Schwangerschaftsabbruch – Die unterschiedlichen Methoden einer Abtreibung

Zum Thema Abtreibung gibt es viele Meinungen. Lesen Sie hier wie genau eigentlich ein Abbruch vonstatten geht und was für verschiedene Möglichkeiten Betroffene haben.

Beim Thema Abtreibung spalten sich die Geister. Kaum ein anderes Thema erhitzt die Gemüter so sehr, wie die Frage, ob es erlaubt sein sollte einen Embryo abzutöten oder nicht. Doch die Wenigsten wissen, wie genau ein Schwangerschaftsabbruch überhaupt vonstatten geht und wie es mit der Rechtslage aussieht.

Gesetzlich ist der Fall ganz klar geregelt. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt bei der Frau, wenn sie sich dabei an bestimmte Regeln hält. Sie darf einen Eingriff vornehmen lassen, wenn sie sich höchstens in der 12. SSW befindet, und wenn sie drei Tage vor dem Eingriff eine Beratungsstelle besucht hat („Beratungsregelung“). Erfüllt die Schwangere diese Voraussetzungen, liegt die Entscheidung bei ihr allein.

Dabei findet die Beratung bei einer anerkannten Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle zugunsten des ungeborenen Lebens statt. Die Frau soll dazu ermutigt werden, sich gegen einen Abbruch zu entscheiden. Doch vom Ergebnis des Gesprächs unabhängig, erhält die Betroffene eine Beratungs-Bescheinigung und kann danach selbst entscheiden, was sie tun möchte. Beratung und Nachsorge sind kostenlos.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2005 124.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, 4,3 % weniger als 2004. Etwa 71 % der Frauen, die abtrieben, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, etwa 16 % zwischen 35 und 39 Jahre. Rund 7% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die Zahl der Schwangerschaften bei Minderjährigen ging um fast 8% zurück.

Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs

Ein Schwangerschaftsabbruch kann ambulant oder stationär, unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt werden. Er darf nur in Einrichtungen vorgenommen werden, wo auch die Nachsorge gesichert ist, also z.B. Krankenhäuser, Praxen und den medizinischen Einrichtungen von Pro Familia. Gibt es keine medizinischen oder kriminologischen Gründe für den Schwangerschaftsabbruch, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.

Seit 1999 gibt es zwei Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch: den instrumentellen (Absaugmethode oder Ausschabung) und den medikamentösen (Einnahme des Hormonpräparats Mifegyne). Ein medikamentöser Abbruch kommt allerdings nur bis zum Ende der siebten SSW, d.h. bis zur fünften Woche nach der Empfängnis, in Frage. Außerdem zieht sich der Abbruch bei Wahl dieser Methode über einen etwas längeren Zeitraum hin.

Der instrumentelle Eingriff

Im Gegensatz zur Ausschabung ist die Absaugmethode der schonendere Eingriff, da sie ohne Vollnarkose, und somit ohne Risiken für Herz und Kreislauf, durchgeführt werden kann. Des Weiteren führt dieses Verfahren zu weniger Blutungen. Bei der Absaugmethode werden nach der örtlichen Betäubung eine dünne Kanüle und ein Schlauch in den Muttermund eingeführt, und Embryo und Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Der Eingriff dauert ca. fünf bis zehn Minuten und die Patientin kann kurz danach schon nach Hause gehen.

Nach einem instrumentellen Eingriff kann es zu Nachblutungen und Entzündungen kommen. Selten kommt es während des Eingriffs zu Verletzungen der Gebärmutter. Eine Nachuntersuchung etwa zehn bis vierzehn Tage nach dem Eingriff, sollte unbedingt stattfinden.

Der medikamentöse Eingriff

Das Hormon Mifegyne wird als Tablette und unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Es blockiert das Hormon, welches für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft nötig ist. Etwa am Tag nach der Einnahme beginnt die Blutung. Diese dauert sieben bis zwölf Tage. Ein zweiter Arztbesuch wird 48 Stunden nach der Einnahme des Hormons nötig. Bei diesem zweiten Arztbesuch werden Prostaglandine als Tabletten oder Zäpfchen eingenommen. Dies ist nötig, damit die Ausstoßung des Embryos und des Schwangerschaftsgewebes gefördert wird. Nach der Einnahme dieses zweiten Präparats findet meist der vollständige Abbruch unter etwa dreistündiger ärztlicher Beobachtung statt. Auch bei der medikamentösen Methode muss der Arzt nach zehn bis vierzehn Tagen noch einmal aufgesucht werden, damit er feststellen kann, ob der Schwangerschaftsabbruch vollständig stattgefunden hat. Wenn nicht, ist eine zusätzliche Ausschabung notwendig. Dies kommt allerdings nur in ca. 4% der Fälle vor.

Der medikamentöse Eingriff ist für starke Raucherinnen über 35 Jahren nicht geeignet. Allgemeine Nebenwirkungen dieser Methode können Bauchschmerzen die Menstruationsschmerzen ähneln, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen sein. Manchmal kann es auch kurzfristig zu erhöhter Temperatur kommen. Dauert diese länger als einen Tag und ist das Fieber sehr hoch, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Nach einem Schwangerschaftsabbruch ist es möglich sich krankschreiben zu lassen. Der Arbeitgeber muss nicht über die Gründe informiert werden. Auch wenn keine körperlichen Nebenwirkungen auftreten, werden Frauen nach einem Abbruch oft von depressiven Verstimmungen heimgesucht – z.T. aufgrund der hormonellen Umstellungen, doch oft auch aufgrund der emotionalen Belastung die eine solche Entscheidung mit sich bringt.

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