Rechtliche Ehehindernisse – Was spricht gegen eine Heirat?

Trotz inniglicher Liebe zueinander können Gesetzte eine Ehe verhindern. Im Zweifeln wird das Bürgerliche Gesetzbuch und das Kirchengesetz zu Rate gezogen.

Wenn sich ein Paar in Liebe zusammenfindet, entsteht oft der Wunsch, die Verbindung auch vor der Öffentlichkeit zu legalisieren und im Standesamt oder/und der Kirche die Ringe zu tauschen. Doch Vorsicht, in seltenen Fällen kann es vorkommen, dass einer Heirat rechtlich etwas im Wege steht.

Wer befindet in Deutschland über Ehehindernisse?

Vier Wochen vor der Eheschließung muss in Deutschland beim zuständigen Standesamt das Aufgebot ausgehängt werden. Dort können Privatpersonen ihre rechtlichen Bedenken gegen eine Ehe (kirchlichen Bedenken bei den Pfarrämtern) anmelden. Es wird vom Amt überprüft, ob ein Ehehinderungsgrund vorliegt. Die Beurteilung wird auf folgenden Grundlagen vorgenommen:

* das Deutsche Bürgerliche Recht

* das Recht von Kirchen oder Öffentlich rechtlich anerkannten Glaubensgemeinschaften

Was sind nach deutschem Recht Ehehindernisse?

Männer oder Frauen, die Einspruch gegen eine Ehe erheben wollen, tun gut daran, sich vorher zu informieren, ob ihr Begehren Aussicht auf Erfolg hat. Als Ehehindernisse im Sinn des Deutschen Rechts gelten:

1. Fehlende Geschäftsfähigkeit durch Alter oder Krankheit

2. Verwandtschaft: Verwandte in „gerader Linie“ dürfen nicht heiraten, weil für deren Kinder ein erhöhtes Risiko für Missbildungen und Erbkrankheiten besteht. Diese Regelung gilt nicht für Onkel und Nichte oder Cousine und Cousin.

3. Doppelehe: Bevor in Deutschland eine Eheschließung erfolgen kann, muss der Nachweis vorliegen, dass alle vorherigen Ehen rechtsgültig aufgelöst wurden. Diese Regelung gilt auch für ausländische Paare. Wenn in ihrem Heimatland die Vielehe erlaubt ist, verschweigen manche, dass sie bereits in ihrem Heimatland verheiratet sind. Für diesen Fall gilt die Ehe ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Ehehindernisses als ungültig. Es kann zu einer strafrechtlichen Verfolgungen kommen.

4. Keine Volljährigkeit:In Deutschland gelten 18jährige als volljährig und ehemündig. Sind Eltern oder gesetzliche Vertreter der Eltern einverstanden, können 16jährige, deren Partner volljährig ist, eine Befreiung von diesem Ehehindernis erhalten

Welche Ehehindernisse gibt es im Sinn der römisch katholischen Kirche?

Das kanonische Recht der römisch-katholischen Kirche kennt Ehehindernisse im Sinn von zwei Rechten: dem göttlichen Recht und dem kirchlichen Recht.

Was sind Ehehindernisse im Sinn des göttlichen Rechts?

Eine Ehe ist laut göttlichem Gesetz der römisch-katholischen Kirche dann ungültig

– wenn einer der Partner bereits verheiratet ist

– wenn einer der Partner impotent im Sinne der Unfähigkeit zum Beischlaf ist (meist schwer nachweisbar)

– wenn eine Blutsverwandtschaft in gerader Linie besteht (ob dieses Recht göttliches Recht ist, ist kirchenrechtlich umstritten)

Was sind Ehehindernisse im Sinn des kirchlichen Rechts?

Die Ehe in der römisch-katholischen Kirche soll nicht geschlossen werden,

1. wenn das Mindestalter von 14 Jahren für Frauen und 16 Jahren für Männer nicht eingehalten wird

2. wenn die potentiellen Ehepartner verschiedenen Religionen angehören

3. wenn der Mann seine Weihe zum Priester oder Diakon empfangen hat

4. wenn ein Ordensgelübte abgelegt wurde

5. wenn die Frau entführt wurde

6. wenn ein Gattenmord vorliegt

7. wenn eine Blutsverwandtschaft bis in den zweiten und vierten Grad vorliegt

8. wenn die zukünftigen Partner verschwägert sind

9. wenn die öffentliche Ehrbarkeit angezweifelt wird (auf Einzelfälle beschränkt)

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