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Welchen Service bieten Krankenkassen?

Stärkung des Krankenkassen-Wettbewerbs durch Checkkarte. Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich durch deren Leistungs- und Serviceangebot schon erheblich voneinander. Versicherte sollten die Details vorab prüfen.

Anfang des Jahres 2009 wurde der Gesundheitsfonds eingeführt. Seitdem gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten der gleich Beitragssatz, den das Gesundheitsministerium bestimmt. Dadurch sind die Serviceleistungen der Kassen in den Blick der Versicherten gerückt. Diese Leistungen unterscheiden sich nämlich erheblich.

Über 90 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind vom Staat vorgegeben. Das klingt viel, aber trotzdem gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen. Zum Beispiel bei dem Kundenservice, bei Zusatzleistungen oder bei der Gesundheitsförderung. Einige Krankenkassen bieten außerdem spezielle Bonusprogramme an. Wenn die Versicherten regelmäßig an den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und auch sonst nachgewiesenermaßen etwas für die eigene Gesundheit tun, locken Geld- oder Sachprämien.

Fragenkatalog im Überblick: Der Service-Wettbewerb hat begonnen

Die einzelnen Kassen sind in einen Service-Wettbewerb getreten. Diesen will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest gezielt weiter stärken. Dazu läuft eine Informationskampagne. Rund neun Millionen Karten in Personalausweis-Größe sind verteilt worden. Sie zeigen auf einen Blick wichtige Kriterien, wie gute Erreichbarkeit, kompetente Hilfe oder Kostenübernahme für alternative Medizin. Mit dieser Checkkarte soll gesetzlich Versicherten die Prüfung ihrer Kasse erleichtert werden.

Zusätzlich haben die Verbraucherschützer und das Gesundheitsministerium Infos auf Ihren Internetseiten zusammengestellt. Denn die Frage nach der besten Kasse lässt sich nicht pauschal beantworten. Jeder hat andere Bedürfnisse, Jüngere und Ältere, Familien und Singles, Gesunde und chronisch Kranke.

Mit Wahltarifen kann man sparen

Grundsätzlich gilt: Wer sich auf Wahltarife einlässt oder Zusatzleistungen bucht, sollte sich vorher unabhängig beraten lassen.

Die Kassenbeiträge der gesetzlich Versicherten können durch Wahltarife gesenkt werden. Das heißt aber nicht, dass Sie damit auf Dauer wirklich günstiger wegkommen. Verbraucherschützer raten in jedem Fall zu einem Preis- und Leistungsvergleich. Grundlagen sind individuelle Situationen und die Bedürfnisse jedes einzelnen Versicherten.

Hier die wichtigsten Wahloptionen:

Hausarzt-Tarif

Hier wird von den Kassen die Praxisgebühr erstattet, wenn man mit allen Beschwerden immer zuerst zum Hausarzt geht. Dieser leitet dann als „Lotse“ das weitere Vorgehen in die Wege.

Selbstbehalt-Tarif

Dieser ist zwar auf den ersten Blick deutlich günstiger, dafür muss der Versicherte aber für Arztrechnungen und Arznei pro Jahr einen bestimmten Mindestbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Rückerstattungs-Tarif

Ähnlich wie bei den Privaten Krankenversicherungen gibt es Geld zurück, wenn während eines Kalenderjahres keine Kassenleistungen in Anspruch genommen wurden.

Prüfen Sie im Vorfeld genau, ob die Wahltarife Einfluss auf die Bedingungen bereits vorhandener privater Versicherungen haben.

Verbraucherschützer beraten jetzt auch online

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet deshalb jetzt eine computergestützte Beratung für wechselwillige Versicherte an. Gegen eine Kostenbeteiligung von 15 Euro können Sie sich die zehn Krankenkassen aufzeigen lassen, die Ihren individuellen Wünschen am nächsten kommen. Dabei werden die Leistungen dreier Kassen detailliert verglichen.