Wie funktioniert Online-Durchsuchung

Missbrauchsgefahr der präventiven Online-Durchsuchung. Was genau ist Online-Durchsuchung und welche Gefahren birgt sie? Wie ist der Einzelne davon betroffen? Und was sollte man über dieses Verfahren wissen? Wir leben in einer Zeit, in der Technik und Verbrechen einen neuen Höchststand erreicht haben. Verbrechen kann durchaus auch im virtuellen Rahmen stattfinden, wobei es selbstverständlich ist, dass auch hier dagegen angegangen wird. Die Möglichkeiten der Verfolgung im Netz sind weltweit angewandte Verfahrenstechniken, die allerdings so undurchsichtig wie ungerechtfertigt erscheinen können. Das Verfahren der präventiven Online-Durchsuchung sorgte auch in der Bundesrepublik Deutschland für viel Aufsehen.

Die Meinungen sind geteilt, vor allem wenn es um den Datenschutz der deutschen Bürger und Bürgerinnen geht. Denn genau dieser ist seit der Einführung der rechtmäßigen Online-Durchsuchung stark infrage gestellt, erhält das Bundeskriminalamt doch die Befugnis, Einsicht in jegliche private Festplatten zu nehmen. Natürlich erfolgt die präventive Online-Durchsuchung aufgrund einer streng geregelten Rechtsgrundlage, und nur auf höchsten Verdacht hin. Nichtsdestotrotz gibt es genug Gründe, die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens zu hinterfragen.

Was rechtfertigt eine geheime Online-Durchsuchung?

Die Online-Durchsuchung darf nur im präventiven Bereich, also zur unmittelbaren Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Dies auch nur, wenn eine konkrete Gefahr für ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ vorliegt. Ob dies der Fall ist, liegt im Ermessen des jeweiligen Richters, denn die Online-Durchsuchung darf nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Sie soll eingesetzt werden, um gegen beispielsweise Sexualstraftäter, terroristische Attentäter und Amokläufer vorbeugende Maßnahmen ergreifen zu können

Missbrauchsgefahr der Online-Durchsuchung

Das ausgesprochene Ziel der präventiven Online-Durchsuchung ist es, dem deutschen Bürger mehr Sicherheit zu gewährleisten. Die Existenz einer solchen Spähsoftware kann aber auch genau das Gegenteil bedeuten, etwa wenn diese in falsche Hände gerät und zweckentfremdend genutzt wird. Zum einen betrifft dies Einzelpersonen. Es wurde kürzlich bekannt, dass ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes (BND) die technisch vorhandenen Möglichkeiten zu privaten Zwecken nutzte. Dies macht deutlich, wie wenig Kontrolle bei diesem Verfahren überhaupt möglich ist. Wenn man bedenkt, dass einzelne Täter in der Lage wären, Informationen über private Finanzen, Beziehungen und Aufenthaltsorte zu erhalten, würden die Gefahren des Geldraubes oder der Erpressung enorm steigen.

Stellt man sich nun vor, eine terroristische Gruppierung verfüge über die Möglichkeiten der geheimen Online-Durchsuchung, so wären die Folgen für die allgemeine Sicherheit unabsehbar. Es ist ja auch denkbar, dass durch diese technischen Mittel auf Festplatten der Regierung Zugriff genommen wird. Die Informationen, die so gewonnen werden könnten, geben solchen Gruppen einen erheblichen Gefahrenzuwachs.

Natürlich gehen wir davon aus, dass dieses Verfahren strengen Kontrollen seitens der Judikative unterliegt. Die Bürger einer Demokratie sind darauf angewiesen, der Gewaltenteilung Vertrauen entgegen zu bringen. Doch stellt sich hier die Frage, wer denn genau die Kontrolleure kontrolliert? Und letztlich führt dieser Gedanke zur wahrscheinlich unbequemsten Möglichkeit, der Missbrauchsgefahr der Online-Durchsuchung durch die Regierung selbst. Natürlich ist dies ein Szenario, dass nur ungern in Betracht gezogen wird. Dennoch sollte der Bürger informiert genug sein, um eine etwaige Gefahr abschätzen zu können.

