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Bestandteile eines Verlagsvertrags – Zusagen ist nicht immer angebracht

Jeder Jungautor freut sich, wenn ihm zum ersten Mal von einem Verlag ein Vertragsangebot zugesandt wird. Hier gilt es jedoch, auf die Feinheiten zu achten.

Notwendige Angaben

Wie bei anderen Verträgen auch, sind der Vertragsgegenstand (Titel des Werks/Manuskripts) sowie die Vertragsparteien (Urheber/Autor, Verlag, ggf. der Literaturagent) zwingend aufzunehmen. Verbindlich sind Angaben zu Autorenmarge, Auflagenhöhe, Ladenpreis, Wahrnehmung von (Neben-)Rechten, Anzahl der Freiexemplare, zu entrichtende Entgelte des Autors für Nachbestellungen von Eigenexemplaren sowie eine salvatorische Klausel. Der Gerichtsstand, wobei es sich in der Regel um den Sitz des Verlages handelt, ist ebenfalls notwendiger Bestandteil für den hoffentlich nicht eintretenden Fall von Rechtsstreitigkeiten. Ebenso sind Angaben zu Dauer des Vertrages und Kündigungsfristen aufzunehmen. Eine detaillierte Checkliste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, findet sich unter www.gerstenberg.de.

Vorsicht bei bestimmten Klauseln

Der Verlag erwirbt bei Vertragsabschluss zwar die Rechte für Druck und Vertrieb des im Vertrag bezeichneten Werkes, es ist jedoch als fragwürdig anzusehen, wenn dem Autor eigene Marketingaktivitäten (Veranstaltung von Lesungen, Kontakte zu Journalisten und Buchhändlern etc.) ausdrücklich untersagt werden. Derartige Klauseln finden sich häufig in Verträgen von Druckkostenzuschussverlagen, neuerdings auch Vanity-Verlage genannt.

Ebenso problematisch ist es, wenn der Verlag im Falle von Beschwerden von Lesern, die sich aus etwaigen Gründen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, bereits im Vertrag festlegt, für solche Beschwerden und evtl. anhängige juristische Prozesse nicht zuständig zu sein und den Autor ggf. mit den entstehenden Problemen allein lässt. Ein seriöser Verlag hingegen lässt seinen Autoren in solchen Fällen Unterstützung zukommen. Ein positives Beispiel, in dem der Verlag seinen Autor bei einem derartigen Rechtsstreit unterstützt hat, findet sich unter www.autorenhaus-verlag.de unter dem Punkt Kontroversen, Meinungen Pro & Contra unter der Überschrift „Wie nah an der Wirklichkeit dürfen Autoren schreiben?“. Konkret handelt es sich hierbei um den Roman „Esra“ von Maxim Biller, der im Zuge eines Rechtsstreits schließlich verboten wurde, da sich einige der real existierenden Figuren im Buch in ihren Persönlichkeitsrechten trotz Verfremdung verletzt sahen.

Gerade bei Verträgen mit Druckkostenzuschussverlagen werden viele zusätzliche Kostenpunkte verschwiegen. Die Höhe des Zuschusses wird zwar angegeben (je nach Verlag zwischen 1.300 und 15.000 €), meist werden jedoch für die Nachbestellung von Autorenexemplaren nochmals horrende Kosten fällig, genauso wie für eventuelle Zusatzleistungen (Marketing, Werbung u. ä.). Das Gleiche gilt analog für den sehr häufig eintretenden Fall, dass der Verlag die Kosten für die Lagerhaltung angeblich nicht mehr finanzieren könne, so dass dem Autor zwei Möglichkeiten angeboten werden. Entweder werden die gelagerten Exemplare (häufig auf seine Kosten) vernichtet oder er kauft die restliche Auflage zum Selbstkostenpreis auf, so dass der Verlag im Endeffekt sogar zweimal kassiert.

Prüfung der Verkaufszahlen des Verlages

Sofern es sich um einen alteingesessenen Verlag wie etwa Suhrkamp, Heyne usw. handelt, ist dies meist überflüssig. Gerade bei neueren Verlagshäusern, regional tätigen Verlagen und insbesondere Druckkostenzuschussverlagen sollte man dennoch ein wenig unter Amazon recherchieren. Auch wenn nicht zu erwarten ist, dass die Bücher kleinerer Verlage, die Jungautoren fördern, unter den Top 100 im jeweiligen Genre zu finden sind, ist es beispielsweise kein gutes Zeichen, wenn das Buch dort gar nicht mehr zu finden ist, kein Verkaufsrang angegeben ist u. ä. Es lohnt sich auch, in größeren Buchläden einmal zu stöbern, um festzustellen, ob dort Werke des jeweiligen Verlages zu finden sind. Gerade Bücher aus Druckkostenzuschussverlagen sind im Präsenzbuchhandel so gut wie nie zu finden, bei Amazon und anderen Online-Buchhändlern sind sie häufig nur für ein paar Tage gelistet, verschwinden dann aber ganz schnell wieder bzw. sind dauerhaft nicht lieferbar. Es ist auch schon vorgekommen, dass Mängelrügen vom Autor, die der Verlag jedoch zu vertreten hatte (z. B. fehlende Seiten im Buch), nicht auf dessen Kosten behoben wurden.

Auch ein Blick auf die Verlagshomepage lohnt sich. Werden die dort veröffentlichten Bücher angemessen und seriös präsentiert? Sucht der Verlag immer wieder ständig neue Autoren? Wird die Homepage regelmäßig gepflegt? Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, einen der Autoren, die dort verlegt haben, persönlich zu kontaktieren, um sich nach seinen Erfahrungen zu erkundigen.

Als gutes Zeichen ist es zu werten, wenn ein und derselbe Autor mehrere Bücher im gleichen Verlag veröffentlicht, da dies offensichtlich für seine Zufriedenheit mit dem jeweiligen Verlag spricht bzw. dieser umgekehrt von der Qualität seines Autors überzeugt zu sein scheint. Auch hier kann sich ein Gespräch mit dem Autor lohnen.