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Transfergesellschaft und Outplacement-Beratung

Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Unternehmensformen. Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Unternehmensformen. Auch wenn beide Unternehmensformen das gleiche Ziel haben, unterscheiden sie sich in einigen Punkten erheblich voneinander.

Beide Unternehmensformen werden eingesetzt, wenn in einem Unternehmen massiver Stellenabbau vorgesehen ist, beispielsweise bei Insolvenz oder im Rahmen einer Fusion zweier Konzerne. Ziel von Transfergesellschaften und Outplacement-Unternehmen ist es, die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des ursprünglichen Unternehmens zu bringen.

Leistungen beider Unternehmensformen

Hierzu zählen insbesondere:

  • Einzelcoaching der Bewerber unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten (Ausbildung, Lebensalter, Berufserfahrung, persönliche Verhältnisse, besondere Probleme, Wünsche des Bewerbers im Hinblick auf seine neue Stelle)
  • Bewerbermanagement, das heißt Erstellung der Bewerbungsunterlagen gemeinsam mit dem Kunden/Klienten, Versand der Bewerbungen im Namen des Kunden, gegebenenfalls Überarbeitung und Anpassung der Unterlagen
  • Jobsearch, das heißt, für jeden einzelnen Bewerber wird nach passenden Stellen gesucht, die seiner Qualifikation und seinen persönlichen Wünschen entsprechen
  • teilweise Workshops zu bestimmten Themen, wie „Telefonieren im Bewerbungsprozess“, „Moderne Umgangsformen“ und Ähnliches.

Das Konzept von Transfergesellschaften

Sobald Mitarbeiter in einem Konzern freigesetzt werden, fallen sie jedoch nicht in die Arbeitslosigkeit, sondern werden bei der Transfergesellschaft angestellt, da es häufig einfacher ist, aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus neue Arbeit zu finden als aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Was die Transfergesellschaften jedoch gerne verschweigen: Die Arbeitnehmer erhalten nur noch 65 Prozent ihres letzten Bruttogehalts, also analog zum Satz des ALG I. Wenn der ehemalige Arbeitgeber nett und/oder dazu finanziell in der Lage ist, stockt er das Gehalt seiner ehemaligen Mitarbeiter auf 80 Prozent des letzten Bruttogehalts auf. Streng genommen sind die Mitarbeiter der Transfergesellschaft – ausgenommen die Berater und Verwaltungskräfte – arbeitslos, tauchen aber in der offiziellen Arbeitslosenstatistik nicht auf. Die Leistungen von Transfergesellschaften werden von der Gesamtheit aller in der Bundesrepublik tätigen Arbeitnehmer über deren monatliche Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erbracht.

Die Leistungen einer Auffanggesellschaft laufen in der Regel 12 Monate. Danach sind die Beschäftigten im ungünstigsten Fall tatsächlich arbeitslos, wenn sie trotz aller Bemühungen keinen neuen Job in dieser Zeit gefunden haben.

Privatwirtschaftliche Finanzierung: Outplacement

Auch wenn Outplacement-Unternehmen die gleichen Leistungen wie eine Transfergesellschaft erbringen, gibt es signifikante Unterschiede.

Das Unternehmen, das Mitarbeiter freisetzt, zahlt für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel sechs bis neun Monate – sowohl die Löhne und Gehälter in voller Höhe als auch das Outplacement-Unternehmen. Das bedeutet, dass der Beitragszahler – also alle Arbeitnehmer – nicht mit den Kosten belastet werden. Oft werden die Mitarbeiter jedoch vom Unternehmen von der Arbeit freigestellt, erhalten jedoch, wie bereits erwähnt, ihr normales Gehalt zu 100 Prozent weiter. Erst nach Ablauf des im Aufhebungsvertrag festgelegten Endes der Beschäftigung werden die Mitarbeiter offiziell arbeitslos.

Die Leistungen des Outplacement-Unternehmens können von den Mitarbeitern, die daran Interesse haben, in der Regel für sechs Monate in Anspruch genommen werden, in manchen Fällen auch länger. Dies hängt vom Vertrag zwischen Unternehmen und Outplacement ab.

Branchen, in denen die Leistungen in Anspruch genommen werden

Die Leistungen von Outplacement-Unternehmen und Transfergesellschaften werden praktisch in allen größeren Wirtschaftszweigen wie Industrie und Finanzdienstleistungen in Anspruch genommen. Für kleine Unternehmen wie etwa Handwerksbetriebe mit maximal zehn Beschäftigten würde sich der Kostenaufwand in der Regel nicht lohnen.

Während Transfergesellschaften branchenübergreifend tätig sind, sind Outplacement-Beratungen oft auf bestimmte Branchen (Banken, Versicherungen, Metallindustrie usw.) spezialisiert.

Die Beschäftigungsverhältnisse der Berater und Verwaltungsangestellten

Bei Transfergesellschaften sind alle Arbeitnehmer fest angestellt, also auch Berater und Verwaltungsangestellte wie Sekretärinnen und Jobsearcher. Bei Outplacement-Unternehmen hingegen sind meist lediglich die Mitarbeiter von Sekretariat und Jobsearch fest angestellt, während die Berater freiberuflich tätig sind.

Im Gegensatz zum Outplacement-Unternehmen decken Berater in Transfergesellschaften das gesamte Spektrum an Leistungen ab, das heißt, sie sind sozusagen ihre eigene Sekretärin und ihr eigener Jobsearch. Im Outplacement ist die Trennung strikter, was jedoch nicht ausschließt, dass nicht auch die Sekretärinnen und Jobsearcher aufgrund ihres direkten Kundenkontaktes Beratungsfunktion haben.