Teleworking – zu Hause arbeiten, gesund bleiben

Der häusliche Bildschirmarbeitsplatz birgt Chancen und Risiken.

Telearbeit wird immer beliebter und ist für viele die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Doch falsch ausgeübt kann sie krank machen.

Immer mehr Menschen tauschen ihren Büroarbeitsplatz mit einer Tätigkeit am heimischen Bildschirm, und die Gründe dafür sind vielfältig. Für die einen ist es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die damit erreicht wird, für die anderen kann „Telearbeit“ nach längerer Pause ein Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt sein. Nicht selten nutzen sie auch Ältere als mögliche Form der Altersteilzeit.

Doch es gibt vieles zu beachten, wenn die Arbeit von zu Hause nicht nur zum beruflichen Erfolg beitragen sondern auch noch die Gesundheit schonen soll.

Telearbeit kann zu gesundheitlichen Belastungen führen

Falsch ausgeübt kann das „Teleworking“ nämlich genau das Gegenteil – krank machen. Sie führt dann nicht selten sowohl zu körperlichen Beschwerden als auch zu psychischen Belastungen. So wirkt die lange, sitzende Bildschirmtätigkeit potentiell schädigend auf das Muskel-Skelett-System; durch Fehlhaltungen und einseitigen Belastungen kann es zu Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen sowie zu Schmerzen im Unterarm, Hand- und Fingerbereich kommen. Augenbeschwerden können verstärkt bei nicht ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung etwa durch Blendung, ungünstiger Darstellung auf dem Monitor und Überbeanspruchung auftreten; insbesondere bei nicht ausreichendem oder falsch korrigiertem Sehvermögen kommt es zu Beschwerden wie Kopfschmerzen, Flimmern vor den Augen oder gar brennenden oder tränenden Augen. Ein besonderer Nachteil der Telearbeit ist dabei, dass kein Betriebsarzt „zur Hand“ ist, der die Beschwerden in Bezug zur Organisation der Arbeit setzen könnte. Nur so wäre es möglich, ganz spezielle Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Arbeitnehmer vor dauerhaften Fehlbelastungen zu bewahren.

Oftmals besteht auch die Tendenz zur Selbstüberforderung, der Telearbeiter mutet sich mehr zu als das am Büroarbeitsplatz der Fall wäre. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes werden aus übertriebenen Ehrgeiz und Pflichtgefühl umgangen, ja schlichtweg nicht wahrgenommen. Die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden (nachts 8 Stunden) wird überschritten, die vorgeschriebenen Ruhezeiten (11 Stunden) werden nicht eingehalten und Ruhepausen (30 Minuten) nicht eingelegt. Hier ist Selbstdisziplin gefragt, zu der auch gehört, die Arbeitszeiten so wahrzunehmen, wie sie festgelegt wurden. Helfen kann sicherlich das sorgfältige und gewissenhafte Führen eines Arbeitstagebuches, das etwa bei der Telekom, aber auch bei der IBM Deutschland schon zum Einsatz kommt.

Das isolierte Arbeiten, der fehlende Austausch mit Kollegen und der hohe Arbeitsdruck führen zudem oft auch zu großen psychischen Belastungen, die auch einen Krankheitswert annehmen können. Alternierende Telearbeit – das Abwechseln von Bürotätigkeit und Heimarbeit – wirkt hier entlastend, ist aber gerade für solche Telearbeiter von Nachteil, die zu Hause Kinder oder Pflegebedürftige zu versorgen haben. Einen Königsweg gibt es hier mit Sicherheit nicht, es muss jeweils ganz individuell entschieden werden, welches die beste Lösung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist.

Bildschirmarbeit ist gesetzlich geregelt

Der Gesetzgeber versucht die spezifischen Belastungen der Bildschirmarbeit mit der Bildschirmarbeitsplatzverordnung zu begegnen. So heißt es dort: „Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.“

Gleichzeitig werden dem Arbeitnehmer jedoch auch konkrete Rechte zuerkannt, die zugleich mit Pflichten für den Arbeitgeber verbunden sind. So muss dem Beschäftigten in regelmäßigen Zeitabständen eine Untersuchung des Sehvermögens ermöglicht werden, wenn die Ergebnisse dieser Untersuchung ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig sind und normale Sehhilfen nicht ausreichen, dann müssen solche ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Versicherungsrechtliche Probleme

Zu beachten ist bei der Telearbeit vor allem auch, dass mögliche Arbeitsunfälle versicherungsrechtlich problematisch sind. Da es hier oft zu einer Vermischung von versicherter Tätigkeit und privaten Handlungen kommt, stellen sich zwangsläufig Beweisprobleme ein. Das Sozialgesetzbuch definiert Arbeitsunfälle als Unfälle von Versicherten infolge der beruflichen Tätigkeit. Wenn dieser Zusammenhang bewiesen werden kann, dann liegt zweifelsfrei ein Versicherungsfall vor. Dies gilt für die Telearbeit genauso wie für andere berufliche Tätigkeiten. Da jedoch die Arbeit im privaten Umfeld geleistet wird und nicht wirklich überprüfbar ist, können Probleme in der Argumentationskette die Folge sein.

Der Teleworker kann hier seine Position gegenüber der Versicherung stärken, indem er es zu einer räumlichen Trennung zwischen Privatem und Beruflichem kommen lässt, also einen Telearbeitsplatz in einem separaten Arbeitszimmer einrichtet. Auch eine zeitliche Trennung ist sinnvoll und kann durch das Führen eines Arbeitstagebuches gut belegt werden. Allerdings gilt die Unfallversicherung „natürlich“ nur für „Beschäftigte“, also für nicht selbstständige Arbeiten. Viele Telearbeiter führen ihre Tätigkeit aber in selbstständiger Form aus, nicht zuletzt deshalb, weil es ihnen durch den Arbeitgeber nahegelegt wird. Während bei diesen also ein Unfallschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung erst gar nicht existiert, besteht bei anderen die Schwierigkeit, einen Versicherungsfall am heimischen Arbeitsplatz nachzuweisen.

Und doch: Die Arbeit von zu Hause aus macht Spaß und kann auch die Gesundheit schonen. Nämlich dann, wenn man sich nicht selber überfordert und sich Gedanken über den Arbeitsablauf macht, gleichzeitig auch den Arbeitsplatz wohlüberlegt gestaltet. Es muss nicht gleich alles am ersten Tag perfekt sein. Am besten testen.

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