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Mutter Kind Kuren: Voraussetzungen, Anträge und Kostenerstattung

Die Voraussetzungen für eine Kur für Mutter und Kind erfüllt fast jede Mutter von Kindern unter zwölf. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Manch eine Mutter wünschte sich bereits eine einsame Insel herbei, um dem Stress und Lärm des Alltags entfliehen. Besonders durch Beruf und Kindererziehung doppelt belastete Frauen, aber auch Mütter von mehreren noch kleinen Kindern weisen aufgrund ihres anstrengenden Alltagslebens Krankheitssymptome auf, die auf starke psychische und körperliche Belastungen zurückzuführen sind. Die Gesundheitspolitik hat bereits erkannt, dass vor allem belastbare Mütter vonnöten sind, um Kinder in Geborgenheit aufwachsen zu lassen. Darum werden Mutter-Kind-Kuren als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten.

Voraussetzungen für eine Kur für Mutter und Kind

Die Mutter-Kind-Kur versteht sich vor allem als Vorsorgemaßnahme. Das heißt, dass nicht bereits eine ernsthafte Erkrankung verliegen muss, um eine Kurbewilligung zu erhalten. Ziel der Kur ist es, die Mutter im Alltagsleben zu stärken und sie vor stressbedingten Krankheiten zu bewahren. Selbstverständlich werden auch bestehende körperliche und psychische Leiden in den Behandlungsplan mit einbezogen.

Die Antragstellung

Bei der Erstellung des Kurantrags ist das Müttergenesungswerk kostenlos behilflich.Vor allem sollte in dem Antrag glaubhaft dargestellt werden, dass ambulante Vorsorgemaßnahmen vor Ort ausreichend in Anspruch genommen wurden oder von der Mutter aus verschiedenen Gründen nicht besucht werden können. Zusätzlich benötigt die Krankenkasse aktuelle Atteste des Haus- und Kinderarztes zum Gesundheitszustand der potentiellen Kurteilnehmer. Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, dann lohnt sich zumeist ein Widerspruch.

Suche nach einer geeigneten Mutter Kind Kurklinik

Nach der Genehmigung der Kur durch die Krankenkasse können Sie sich ein für Sie geeignetes Kurhaus aussuchen. Recherchieren Sie hierfür im Internet, befragen Sie Bekannte oder lassen Sie sich durch das Müttergenesungswerk beraten. Beachten Sie aber, dass Ihre Krankenkasse eventuell nicht mit jeder Kurklinik zusammen arbeitet. Eine Rückfrage bei ihrem zuständigen Krankenkassen -Sachbearbeiter wird diese Frage schnell klären.

Kostenübernahme für Mutter Kind Kuren und Fahrtkostenerstattung

Für den Kuraufenthalt fällt ein Eigenanteil von 10 Euro pro Kurtag an, den Sie vor Antritt der Maßnahme begleichen müssen. Eine Fahrtkostenerstattung erfolgt rückwirkend durch die Krankenkasse nach entsprechender Beantragung.

Der Therapiepläne der Kurkliniken

In der Kurklinik wird ein individueller Therapieplan für jeden Patienten zusammengestellt. Hierbei handelt es sich zumeist um medizinische Anwendungen, Sportkurse, informative Vorträge zur Alltagsbewältigung und Gesprächsgruppen. Zusätzlich kann eine persönliche psychologische Beratung in Anspruch genommen werden. Auch abendliche Kreativangebote gehören in das Konzept der meisten Kurhäuser, als Anregung, auch daheim gestalterisch tätig zu werden.

Die Kinderbetreuung in den Mutter Kind Kurkliniken

Kinder nehmen an der Mutter-Kind-Kur entweder als Begleitpersonen teil, die selbst keine Therapie in Anspruch nehmen, oder als Therapiekinder. Die Betreuung ist durch geschultes Personal der jeweiligen Kurklinik gesichert, Schulkinder besuchen während der Schulzeit den durch die Klinik organisierten Unterricht. Auf diese Weise kann die gestresste Mutter ihre tägliche kinderfreie Zeit genießen, beinah wie auf der sprichtwörtlichen einsamen Insel.