Bundesgerichtshof: Ginkgo darf nicht in Lebensmittel

In letzter Instanz wurde dem Hersteller eines ginkgo-haltigen Erfrischungsgetränks mit sofortiger Wirkung der Vertrieb seines Produkts untersagt.

Im Lebensmittelhandel wächst seit geraumer Zeit das Angebot an Produkten stetig an, die dem Verbraucher allerlei gesundheitliche Vorteile versprechen. Es werden nicht nur in Lebensmitteln naturgemäß enthaltene Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente zugegeben, sondern gelegentlich auch bekannte arzneiliche Stoffe. Der Konsument glaubt beim Kauf solcher Lebensmittel nicht nur Genuss, sondern auch Gesundheit zu erwerben.

Gerichtliche Entscheidung: Gingko nicht in Lebensmitteln

In der Auseinandersetzung darüber, ob das als Arzneimittel bewährte Ginkgo biloba auch einem Lebensmittel zugesetzt, und entsprechend beworben werden darf, hat das Bundesgerichtshof jetzt ein klares Urteil gesprochen: Dieser pflanzliche Wirkstoff darf Lebensmitteln nicht zugesetzt werden.

Was zunächst einleuchtend klingt, nämlich Lebensmittel durch wirkungsvolle Substanzen wertvoller zu machen, birgt oft ernst zu nehmende Gefahren in sich. Vor allem, weil so die Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln bedenklich verschwimmt. „Wir sehen die Verwendung arzneilich wirksamer Bestandteile in Lebensmitteln kritisch. Eine derartige Unschärfe zwischen Arznei- und Lebensmitteln kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein“, erklärt Professor Michael Habs, Geschäftsführer der Firma Schwabe in Karlsruhe, dazu.

Grenze zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln verwischen

Professor Michael Habs nennt folgende Gründe für seine Bedenken:

  • Arzneimittel unterliegen sehr strengen gesetzlichen Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, Lebensmittel nicht.
  • Ein Arzneimittel muss in einer bestimmten, wissenschaftlich belegten Dosierung regelmäßig eingenommen werden, um zu wirken. Bei Lebensmitteln kann eine vergleichbar hohe Dosierung Probleme hervorrufen.
  • Zur Herstellung von modernen pflanzlichen Arzneimitteln bedarf es hoch entwickelter Technologie, denn beispielsweise in Ginkgo biloba sind neben den heilsamen auch potenziell schädliche Substanzen enthalten. Die müssen fachgerecht entfernt werden.

Wie wirkt Gingko biloba?

In Deutschland leidet jeder dritte Mensch über 80 an irgendeiner Form von Demenz. Es beginnt mit harmlosen Symptomen: Man wird vergesslich, hat Orientierungs- und Konzentrationsschwierigkeiten. Mit fortschreitender Erkrankung werden die Gehirnzellen so geschädigt, dass der Betroffene meist auf den geistigen Zustand eines Kleinkindes zurückfällt. Manche können sich nicht erinnern, wie man schluckt, wie man eine Treppe hinaufgeht oder wie man Knöpfe schließt.

Seit Anfang der 1990er Jahre werden diese massiven Hirnleistungsstörungen auch mit Extrakten aus dem Blatt des Ginkgo-Baumes behandelt. Viele Geronto-Psychiater (Gerontologie = Lehre des Alterns) setzen seit Jahren Ginkgo-Medikamente in der Behandlung von Demenzkranken ein und stellen fest, dass die Patienten sich vielfach wohler und lebendiger fühlen und mehr Aufmerksamkeit zeigen.

Extrakt aus Gingko-Blättern enthält ein Wirkstoffgemisch

Der Extrakt aus den Blättern des Ginkgo-Biloba Baumes enthält ein Wirkstoffgemisch. Wie bei den meisten Pflanzenwirkstoffen ist es nicht möglich, wissenschaftlich exakt zu beschreiben, welche Substanz des Extraktes in welcher Weise wirkt. Nachgewiesen ist jedoch, dass Ginkgo die Gehirnzellen schützt. Bestimmte chemische Substanzen zerstören bei Demenzkranken wichtige Zellmembrane. Gingko-Wirkstoffe können diese schädlichen Substanzen wahrscheinlich eliminieren und dadurch die Membran stärken. Insgesamt wird die Funktionsfähigkeit des Gehirns und die Interaktion der einzelnen Neuronen gestärkt und die Durchblutung sichtlich verbessert.

Ginkgo ist bei der Demenztherapie nur eines von mehreren Medikamenten. Ginkgopräparate werden allerdings häufig besser vertragen als „chemische“ Arzneimittel. Wunder – was in diesem Fall eine Heilung bedeuten würde – kann allerdings keines der Mittel bewirken.

Das gemeinnützige Komitee Forschung Naturmedizin e. V. (KFN) mit Sitz in München begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Das Urteil bringe dem Verbraucher die notwendige Klarheit und trage gleichzeitig der Qualität moderner pflanzlicher Arzneimittel Rechnung.

Informationen zur Phytotherapie beim Komitee Forschung Naturmedizin e.V. in München

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.