Stellenanzeigen richtig verstehen – was zwischen den Zeilen steht 

Wenn man die Sprache der Stellenanzeigen zu deuten versteht, kann man viel besser beurteilen, ob sich eine Bewerbung wirklich lohnt.

Manch ein Bewerber ist beim Durchlesen einer Stellenanzeige verunsichert, ob sein Profil den Anforderungen der Stelle wirklich entspricht und er der ist, den die Firma zu einem Vorstellungsgespräch einladen würde. Man kann sich einige Kosten und Mühe ersparen, wenn man die Kodierungen in den Stellenanzeigen richtig versteht und auch zwischen den Zeilen zu lesen vermag.

Kann- und Muss-Anforderungen in Stellenanzeigen

Noch relativ einfach gestaltet sich das Erkennen der Kann- und Muss-Anforderungen in den Stellenanzeigen. Die Anforderungen, welcher der Bewerber auf jeden Fall mitbringen sollte, sind daran zu erkennen, dass sie meist an erster Stelle des Anforderungskatalogs stehen. Negativ ausgedrückt, sind sie auch K.o.-Kriterien für Bewerber, die dieser Anforderung nicht gerecht werden. Sprachlich werden die Muss-Anforderungen als Tatsachen dargestellt und das klingt so:

  • Sie haben bereits …
  • Sie verfügen über mindestens …
  • … mit einer abgeschlossenen Ausbildung …
  • Selbstverständlich haben Sie …
  • … bringen Sie mit.

Des Weiteren werden bestimmte, sehr eindeutige Schlüsselwörter verwendet, um eine Muss-Anforderung kenntlich zu machen:

  • Voraussetzung sind … / setzen wir voraus … / müssen wir voraussetzen
  • … sind (absolut) erforderlich … / sind unabdingbar / sind unverzichtbar
  • … sind für die Position von entscheidender Bedeutung
  • … erwarten wir selbstverständlich
  • … müssen Ihnen vertraut sein / müssen gegeben sein / müssen vorhanden sein
  • … sollten Sie bereits unter Beweis gestellt haben
  • … halten wir für wesentlich
  • … sollten Sie nachweisliche Erfolge erzielt haben
  • … dürfen für Sie kein Problem darstellen
  • … sollten Sie gewohnt sein
  • … kommen nur Bewerber mit … in Betracht
  • wenn … auf Sie zutrifft.

Die Kann-Qualifikationen sind dagegen Attribute und Erfahrungen, die der Arbeitgeber nur im besten Fall erwartet und bei denen er Abstriche hinzunehmen bereit ist. So lohnt sich durchaus eine Bewerbung, wenn die eine oder andere genannte Qualifikation aus dieser Sparte des Anforderungskatalogs fehlt. Eindeutig zu erkennen sind die Kann-Anforderungen an solchen Formulierungen wie:

  • … sind wünschenswert / erwünscht
  • … erwünscht, aber nicht Bedingung / nicht Voraussetzung
  • … nach Möglichkeit
  • … idealerweise.

Aber auch bei:

  • … würden wir begrüßen
  • … würden wir uns freuen, wenn Sie …
  • … wären für uns von besonderem Interesse
  • Gegenüber … sollten Sie aufgeschlossen sein
  • … wären von Vorteil
  • … sollte Ihnen Freude machen
  • … würden Ihnen den Einstieg erleichtern
  • … hinreichende Erfahrung
  • … ausbaufähige Kenntnisse in …
  • … Grundkenntnisse.

Was steckt dahinter?

Beschreibung von Kenntnissen

  • ausreichende Kenntnisse

Der Arbeitgeber erwartet in diesem Fall keinen Experten in der Materie, aber auch nicht unbedingt jemanden, der eine entsprechende Tätigkeit noch nie verübt hat.

  • fundierte Kenntnisse

Der Arbeitgeber erwartet gute, in der Praxis erprobte Kenntnisse

  • suchen qualifizierten

In der Regel ist jemand gemeint, der nicht nur die entsprechende Ausbildung, sondern auch Berufserfahrung in der Materie mitbringt.

