ehemaligen Arbeitgeber schlecht zu machen. Beispielsweise könnte der Bewerber sagen: „Normalerweise komme ich mit unterschiedlichsten Menschen gut zurecht, aber mit Herrn XY kam ich einfach nicht auf einen Nenner.“

Nicht in Selbstmitleid oder Schimpftiraden verfallen

Wenn das vorherige Arbeitsverhältnis aufgrund einer Betriebsschließung endete, kann der Bewerber dies ohne Weiteres angeben, zumal betriebsbedingte Kündigungen recht leicht nachzuweisen sind, weil davon immer mehrere Arbeitnehmer betroffen sind. Der Bewerber sollte sich jedoch vor resignierten Aussagen wie „Ich hab mich jahrelang für die Firma krumm gelegt, bin sogar sonntags gekommen, wenn die EDV-Netze zusammen gebrochen waren und als Dank war ich einer der Ersten, der gehen musste …“ hüten. Solche Aussagen hinterlassen beim potentiellen zukünftigen Arbeitgeber in jedem Fall einen schalen Nachgeschmack.

Ähnliches gilt auch für extrem kritische Äußerungen über frühere Arbeitgeber. Wie oben beschrieben, kann man als Bewerber möglichst wertneutral erläutern, dass man sich nicht sehr gut mit seinem jeweiligen Vorgesetzten verstanden hat. Der Bewerber sollte jedoch davon Abstand nehmen, seinen früheren Chef mit herabwürdigenden Bezeichnungen (Fachidiot, Intrigenspinner) zu überziehen. Auch wenn dies in vielen Fällen sicherlich zutreffen mag, haben solche Äußerungen im Vorstellungsgespräch nichts verloren. Mit derartigen Äußerungen provoziert der Bewerber Ablehnung, zumal sich der Personalchef fragen könnte, ob der Bewerber nach Ausscheiden aus seinem Betrieb ähnlich über ihn beziehungsweise seinen jeweiligen Vorgesetzten redet.

Auslandsaufenthalte begründen

Viele Bewerber verfügen mittlerweile über Auslandserfahrung – sei es durch Auslandssemester während des Studiums oder berufliche Tätigkeiten im Ausland. Fragt der Personaler beispielsweise nach einem zwölfmonatigen USA-Aufenthalt und der Bewerber gibt an, dort aber nur zwei Monate gearbeitet zu haben, so folgt von Seiten des Interviewers automatisch die Nachfrage, was er in den übrigen zehn Monaten getan hat. Es ist ein K.-O.-Kriterium, wenn der Bewerber auf diese verständliche Nachfrage nicht eingeht, sondern einfach ohne Erklärung das Thema wechselt, indem er beispielsweise von der Stelle redet, die er nach dem Auslandsaufenthalt angetreten hat.

Keine gefälschten Unterlagen einreichen

Da gerade bei Online-Bewerbungen häufig lediglich Anschreiben und Lebenslauf mit Lichtbild eingereicht werden, bringen viele Bewerber ihre kompletten Unterlagen mit zum Gespräch. Es bedeutet das Aus, wenn der Personaler nach dem Gespräch bei Durchsicht der Zeugniskopien feststellt, dass der Arbeitnehmer Zeugnisse gefälscht hat, beispielsweise, indem er sich ein Arbeitszeugnis selbst geschrieben hat und die Unterschriften darunter zudem mehr als fragwürdig wirken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Zeugnis nicht auf Geschäftspapier erstellt wurde und/oder außer den handschriftlichen Unterschriften die maschinenschriftlichen Unterschriften fehlen, die den genauen Namen und die Position des/der Unterschreibenden näher spezifizieren.

Würde ein derartiger Sachverhalt im Laufe des Arbeitsverhältnisses ans Licht kommen, würde dies eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen.

Sollte man aus etwaigen Gründen von einem Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erhalten haben, ist es besser, dies plausibel im Gespräch zu erläutern.

Weitere mögliche K.-O.-Kriterien für Bewerber im Vorstellungsgespräch

  • mangelhafte Informationen des Bewerbers über das Unternehmen, bei dem er sich beworben hat. Dies wertet ein Arbeitgeber in jedem Fall als Desinteresse,
  • nervöses Herumspielen mit Haaren, Schmuck, Autoschlüsseln,
  • ungepflegtes Äußeres, unangemessene Kleidung,
  • Flattern der Augenlider, Vermeiden von Blickkontakt oder aber auch stechendes Fixieren des Gesprächspartners mit den Augen,
  • fehlende Höflichkeit (Vollstopfen der Backen mit angebotenen Keksen, sich nicht für Getränke und das Gespräch bedanken),
  • grundloses Lachen und Kichern,
  • Bei der Frage des Personalers „Haben Sie irgendwelche Fragen an uns?“ ausschließlich mit Gegenfragen nach den Annehmlichkeiten im Arbeitsalltag zu fragen. Hierzu zählen beispielhaft die Zeiten der Mittagspause, Regelarbeitszeiten, Zahl der Urlaubstage, Sonderzahlungen etc.