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Betreutes Wohnen: Viele Konzepte

Betreutes Wohnen

Die Angebotsvielfalt für „Betreutes Wohnen“ verwirrt. Weil der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht gesetzlich definiert ist, tummeln sich auf dem Markt unterschiedlichste Projektformen. Angebotsvergleiche sind oft schwierig.

Im Prinzip versteht man unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ eine abgeschlossene Wohnung – gemietet oder gekauft -, die seniorengerecht gebaut und ausgestattet ist. Zusätzlich zum Miet- oder Kaufvertrag werden Verträge zu verschiedenen Dienstleistungen abgeschlossen.

Sieht man genauer hin, dann weisen die Angebote für diese attraktive Senioren-Wohnform jedoch deutliche Unterschiede auf.

Lage und Struktur

Manche Anlagen für betreutes Wohnen sind eng angegliedert an die Strukturen eines benachbarten Pflege- oder Altenheims. Auf diese Weise ist bei Bedarf das Angebot für Verpflegung, Reinigungs- und Wäscheservice oder auch Pflegeleistungen nah und aus einer Hand. Auch ein späterer Umzug bei Pflegebedürftigkeit kann bei manchen Einrichtungen vertraglich geregelt werden.

Andere Projekte sind zentrumsnahe, seniorengerechte Wohnneubauten, die nur zusätzliche Hausmeisterdienste bieten. Um alle anderen Dienste muss sich der Mieter selbst kümmern oder kann Kooperationsangebote von Projektpartnern wie ambulanten Pflegediensten, Reinigungsservice usw. nutzen.

Ganz unterschiedlich wird betreutes Wohnen in Mehrgenerationen-Wohnprojekten umgesetzt. Hier entscheidet die Gemeinschaft, wie nachbarschaftliche Hilfe organisiert wird oder wann, etwa bei Pflegebedürftigkeit und hohem Betreuungsbedarf, z.B. der Einsatz von ambulanten Pflegediensten zusätzlich nötig ist.

Zur teuersten Kategorie zählen hotelähnlich konzipierte Anlagen, häufig auch Seniorenresidenzen genannt, in besonders exponierten Lagen. Neben Wellness- und Lounge-Bereich bieten sie zusätzlich buchbare Servicedienstleistungen aller Art und ein vielfältiges Rahmenprogramm für Fitness, Unterhaltung und Kultur.

Miet-/Kaufvertag und Betreuungsvertrag

Neben dem Miet- oder Kaufvertrag regelt ein Betreuungsvertrag den Umfang der weiteren Leistungen. Der Grundservice umfasst haustechnische Dienste, für die ein monatlicher Pauschalbetrag angesetzt wird – egal, ob die Dienste in Anspruch genommen wurden oder nicht.

Serviceleistungen wie Hausnotruf, Wohnungsreinigung, Vermittlung von Hilfeleistungen, Mahlzeitendienste, Fahr- und Begleitdienste gehören in der Regel zu den Zusatzleistungen, die nach Bedarf angefordert und gesondert abgerechnet werden. Diese Angebote variieren von Anbieter zu Anbieter und sind außerdem uneinheitlich gestaltet. Ein Vergleich ist deshalb aufwendig, aber lohnend.

Betreutes Wohnen“ garantiert also keineswegs ein umfassendes Betreuungs- und Versorgungsangebot oder einen bestimmten Leistungsumfang. Deshalb bewahrt nur der genaue und kritische Vergleich vor späteren bösen Überraschungen – zu hohen Kosten.

Informationen einholen

Die Gemeinden bieten meist eine Übersicht zu allen Angeboten für betreutes Wohnen in der näheren Umgebung oder in der Region. Ebenso geben Wohlfahrtsverbände, Initiativen zum Wohnen im Alter, Wohnungsbaugesellschaften, Bausparkassen und Immobilienabteilungen der Banken und Sparkassen Auskünfte. Sie schicken detailliertes Informationsmaterial – es sollte jeweils alle Preis- und Angebotskategorien des Projekts enthalten.

Eigene Bedürfnisse prüfen

Noch bevor man nach eingehender Prüfung der meist prächtig aufgemachten Broschüren Besichtigungstermine vereinbart, sollte man sich über die eigenen Wünsche klar werden. Liegt die Anlage so, dass der Kontakt zu Freunden und Familie möglich ist? Sind Ärzte, Apotheken, Post, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe? Möchte ich, wenn ich pflegebedürftig werde in ein Heim umziehen?

Ein Besichtigungstermin gibt übrigens auch die Möglichkeit, mit Bewohnern, den potenziellen Nachbarn ins Gespräch zu kommen und etwas mehr über den Alltag, die Angebote, oder den Service zu erfahren. Die Möglichkeit „auf Probe zu wohnen“, wie sie manche Einrichtungen offerieren, sollte man auf jeden Fall nutzen.