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Vorurteile und ihre Konsequenzen

Der Einzelfall wird oft nicht mehr betrachtet.

Das Wort „Vorurteil“ hat grundsätzlich einen negativen Beigeschmack.

 

Die negative Beurteilung des Wortes „Vorurteil“ resultiert daraus, dass meist keine positive Bewertung bestimmter Personengruppen vorgenommen wird, sondern dass der betreffenden Gruppe eher negative Eigenschaften zugeschrieben werden. Es steht nicht mehr die Beurteilung des Individuums im Vordergrund, stattdessen werden bestimmte Gruppen mit gleichen Merkmalen wie etwa Nationalität, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Beruf, sozialer Status et cetera „über einen Kamm geschoren“. Resultat sind pauschalierende Aussagen wie „Alle Moslems sind Fundamentalisten.“, „Alle Arbeitslosen sind faul.“, „Alle Sekretärinnen sind dumm und intrigant und nur zu Repräsentationszwecken gut.“ und Ähnliches. Die Liste der negativen Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen.

Warum Vorurteile an sich nichts Schlechtes sind

Der negative Beigeschmack des Worts „Vorurteil“ resultiert aus den oben beispielhaft genannten Stereotypien. Das Vorurteil selbst ist an sich nichts Schlechtes, da Vorurteile ein gewisses Vorwissen über Situationen und/oder Menschen voraussetzen und somit auch eine gewisse Schutzfunktion in kritischen sozialen Situationen erfüllen können.

Wieso Vorurteile meist doch negativ behaftet sind

Wie bereits angesprochen, sind Vorurteile vielfach negativ zu bewerten, weil nicht mehr das Individuum im Vordergrund steht, sondern stattdessen eine Pauschalierung von Personengruppen mit gleichen Merkmalen (vergleiche oben). Oft wird von traurigen Einzelfällen auf die Allgemeinheit geschlossen. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 werden Moslems grundsätzlich als Gefahr für die westliche Welt, gewaltbereit und terrorverdächtig eingestuft; einfach aufgrund der Tatsache, dass die Anschläge von einigen wenigen Muslimen begangen wurden und in einigen Staaten, in denen der Islam als Religion vorherrscht, totalitäre, radikale Ansichten und Weltanschauungen vertreten werden. Es gibt jedoch viele Moslems, die die Anschläge vom 11. September 2001 ebenso verurteilen wie Angehörige anderer Religionen und die der Ideologie ihrer fundamentalistischen Glaubensbrüder nichts abgewinnen können.

Ein weniger dramatisches, sondern eher alltägliches Beispiel wäre, dass jemand alle Arbeitslosen pauschal als faul abstempelt, nur weil in seiner Nachbarschaft zufällig tatsächlich ein Mann wohnt, der alle paar Monate aus den fadenscheinigsten Gründen seinen Job hinwirft, lieber von staatlicher Unterstützung lebt und womöglich noch den ganzen Tag Bier trinkend vor der Glotze hängt. Daraus schließt derjenige, der den arbeitsscheuen Mann kennt, dass alle Arbeitslosen so seien und findet aus diesem Grunde möglicherweise Sanktionsmaßnahmen wie etwa Leistungskürzungen beim ALG I/Hartz IV sogar richtig. Er verkennt jedoch, dass es sich bei seinem Nachbarn um einen Einzelfall handelt und nicht um ein repräsentatives Beispiel für die sehr heterogene Gruppe von Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Viele sind unverschuldet von Arbeitslosigkeit betroffen (Betriebsschließung, Eigenkündigung aufgrund vorangegangenen Mobbings, angeblich zu alt für den Arbeitsmarkt und so weiter).

Vorurteile und ihre möglichen Folgen

In der allgemeinen Bevölkerung zeigen sich Vorurteile meist durch das Ignorieren jener Personengruppen, auch wenn ein Angehöriger dieser Gruppe in eine Notlage gerät, bei der Hilfe statt Wegschauen angebracht wäre. Weitere Formen von Diskriminierung sind Mobbing, Benachteiligung, Ausgrenzung, verbale Anfeindungen und Ähnliches. In extremen Fällen – oft bei Rechtsradikalismus verbreitet – können sich Vorurteile auch in körperlicher Gewalt äußern.

Besonders schwierig wird die Situation, wenn Personen, die aus beruflichen Gründen mit Rechtsprechung betraut sind – also Polizei und Justiz – bei der Beurteilung eines Sachverhaltes beziehungsweise einer Straftat nicht mehr den situativen Einzelfall von einem neutralen Standpunkt aus betrachten, sondern ebenfalls Vorurteile in ihre Entscheidungen mit einfließen lassen. In der Folge kommt es unter Umständen zu ungerechten Ausgängen von Strafverfahren.