Demotivation durch den Chef

(Un)effektive Führungsmethoden von Vorgesetzten. Kaum ein Angestellter erwartet einen perfekten, fehlerfreien Vorgesetzten. Dennoch gibt es einige Aspekte, die auf die Mitarbeiter demotivierend wirken.

Laut Monster.de sind selten schlechte Bezahlung oder ein persönlich bedingter Ortswechsel der Grund für eine arbeitnehmerseitige Kündigung. Meist sind hierfür schlechtes Betriebsklima und/oder ein schlechtes Verhältnis zum Vorgesetzten verantwortlich.

Wenn der Chef normale menschliche Macken hat, die jeder in irgendeiner Form hat, macht dies den Chef häufig für seine Angestellten sogar sympathisch, weil die Mitarbeiter dadurch das Gefühl bekommen, dass der Vorgesetzte keine unnahbare und unfehlbare Person ist. Hierdurch wird oft das Wir-Gefühl im Team gestärkt, das Verhältnis zum Chef ist dann auch entsprechend gut und produktiv.

Die im Folgenden genannten Aspekte führen jedoch zu Demotivation und Vertrauensverlust im Berufsleben.

Kontrollwahn des Chefs

Wenn der Mitarbeiter seinem Chef sogar vor Versand eines Dreizeilers per Post oder per Mail diesen zur Kontrolle vorlegen muss – und sei es, dass der Empfänger nur darüber informiert wird, die Kopie eines Schriftwechsels in der Anlage zu bekommen – führt dies recht schnell zur Demotivation der Untergebenen, da diese durch die Kontrolle jeder Lappalie das Gefühl bekommen, dass sie offensichtlich ohne Kontrolle ohnehin nichts richtig machen, noch nicht einmal eher nebensächliche Kleinigkeiten.

Ähnliches gilt auch für wiederholte Nachfragen seitens des Chefs, ob dies oder jenes schon erledigt wurde, auch wenn er anhand seiner bisherigen Zusammenarbeit mit den Kollegen wissen sollte, dass diese wichtige Dinge umgehend und ohne Ermahnung selbstständig erledigen.

Was ich heute sage, stimmt morgen nicht mehr

Wenn eine bestimmte Arbeit als wichtig angekündigt wird, nehmen die Mitarbeiter dies in aller Regel sehr ernst und bemühen sich, die Arbeit möglichst schnell und fehlerfrei fertigzustellen. Oft werden hierfür sogar Überstunden geleistet. Es wirkt jedoch absolut demotivierend, wenn der Chef am nächsten Tag die vorher als wichtig deklarierte Arbeit plötzlich als Nebensache abtut und sich dafür beschwert, eine andere Arbeit noch nicht auf dem Tisch zu haben, die vorher noch nie als besonders eilig angesehen wurde. Dies führt zu Vertrauensverlust, zumal sich der Chef durch solch ein Verhalten unglaubwürdig und lächerlich macht.

Nicht eingehaltene Versprechen

Wenn der Vorgesetzte einem Mitarbeiter schon im Vorstellungsgespräch zusagt, dass das Bruttogehalt nach Ablauf der Probezeit um 100 € monatlich angehoben wird und stellt sich nach Ablauf der Probezeit heraus, dass der Vorgesetzte dieses Versprechen gar nicht halten kann, weil der nächsthöhere Vorgesetzte mit der Vorgehensweise oder Vereinbarung nicht einverstanden ist, führt dies ebenfalls sehr schnell zu einem Vertrauensverlust und zur Unglaubwürdigkeit des Chefs.

Fehlende Unterstützung und Verletzung der Sorgfaltspflicht

Ein Chef hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine gewisse Sorgfaltspflicht, das heißt, er hat darauf zu achten, dass sich seine Untergebenen wohl fühlen und nicht irgendwelchem Mobbing oder vermeidbaren Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Verweigert ein Chef seine Unterstützung (und sei es nur durch Unterlassung), wenn sich ein gemobbter Mitarbeiter Hilfe suchend an ihn wendet, oder macht sogar noch beim Mobbing mit (so genanntes Bossing), sorgt dies nicht für einen Vertrauensverlust, sondern wird für den Chef sogar unter Umständen arbeitsrechtlich relevant. Für diese Pflichtverletzung gilt, dass der Arbeitnehmer den Vorgesetzten im Klagefall sogar regresspflichtig machen kann.

