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Pflege wird nötig – was ist zu tun?

Wissenswertes zu Pflegebedarf, Pflegestufen und Pflegearten. Angehörige brauchen Unterstützung – wann beginnt Pflegebedürftigkeit, wer begutachtet, was leistet die Pflegekasse, welche Formen der Pflege gibt es?

Schleichend oder als plötzliche Tatsache ist er da – der Pflegebedarf. Ist es dem Betroffenen nicht mehr möglich, seinen alltäglichen Verrichtungen von Haushaltsführung bis zur Körperpflege ohne erhebliche Unterstützung nachzukommen, spricht man von Pflegebedürftigkeit. Auslöser können Behinderungen oder Erkrankungen körperlicher, geistiger oder auch seelischer Natur sein. Das Spektrum kann von den Folgen eines Unfalls bis zu altersbedingtem Abbau gehen.

Wer bestimmt, wer wie viel Pflege braucht?

Der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, ist zuständig für Begutachtung und Pflegeeinstufung. Da Zeit auch hier bares Geld ist, sollte bei augenfälligem Pflegebedarf umgehend ein Antrag bei der Pflegekasse für die Einstufung gestellt werden. Rückwirkend besteht kein Anspruch. Der medizinische Gutachter vom MDK meldet sich an und nimmt sich vor Ort ausreichend Zeit, um ausführlich alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit zu prüfen und inhaltlich abzuklären. Der Inhalt der schriftlichen Begutachtung ist für Betroffene und Angehörige üblicherweise nicht einsehbar, es wird nur schriftlich über die Pflegestufe informiert. Nur wer eingestuft ist, hat Anspruch auf Geldleistungen.

Was bedeuten die Pflegestufen?

Bei der Pflegebewertung geht es um den Pflegeaufwand für die Grundpflege des Körpers, die Aufnahme von Nahrung, die Unterstützung der Mobilität, die Versorgung der Hauswirtschaft und um die jeweils täglich dafür benötigte Pflegezeit.

Schon die Pflegestufe I bedeutet erheblichen Bedarf, minimal 45 Minuten Grundpflege und insgesamt ab 90 Minuten Gesamtzeit. Pflegestufe II ist deutlich schwerere Pflegebedürftigkeit, ab drei Stunden Gesamtaufwand. Pflegestufe III bedeutet Pflege rund um die Uhr – ständiger Bedarf in allen Bereichen.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse?

Wird zu Hause durch Angehörige oder privat Beschäftigte gepflegt, wird Pflegegeld von monatlich für Stufe I = 215 Euro, Stufe II = 420 Euro, Stufe III = 675 Euro gezahlt. Kommt ein ambulanter Pflegedienst nach Hause, werden für diese Sachleistungen für Stufe I = 420 Euro, Stufe II = 980 Euro, Stufe III = 1.470 Euro gezahlt. Gesetzliche Kassen verrechnen direkt mit dem Anbieter. Ist nur vollstationäre Pflege in einem Heim möglich, werden ab 1.023 Euro bei Stufe I dazu gezahlt, 1.279 bzw. 1.470 Euro bei Stufe II und III. In Härtefällen 300 Euro mehr.

Welche Formen der Pflege sind möglich?

Will man selbst pflegen, ist eine Berufstätigkeit nur noch in Ausnahmefällen möglich. Die Anforderungen täglicher Pflege werden oft unterschätzt. Stark persönlichkeitsverändernde Erkrankungen wie Alzheimer stellen die Belastungsfähigkeit des pflegenden Angehörigen auf eine harte Probe.

Die Beschäftigung einer Pflegekraft aus Osteuropa kann eine gute Idee insbesondere bei Rund-um-die-Uhr-Bedarf sein. Nur über in Deutschland gemeldete Agenturen ist legale Beschäftigung möglich und kostet um die 1.400 Euro im Monat. Sprachbarrieren und Qualifikationsmängel können problematisch sein. Kritisches Prüfen von Person und Vertrag vorab kann später Ärger vermeiden.

Ambulante Pflegedienste sind eine gute Wahl, wenn Zuverlässigkeit und Qualifikation der Mitarbeiter vorhanden ist. Auch hier gilt, drum prüfe, wer sich bindet. Mehrere Angebote verschiedener Anbieter und persönliche Gespräche im Vorfeld machen Sinn. Die monatlich anfallenden Kosten des Pflegedienstes unbedingt vorher verhandeln und im Pflegevertrag selbst als Anhang fixieren. Kosten können Leistungen aus der Pflegekasse um mehrere hundert Euro übersteigen. Differenzbeträge müssen aus eigener Tasche vom Pflegebedürftigen oder Angehörigen gezahlt werden.

Die vollstationäre Unterbringung ins Pflegeheim sollte man nur dann wählen, wenn wirklich keine Alternativen mehr bestehen. Auch hier lohnt vor der Entscheidung der kritische Vergleich – mehrere Besichtigungen im Vorfeld gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sind hilfreich. Die Kosten für Heimunterbringungen sind lokal verschieden, orientiert an Ausstattung und Pflegestufe beispielsweise in Hessen etwa 90 Euro Tagessatz in Pflegestufe II (ca. 2.700 Euro im Monat). Aufgrund der Heimkosten kann das Vermögen des Pflegebedürftigen wie Schnee in der Sonne schmelzen. Ist nichts mehr da, werden auch Angehörige zur Kasse gebeten.

Respekt in der Pflege ist unverzichtbar

Pflegesituationen dürfen nicht dazu führen, den Pflegebedürftigen nur noch als Kostenfaktor zu berechnen. Wird der Angehörige zum Pflegefall, ist erfahrungsgemäß das Schamgefühl bei Betroffenen groß. Oft fehlt auch die Einsicht in die Notwendigkeit. Dann sind Angehörige gefordert, ausreichend Geduld, Mitgefühl und Nachdrücklichkeit zu beweisen.

Einfühlungsvermögen, Achtung und Respekt gegenüber dem Pflegebedürftigen bilden die Grundlage, um die Situation in Balance zu halten. Trotz der extrem emotionalen Belastung aller Beteiligten ist es wichtig, ruhig und überlegt alle notwendigen Schritte zu gehen, um die menschenwürdige Pflege des Angehörigen zu gewährleisten.