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Tätigkeitsbeschreibungen im Berufsleben

Mögliche K.-O.-Kriterien in Arbeitszeugnis und Lebenslauf. Die Tätigkeitsbeschreibung eines Arbeitnehmers ist sowohl im Arbeitszeugnis als auch im Lebenslauf zu finden. Wie können Formulierungen optimal gestaltet werden?

Mittlerweile ist es nicht mehr nur im Lebenslauf üblich, Tätigkeitsbeschreibungen in Aufzählungsform – also mit Bullet Points – vorzunehmen, sondern auch in Arbeitszeugnissen, das heißt, die wichtigsten Tätigkeiten in der jeweiligen Position werden stichpunktartig aufgelistet, um eine bessere Übersichtlichkeit für den Leser zu gewährleisten.

K.-O.-Kriterium Nr. 1: Anmerkungen im Lebenslauf

Aus einer idealen Tätigkeitsbeschreibung geht hervor, was der Arbeitnehmer konkret getan hat, also sollten wenige Stichworte allein genügen, um den ausgeübten Schwerpunkt in all seinen Facetten zu umschreiben. Formulierungen wie „Betreuung von potentiellen Kunden auf Messeständen“ schließen ein, dass es nicht nur allein um die Ansprache und Bewirtung von Messebesuchern ging, sondern dass hierbei auch Aspekte von Marketing und Vertrieb eine Rolle gespielt haben, deshalb erübrigen sich Zusätze wie „Hier habe ich sehr vertriebsorientiert gearbeitet“. Das Wort „Ich“ sollte im Lebenslauf ohnehin tabu sein.

K.-O.-Kriterium Nr. 2: ausformulierte Sätze im Lebenslauf

Es langweilt und befremdet den Leser, wenn vom Grundsatz des tabellarischen Lebenslaufs abgewichen wird und ganze Satze zu finden sind wie „Nach meinem Umzug nach Basel war ich zunächst zuhause, bevor ich dann von 1975 bis 1976 eine Fortbildung in Stenographie machte.“ Neben der starken Abweichung von den üblichen Formulierungen im Lebenslauf ist auch der Stil nicht besonders schön.

K.-O.-Kriterium Nr. 3: Die Liste der Hobbys ist länger als die Liste der beruflichen Tätigkeiten

Selbstverständlich sollten am Ende des Lebenslauf Hobbys und persönliche Interessen angegeben werden. Es macht jedoch keinen guten Eindruck, wenn lediglich zwei kurz angerissene berufliche Stationen ohne große Erläuterungen zu finden sind, dafür aber eine lange Liste an Hobbys. Hierdurch könnte der Eindruck entstehen, dass der Bewerber schon bei Arbeitsbeginn nur an Feierabend, Wochenende und Urlaub denkt, um seinen privaten Interessen fröhnen zu können.

K.-O.-Kriterium Nr. 4: Erwähnung von Selbstverständlichkeiten

Sowohl im Lebenslauf als auch im Arbeitszeugnis und im Anschreiben macht sich die Erwähnung von Selbstverständlichkeiten nicht besonders gut. Hierzu zählen neben Eigenschaftsbeschreibungen auch Tätigkeitsbeschreibungen, die sich auf Dinge beziehen, die automatisch zum Berufsbild dazugehören, ohne explizit erwähnt werden zu müssen.

Selbstverständliche Eigenschaftsbeschreibungen in Zeugnissen und Anschreiben

  • Frau M. war stets fleißig und pünktlich. Arbeitseinsatz und Pünktlichkeit gehören zu den Eigenschaften, die bei einem Arbeitnehmer vorausgesetzt werden, unabhängig von der Qualifikation und vom Beruf. Bei der Formulierung „Frau M. war fleißig, pünktlich und ehrlich“ handelt es sich zudem vielfach um ein gängiges Synoym dafür, dass sie gerne anderleuts Eigentum mitgehen ließ.
  • Ich bin flexibel und belastbar. Hierbei handelt es sich um den Klassiker der Selbstverständlichkeiten, den kein Personalchef mehr lesen kann, weil schon zu abgedroschen. Wer gibt schon offen zu, unflexibel wie eine Betonwand zu sein und bei jeder Schwierigkeit am Arbeitsplatz sofort einen Krankenschein zu nehmen?
  • Ich bin neuen Herausforderungen gegenüber aufgeschlossen. Hierfür gilt dasselbe wie für die genannte Formulierung.

Selbstverständliche Tätigkeitsbeschreibungen

Bei einer Sekretärin beispielsweise zählen hierzu Formulierungen wie „Annahme und Weiterleitung von Telefonaten“. Viel wichtiger wären Beschreibungen wie die selbstständige Erstellung der anfallenden Korrespondenz in deutscher und englischer Sprache, Organisation von Meetings und Reisen, die Erstellung von PowerPoint-Präsentationen, etwaige Sonderaufgaben (zum Beispiel Recherchen und Auswertungen zur Beobachtung der Konkurrenzsituation am Markt).

Auch die Charakterisierung zur Ausführung von Tätigkeiten wird konterkariert, wenn dort ebenfalls nur Selbstverständlichkeiten erwähnt werden. Als Negativ-Beispiele können Sätze angeführt werden wie „Lobend zu erwähnen ist die Tatsache, dass Frau M. besonders schnell ans Telefon ging“ oder bei einem Buchhalter „Herr X. beherrschte die vier Grundrechenarten in besonderem Maße.“

Wieso Selbstverständlichkeiten ein K.-O.-Kriterium sein können

Bei der Erwähnung von Selbstverständlichkeiten in den Bewerbungsunterlagen oder in den Arbeitszeugnissen keimt der Verdacht auf, dass außer Selbstverständlichkeiten nichts von dem Bewerber zu erwarten ist, das heißt Arbeitseinsatz und -leistung könnten somit eher als durchschnittlich eingestuft werden, aber nicht als besonders engagiert oder zielführend. Ein Gewinn ist ein Bewerber, der nur Selbstverständliches leistet, für ein Unternehmen jedenfalls nicht.