Ähnliches gilt auch, wenn es zu einem Konflikt kommt und der Chef sich nicht schützend vor seinen Mitarbeiter stellt, sondern diesen sogar womöglich noch vor versammelter Mannschaft rügt und erst unter vier Augen zu dem betroffenen Mitarbeiter sagt, dass er eigentlich auf dessen Seite steht. Auch in solchen Fällen handelt es sich um einen Vertrauensbruch und sagt über das Rückgrat des Vorgesetzten eine ganze Menge aus.

Offensichtliche Bevorzugung einzelner Mitarbeiter

Auch ein Chef ist nur ein Mensch, so dass es durchaus verständlich ist, wenn er den einen Kollegen unter Umständen etwas lieber hat als den anderen. Dies darf seine Privatmeinung sein, sollte aber nicht dazu führen, dass sich der Mitarbeiter, den er besonders gerne mag, fast alles erlauben darf und ständig Bevorzugung erfährt, während die Kollegen für Nichtigkeiten einen Rüffel kassieren und keinerlei Sonderrechte und Ausnahmegenehmigungen genießen.

Drohungen und rechtlich irrelevante Abmahnungen

Drohungen wie „Wenn Sie das noch einmal machen, dann Gnade Ihnen Gott!“ oder „Sie werden schon sehen, was Sie davon haben“ gehören eher in den Bereich kindlicher Auseinandersetzungen, sind aber nicht gerade für ein produktives, sachliches Arbeitsklima geeignet.

Manche Chefs neigen dazu, mündliche Abmahnungen wegen eines einmaligen Fehlverhaltens auszusprechen. Wenn ein Mitarbeiter, der seit einem Jahr im Unternehmen ist, einmal ausnahmsweise die Mittagspause um zehn Minuten überzieht, ist dies kein Grund für eine Abmahnung, dennoch versuchen einige Chefs offensichtlich auf diese Weise, ihre Mitarbeiter einzuschüchtern oder zur Eigenkündigung zu bewegen.

Für eine Abmahnung, die zudem aus Gründen der Beweisbarkeit schriftlich erfolgen sollte, muss ein wiederholtes Fehlverhalten vorliegen, wobei aber auch der Zeitpunkt genau zu definieren ist. Eine Aussage wie „Sie kommen ja ständig zu spät“ reicht nicht aus. Vor einem Arbeitsgericht hätte solch eine Abmahnung keinen Bestand. Es müssten genau die Tage angegeben werden inklusive Uhrzeit, an denen der Mitarbeiter zu spät gekommen ist.

Von einer Abmahnung ausgenommen sind strafrechtlich relevante Tatbestände wie etwa Diebstahl oder sexuelle Belästigung, weil in diesem Fall zu erwarten ist, dass der Mitarbeiter sein Verhalten nicht dauerhaft ändert. Eine Abmahnung soll jedoch dazu dienen, einen Mitarbeiter zu vertragsgemäßem Verhalten wie etwa Pünktlichkeit anzuhalten.

Der Chef wälzt seine Aufgaben auf Untergebene ab

Wenn die Kündigung eines Mitarbeiters ansteht – egal, ob betriebs- oder verhaltensbedingt – muss der Chef selbst den Betroffenen darüber in Kenntnis setzen. Er kann solche Aufgaben nicht einfach an einen anderen Untergebenen oder gar an seine Sekretärin weiterdelegieren, zumal er damit mangelndes Rückgrat gegenüber seinen Untergebenen zeigen würde. Dies führt ebenfalls zu einem Vertrauensverlust bei den übrigen Mitarbeitern.

Sämtliche der oben genannten Aspekte sorgen dafür, dass der Angestellte Vertrauen in seinen Vorgesetzten verliert und führt im Wiederholungsfall häufig zu einer Eigenkündigung des Mitarbeiters, der sich lieber nach einer Arbeitsstelle umsieht, an der er das Vertrauen des Chefs genießt beziehungsweise die notwendige Unterstützung erfährt.

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