Sprachkenntnisse

  • Grundkenntnisse

Der Arbeitgeber würde wohl auch über das völlige Fehlen solcher Kenntnisse hinwegsehen.

  • in Wort und Schrift

Der Bewerber sollte nicht nur einigermaßen flüssig sprechen, sondern auch Korrespondenzen in der jeweiligen Sprache führen können.

  • verhandlungssicher

Sagen wir es mal so: Im Grunde spricht nicht jeder seine Muttersprache verhandlungssicher, da bei gut geführten Verhandlungen das Beherrschen von Feinheiten einer Sprache notwendig ist. Meinte der Arbeitgeber seinen Anspruch ernst (was er meist nicht tut), würde er niemanden einstellen, der nicht mehrere Jahre Auslandserfahrung nachweisen kann.

Berufserfahrung und Alter

  • Berufseinsteiger / Berufsanfänger

Über den Daumen gepeilt sollten Hochschulabsolventen in diesem Fall nicht älter als 28 Jahre alt sein.

  • mit einigen Jahren Berufserfahrung

Gemeint ist in der Regel jemand, der die 30 nicht überschritten hat.

  • Senior …/ Junior …

Diese Angabe bezieht sich selbstverständlich nicht auf das Alter, sondern auf die Berufserfahrung des Bewerbers.

  • junges Team sucht Verstärkung

Um das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zu umgehen, kann man das auch so ausdrücken. Hier wird vermutlich nur jemand weiterkommen, der auf seinen 35. Geburtstag noch länger warten muss.

Hinweise zu Arbeitsbedingungen und -umfeld

  • überschaubares / kleines Team

Wenn man in einem eher kleinen Team tätig wird, ist man häufig ein Mädchen für alles, vielleicht etwas negativ ausgedrückt. Positiv erfasst, bedeutet eine solche Arbeit mehr Abwechslung und größere Herausforderungen, die den Trott verhindern.

  • suchen wir kurzfristig

Gemeint ist nicht die kurze Dauer des Einsatzes, sondern der schnellstmögliche Stellenantritt des Bewerbers.

  • sehr dynamisches Arbeitsumfeld

Das könnte ein Hinweis auf eine hohe Fluktuation unter den Mitarbeitern sein, was nie gut ist. Vielleicht versucht der Personaler damit aber auch eine abwechslungsreiche Tätigkeit zu beschreiben.

  • für eine Assistentenfunktion / sie arbeiten in enger Kooperation mit …

Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die in der Zuarbeit bestehen. Einem Vorgesetzten oder einem Team soll die weniger verantwortungsvolle oder routinelastige Arbeit abgenommen werden.

  • wir erwarten außergewöhnlichen Einsatz

Dafür gibt es eine passendere Vokabel und die heißt Überstunden.

  • suchen ständig …

Hinter einer solchen Formulierung stecken entweder komplett unseriöse Jobs oder Jobs, bei denen die Bewerber auf selbstständiger Basis tätig werden sollen.

Zu den Bewerbungsunterlagen

  • vollständigen Bewerbungsunterlagen

Gemeint ist nicht nur die übliche, vollständige Bewerbungsmappe (Anschreiben, Lebenslauf, Foto), sondern vor allem der Nachweis aller Beschäftigungsverhältnisse durch die Beurteilungen ehemaliger Arbeitgeber. Allerdings sollte man sich von dieser Forderung nicht einschüchtern lassen – auch die meisten Konkurrenten werden damit wahrscheinlich nicht dienen können.

  • aussagekräftige Bewerbungsunterlagen

Auch dieser etwas irreführende Ausdruck meint in der Regel den Nachweis aller im Lebenslauf angegebenen Karrierepunkte durch Zeugnisse der Arbeitgeber und nicht unbedingt ein besonders kreatives Anschreiben.

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