Beruf Privatdetektiv: Geprüfter Detektiv werden

Privatdetektei gründen: Die Ausbildung zum privaten Ermittler. Geprüfter Privatdetektiv ist ein Zweit-Beruf und eine Chance für Menschen, die sich neu orientieren. Die Ausbildung zum privaten Ermittler ist nicht staatlich geregelt.

Privatdedektiv ist ein typischer Zweit-Beruf, der oft als Nebentätigkeit ausgeübt wird. Wer in Deutschland Detektiv werden möchte, braucht keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zu absolvieren, die mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelkammer abschließt.

Ausbildung – Geprüfter Detektiv

Zwei bundesweit tätige Detektiv-Berufsverbände setzten sich hierzulande für die Qualität der Detektiv-Ausbildung mit Abschluss Geprüfter Detektiv ein: der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) und der Bund Internationaler Detektive (BID). Die Ausbildung „Geprüfter Detektiv“ kann neben dem eigenen Beruf von zu Hause aus absolviert werden.

Beruf Privatdetektiv – Geprüfter Detektiv werden durch eine berufsbegleitende Ausbildung

Aufgrund der fehlenden gesetzliche Auflagen ist die Berufsbezeichnung „Detektiv“ nicht geschützt. Zahlreiche private Fortbildungseinrichtungen, sowie die Industrie – und Handelskammern, bieten Lehrgänge und Kurse an, um Privatermittler zu werden. Über die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe ZAD erhalten Sie Informationen zu Lehrgängen zum Gefrüften Detektiv. Es handelt sich um 10 oder 22 Monate dauernde Berufsbegleitende Kurse, die von zu Hause aus über das Internet absolviert werden können.

Vorraussetzung für eine Ausbildung zum Gefrüften Detektiv ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein PC mit Internetanschluss. Die Arbeitsbelastung liegt bei 6 oder 9 Stunden pro Woche, die Betreuung erfolgt über E-Mail, in bestimmten Lernphasen ist Präsenzunterricht erforderlich. Die Lehrgänge enden mit einer ZAD Abschlussprüfung mit dem Ziel „Geprüfter Detektiv/Detektivin“.

Privatdetektei gründen – Die Detektiv-Tätigkeit muss beim Gewerbeamt angemeldet werden

Die Detektivtätigkeit unterliegt in Deutschland der Gewerbeordnung, dass heißt, jeder gewerblich tätige Privatermittler muss bei der zuständigen Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Wer im Bewachungsgewerbe tätig sein will, auch Kaufhausdetektive, brauchen eine zusätzliche Gewerbeerlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung, die in Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung beantragt werden kann.

Detektive kommen aus allen Berufgruppen, beispielsweise von Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz oder aus Sicherheitsdiensten. Sie arbeiten für Privatpersonen, Rechtsanwälte, Behörden und vor allem für die Industrie, zum Beispiel für Versicherungen, Banken und den Handel sowie das produzierende Gewerbe.

Beruf Privatdetektiv: Wann darf ein Detektiv tätig werden? Was verdient ein Geprüfter Detektiv?

Ein Detektiv darf nur für einen Aufraggeber tätig werden, wenn berechtigtes Interesse vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der Auftraggeber glaubhaft machen kann, dass seine Rechte oder die Dritter verletzt wurden. Gut die Hälfte aller Aufträge erhalten Detektive aus der Wirtschaft, so die Zahlen des BDD aus einer Mitgliederbefragung aus dem Jahre 2008. Weitere 19 Prozent der Aufträge kommen von Privatpersonen und 20 Prozent von Rechtsanwälten, der Rest von Behörden und anderen Auftraggebern. Private Ermittlungen werden vor allem in Zusammenhang mit Ehe- und Sorgerechtsangelegenheiten angefordert aber auch in Verbindung mit Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Erbrechtlichen Abgelegenheiten. Das Durchschnitthonorar für eine Detektivstunde hat der BDD rund 70 Euro ermittelt. Die Werte schwankten im Jahr 2015 zwischen 40 und 120 Euro.

Weitere Informationen zur Berufsausbildung zum Detektiv erhalten Sie von der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe ZAD, Berlin und vom BDD – Bundesverband Deutscher Detektive, Bonn.

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