Die Geschichte Deutschlands hat oft genug gezeigt, dass Unwissenheit zwar bequem und blindes Vertrauen einfach ist. Dennoch hat im Endeffekt jede und jeder Deutsche die Pflicht zu prüfen ob dass, was die Regierung tut, wirklich mit dem deutschen Rechtsstaat übereinstimmt.

Online-Durchsuchung und Deutsches Recht

Die präventive Online-Durchsuchung ist in Deutschland rechtskräftig. Die Begründung dafür wird aber oftmals als eher dürftig angesehen. Dies ist nicht verwunderlich, bedenkt man, inwiefern dieses Verfahren im Konflikt zu anderen Grundrechten steht.

Ein Bestandteil der Online-Durchsuchung ist es, privaten Schriftverkehr in Form von E-Mails einsehen und speichern zu können. 1948/1949, als das Deutsche Grundgesetz entstand, kannte man einen solchen schriftlichen Austausch noch nicht, sodass dieser auch in der Gesetzgebung nicht bedacht wurde. Da man aber, um Zugang zu privaten e-Mail Konten zu erhalten, ein Passwort braucht, sollte eindeutig sein, dass dies in den Bereich der Privatsphäre des Einzelnen fällt. Genau diese wird im Deutschen Grundgesetz, Artikel 10 durch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gesichert.

Um an das oben erwähnte Passwort zu gelangen, werden sogenannte Keylogger eingesetzt. Diese können zwar extern, aber auch manuell angebracht werden. Um den Keylogger am Computer oder Laptop zu installieren, muss sich Zugang zur Wohnung verschafft werden. Da die Durchsuchung geheim vonstatten geht, geschieht dies wieder ohne das Wissen des Verdächtigten. Artikel 13 im Grundgesetz sichert die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Sollte jemand unter falschen Verdacht geraten, wird auch dieses Gesetz missachtet.

Es ist nochmals zu betonen, dass die präventive Online-Durchsuchung ohne das Wissen des Betroffenen durchgeführt wird. Derjenige hat somit keine Möglichkeit, sich gegen etwaige Vorwürfe zu wehren. Stattdessen muss jede/r Deutsche mit der Möglichkeiten rechnen, unbemerkt ausgespäht zu werden. Fotos, Videos und Schriftdokumente aber auch andere persönliche Informationen sind auf eigenen Festplatten keinesfalls mehr privat. Die Würde des Menschen ist, nach Artikel 1 des deutschen Grundgesetzbuches, unantastbar. Umstritten ist, wo genau diese Würde im heutigen Zeitalter der Technik beginnt.

Online-Durchsuchung und Antivirenprogramme

Die IT-Branche ist sich einig, dass die sogenannten „Durchsuchungstrojaner“ technisch noch nicht weit genug entwickelt sind, um längerfristig von guten Antivirenprogrammen unbemerkt zu bleiben. Da sich aber solche Unternehmen gegen eine Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) wehren, ist fraglich wie nützlich diese Verfahrensweise überhaupt ist. Das Unternehmen Avira Antivir beispielsweise nimmt Stellung, indem es verkündet: „Eine solche Software ist und bleibt eine Spionagesoftware, und unser Programm ist dazu da, genau diese ausfindig zu machen und den Nutzer zu informieren“.

Wie sinnvoll ist die Online-Durchsuchung?

Es ist fraglich, inwieweit Einzeltäter und Terrororganisationen von der Online-Durchsuchung eingeschränkt werden. Herr Hartmut Pohl von der Gesellschaft für Informatik in Bonn merkt an, dass dieses Verfahren nur bei „doofen Terroristen“ zum Erfolg führen würde. Die Taliban hätten die Gefahren des Internets schon vor Jahren erkannt, und sich dementsprechend umstrukturiert. Ebenso gibt es genug Möglichkeiten, belastende Dokumente auf externen Festplatten zu speichern und so unzugänglich zu machen.

Im Mai 2010 wurde vom Innenministerium bestätigt, dass das Verfahren der Online-Durchsuchung in der BRD noch nicht eingesetzt wurde. Dennoch musste der Innenministeriumssprecher, Stefan Paris, einem Artikel des Berliner Tagesspiegels Recht geben, in dem bekannt wurde, dass allein durch die Möglichkeit der Online-Durchsuchung rund 700.000 € Kosten anfielen.

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