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Schwierige und provokative Fragen im Vorstellungsgespräch

Es gibt einige Fragen im Vorstellungsgespräch, vor denen man auf der Hut sein muss und die eine gute Vorbereitung der Bewerber auf das Gespräch erfordern.

Eine geradezu klassische Selbsteinschätzungsfrage ist jene nach den beruflichen Schwächen des Bewerbers. In diesem Fall gilt, immer nur einen Punkt zu nennen. Dieser sollte entweder wenig relevant für die angestrebte Position sein, eine nur vermeidliche Schwäche darstellen, die eher als Stärke empfunden werden wird, in der Vergangenheit liegen oder mit einem „aber“ abgemildert werden.

Wenn man aufgefordert wird, von seinen beruflichen Misserfolgen zu berichten, sollte man betonen, dass man aus der Situation gelernt hat und es heute anders machen würde. Noch besser ist es, keine schlechte Leistung zu schildern, sondern einen misslungenen Einfall zum Besten zu geben, der in einem konstruktiven Gespräch mit dem Vorgesetzten überdacht und verbessert worden ist.

Manchmal wird der Bewerber gebeten, sich auf einer Skala von eins bis zehn zu bewerten. Sowohl das Selbstbewusstsein, als auch die Selbstkritikfähigkeit des Bewerbers sollen dadurch getestet werden. Hier empfiehlt sich nicht zu hoch und nicht zu tief zu stapeln. Ein guter Wert ist immer eine acht oder neun und die Betonung, dass man kontinuierlich an der Verbesserung seine Qualitäten arbeitet.

Eine der Königsfragen in Vorstellungsgesprächen ist die Frage: „Warum sollten wir ausgerechnet Sie einstellen?“ oder „Was unterscheidet Sie von anderen Bewerbern?“. Es gilt zu überlegen, welche der eigenen Eigenschaften im kommenden Job besonders gefragt sein werden und diese Stärken am besten mit Beispielen aus dem vorherigen Berufsleben belegen.

Kritische Fragen im Jobinterview

Manche Fragen beziehen sich auf Aspekte, die der Bewerber am liebsten unerwähnt lassen würde, aber gerade hier bohren die Personaler besonders gerne nach. Wird der Bewerber auf Lücken in seinem Lebenslauf angesprochen, wird immer wieder geraten, erfolgte Maßnahmen des Arbeitsamtes, Praktika, Fortbildungen, Mini-Jobs und ehrenamtliches Engagement anzugeben. Auf jeden Fall sollten die Bewerber ihr Bemühen um Arbeit betonen und angeben, dass Sie sich in ihrem Fachbereich auf dem Laufenden Gehalten haben.

Wenn die Arbeitgeber nach fehlenden Arbeitgeberzeugnissen fragen, sollten auf keinen Fall schlechte Leistungen, beziehungsweise Probleme mit ehemaligen Arbeitgebern oder Kollegen erwähnt werden, was übrigens auch in einem anderen Kontext möglichst nicht ins Gespräch gebracht werden sollte. Viele Menschen versäumen es ihre Zeugnisse anzufordern, haben nach mehrmaligem Anfragen trotzdem keine erhalten und den Gang zum Arbeitsgericht gescheut. Man kann dem Arbeitgeber anbieten, sich weiterhin darum zu bemühen, die fehlenden Zeugnisse nachzufordern.

Wenn der Bewerber nach dem Grund für abgebrochene Ausbildungen oder Studiengänge befragt wird, empfiehlt es sich, eine gute Begründung parat zu haben. Nachvollziehbar ist es, wenn der ehemalige Ausbildungsbetrieb Konkurs anmelden musste oder sich die Interessen des Bewerbers änderten.

Nicht einfach sind Fragen nach nach Gründen für Kündigungen oder zu kurzen Beschäftigungsverhältnissen unter einem Jahr zu meistern. In einigen Branchen sind kurze, saisonbedingte Einsätze üblich wie beispielsweise auf dem Bau oder in der Gastronomie. In anderen Fällen sind von vornherein befristete Arbeitsverhältnisse oder betriebsbedingte Kündigungen eine gute Begründung.

Provokative Fragen im Vorstellungsgespräch

In manchen Vorstellungsgesprächen werden die Bewerber mit unzulässigen und zuweilen unverschämten Fragen konfrontiert. Zu den unzulässigen Fragen gehören solche nach Kinderwunsch, nach vorliegenden Schwangerschaften, nach körperlicher und geistiger Gesundheit, nach Vorstrafen, nach Verbindlichkeiten und Schulden, nach Alkohol- und Drogenabhängigkeit und nach der Glaubensausrichtung. Auf solche Fragen mit dem Vorwurf zu reagieren, die Fragen dürften gar nicht gestellt werden, bedeutet in der Regel leider das Aus für den Bewerber, beleidigte oder aggressive Äußerungen erst recht. Wenn Sie den Job dennoch haben wollen, empfiehlt es sich alle Fragen im Sinne des Arbeitgebers zu beantworten. Wenn die Wahrheit Probleme befürchten lässt, darf der Bewerber Zuflucht bei einer Lüge nehmen. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Schwangerschaft sollte angegeben werden, wenn die Bewerberin die Stelle gar nicht erst antreten kann, weil der Mutterschutz kurz nach Aufnahme der Arbeit greift oder die Art der Arbeit Mutter und oder Kind gefährdet. Wenn die körperliche, geistige oder die Suchtproblematik den Bewerber an der Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten hindert, muss dieser Sachverhalt angegeben werden. Beim Führen von Kraftfahrzeugen besteht sogar ungefragt Mitteilungspflicht über Drogen- und Alkoholkonsum. Eine Frage nach Vorstrafen ist bei Sicherheitskräften und bei Tätigkeiten zulässig, wo der Arbeitnehmer mit Geld umgehen soll – bei Verkäufern und im Bankwesen zum Beispiel.

Eine provokative Frage kann lauten: „Sind Sie Jungfrau?“ Ja, kaum zu glauben, aber diese Frage wird im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs manchmal gestellt. In einem solchen Fall und wenn der Bewerber auch in anderen Zusammenhängen das Gefühl bekommen sollte, der Interviewer erlaube sich zu viel, könnte seine Intention darin liegen die Stressresistenz, Frustrationstoleranz und das Temperament eines Bewerbers auszutesten. Vor allem im Dienstleistungsgewerbe, im Vertrieb und im Beschwerdemanagement wollen die Arbeitgeber erfahren, ob der Bewerber auch mit schwieriger Kundschaft umzugehen vermag. Was auch immer der Bewerber auf solche Fragen antwortet, er sollte dies in einem ruhigen und beherrschten Ton tun. Die schönste Antwort nach der Jungfräulichkeit, die mir persönlich untergekommen ist, war übrigens die Aussage: „Nein. Ich bin Löwe“.