Energie sparen mit einer verbesserten Heizung

Die KfW-Bankengruppe fördert Modernisierungsmaßnahmen. Wenn die Bedingungen stimmen, trägt die Staatsbank 25 Prozent der Rechnungskosten für eine verbesserte Heizung. Ein hydraulischer Abgleich ist beispielsweise Pflicht.

Im Zeitalter von immer weiter steigenden Energiekosten lohnt es sich, über sinnvolle Maßnahmen zur Energiekostenreduzierung nachzudenken. Wer in seinem Haus oder in seiner Wohnung beispielsweise seine Heizungsanlage aufrüstet, um damit seine Energiekosten dauerhaft zu senken, wird damit zusätzlich vom Staat belohnt. Im Rahmen einer Sonderförderung der KfW-Bankengruppe (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt es Zuschüsse zur Heizungsoptimierung: Ganze 25 Prozent der Rechnungskosten übernimmt der Staat, wenn die Bedingungen stimmen.

Hydraulischer Abgleich, voreinstellbare Ventilregler und Einzelraumregelung

Grundbedingung für so einen Zuschuss ist ein hydraulischer Abgleich. Diesen nimmt der Heizungsmonteur vor. Bei einem Hydraulischen Abgleich wird der Heizkreis bei einer festgelegten Vorlauftemperatur genau mit der Wärmemenge versorgt, die benötigt wird, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Für einen hydraulischen Abgleich sind ein paar Armaturen im Rohrnetz erforderlich. Beispielsweise werden voreinstellbare Thermostatventile und ein Strangdifferenzdruckregler benötigt. Die Folge so eines Abgleichs: Die Heizung läuft optimal und alle Heizungskörper im ganzen Haus haben die gleiche Temperatur, egal ob im Keller, im Erdgeschoss oder auf dem Dachboden.

Auch der Austausch von Ventilreglern an den Heizkörpern ist förderfähig. Die neuen Regler müssen im Vergleich zu den alten aber voreinstellbar sein, das heißt, sie müssen zeitgesteuert sein. So kann man bei diesen Reglern genau eine Uhrzeit festlegen, wann ein Heizkörper anfängt zu arbeiten, und wann er sich selbstständig deaktiviert. So kann beispielsweise das Wohnzimmer den ganzen Tag lang von einem Heizköper beheizt werden, der zur Nacht hin ausgeht, während die Heizung im Schlafzimmer erste eine Stunde vor dem Schlafgehen aktiviert wird, dafür aber die ganze Nacht durchläuft.

Ebenfalls förderfähig ist eine Einzelraumregelung. Mit ihr können nur benutzte Räume beheizt werden. Das ist vor allem im Hotelgewerbe von Vorteil oder auch in Pflegeheimen oder auf Krankenstationen. Nur die tatsächlich belegten Zimmer werden beheizt. Ein weiterer Clou: Werden die Fenster beispielsweise zum Lüften geöffnet, kann das Heizköperventil schließen.

Förderbedingungen

Seit dem 1. April sind die Förderbedingungen wie folgt geregelt: Die Rechnung für die durchgeführten Maßnahmen muss bei mindestens 600 Euro liegen, dann trägt der Staat mindestens 150 Euro. Beträge unter 150 Euro werden nicht geleistet. Darüber hinaus ist der hydraulische Abgleich Pflicht, um Fördergelder kassieren zu können. Eine weitere Bedingung ist, dass die wesentlichen Bestandteile der Heizungsanlage schon vor dem Jahr 2005 installiert worden sind.

Check mit dem Heizungsinstallateur

Bevor man mit den Modernisierungsarbeiten beginnt, sollte man einen Check mit einem Heizungsfachmann vornehmen, der alle Schwachpunkte der bestehenden Anlage analysieren kann. Spätestens im nächsten Winter werden sich diese Maßnahmen bemerkbar machen. Laut Expertenaussage können die Einsparungen bis zu 30 Prozent ausmachen. Wer sich bei den Handwerkerkosten unsicher ist, sollte sich mehrere Kostenvoranschläge einholen, um dann zu entscheiden, wer das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet.

Weitere Informationen zur Beantragung der Fördermittel gibt es auf der Homepage der KfW-Bankengruppe.

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