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Pflege von Angehörigen – Wissenswertes und Tipps

Pflege daheim oder im Heim? Oft wird diese Frage von den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen beantwortet. Pflegekassen leisten Unterstützung.

Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, seit dem 19. Jahrhundert zudem immer schneller. Das ist die zunächst gute Nachricht. Die weniger gute ist freilich, dass zugleich die Zahl pflegebedürftiger Menschen konstant wächst, während gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen dramatisch explodieren. Dies ist ein Phänomen, welches die Gesellschaft in naher Zukunft vor große Probleme stellen wird.

Pflege zu Hause

Rund die Hälfte von derzeit über zwei Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland wird im eigenen Heim durch Angehörige gepflegt. Sie bewältigen damit eine Aufgabe, die viel Kraft und Nerven erfordert, die öffentlichen Kassen aber um Milliarden entlastet. Den Pflegenden steht eine Geldleistung durch die Pflegekassen zu, welche sich nach der jeweiligen Pflegestufe richtet, in der sich die zu Pflegenden befinden. Zurzeit haben Angehörige bei der Einstufung in Pflegestufe I einen Anspruch auf eine monatliche Zahlung in Höhe von 225 Euro, bei Pflegestufe II in Höhe von 430 Euro und bei Pflegestufe III in Höhe von 685 Euro. Setzt man diese Summen in Relation zu den aufgewendeten Leistungen, so kann man guten Gewissens von einem Trostpflaster sprechen.

Die Leistungen der Pflegekassen für berufsmäßige Kräfte liegen bei Pflegestufe III bei 1.510 Euro, bei Heimunterbringung sogar bei bis zu 1.825 Euro (Härtefall).

Welche Vorteile bringt die geplante Pflegereform?

Um die Leistungen der häuslichen Pflege in Zukunft besser zu honorieren, ist eine Pflegereform geplant, welche nicht nur eine Erhöhung des Pflegegeldes vorsieht, sondern sich auch positiv bei der Rentenberechnung niederschlagen soll. Daneben sind Kuren für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Planung sowie ein seelsorgerisches Notfalltelefon. Für die Betroffenen sind diese Absichtserklärungen sicher nur ein Tropfen auf den heißen Stein, für das Gesundheitssystem jedoch eine bislang ungelöste Aufgabe.

Pflege im Heim

Oft stellt sich die Frage: Pflege daheim oder im Heim? Ist eine Versorgung zu Hause durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst nicht möglich, kommt nur die Unterbringung in einer professionell geführten Einrichtung infrage, sei es im Rahmen des betreuten Wohnens oder im Pflegeheim. Vielen Angehörigen fällt dieser Schritt nicht leicht, obwohl dies für alte Menschen durchaus eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bedeuten kann. Die Auswahl des richtigen Heimes richtet sich oft nach den pekuniären Verhältnissen. Zuzahlungen von Pflegekassen orientieren sich auch hier nach dem Aufwand der zu erbringenden Leistungen, z. Zt. sind es bei Pflegestufe III 1.510 Euro.

Unterstützung durch das Sozialamt

Reicht die Rente im Zusammenhang mit der Leistung der Pflegekasse nicht aus, wird auf das Vermögen des Pflegebetroffenen zurückgegriffen. Sind diese Ressourcen erschöpft, übernimmt das Sozialamt die Fehlbeträge, wendet sich allerdings zwecks Kostenerstattung wiederum an die nächsten Angehörigen.

Müssen die Kinder zahlen?

Generell müssen Kinder mit eigenem Einkommen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Die Höhe der zu leistenden Zahlungen richtet sich nach der sog. „Düsseldorfer Tabelle“, ständig aktualisiert durch das Oberlandesgericht Düsseldorf, wobei berücksichtigt wird, dass eine angemessene Summe als sog. „Selbstbehalt“ außer Betracht und somit bei dem zahlungspflichtigen Kind bleibt. So steht beispielsweise einer dreiköpfigen Familie eine monatliche Summe von netto 2.925 Euro zu. Diese Summe kann einer Einkommensbereinigung unterzogen werden, d.h. Werbungskosten, Rücklagen für die Altersversorgung, Kinderbetreuungskosten und Ratenzahlungen werden abgezogen. Auf diese Weise wird häufig das Limit nicht erreicht, sodass eine Kostenbeteiligung des unterhaltspflichtigen Kindes entfällt.

Auch das Vermögen spielt eine Rolle

Bei der Berechnung wird indes nicht nur das laufende Einkommen geprüft, sondern auch das vorhandene Vermögen. Auch hier gelten indessen recht großzügige Grenzen. So muss ein selbst genutztes Eigenheim nicht belastet werden und auch ein angemessenes Altersvorsorgevermögen bleibt unangetastet.