Zusatzversicherungen für den Zahnersatz

Eine private Versicherung kann sich lohnen, um die finanziellen Lücken beim Zahnersatz zu schließen. Damit einem trotz Kosten das Lächeln nicht vergeht.

Seit 2005 gilt beim Zahnersatz die so genannt Regelversorgung. Das heißt: Die Krankenkassen zahlen beim Zahnersatz nur noch den vom Gesetzgeber festgeschriebenen Festzuschuss. Dabei ist es gleichgültig, ob ein fehlender Zahn durch eine Brücke oder ein Implantat ersetzt wird.

Eine private Zusatzversicherung kann sich lohnen

Ob für die Erstattung von Heilmitteln, die Behandlung beim Heilpraktiker, die Erstattung einer Sehhilfe – für alles gibt es heute Zusatzversicherungen. Auch für die Zahnsanierung können sich gesetzlich versicherte Patienten heute privat absichern. Eine Ergänzungsversicherung soll vor allem die Kosten ersetzen, die bei der Zahnarztrechnung von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, muss aus eigener Tasche beglichen werden. Besonders bei höherwertigen Maßnahmen zum Zahnerhalt oder Zahnersatz kommen da schnell mehr als 1.000 Euro zusammen. Nicht wenige Experten raten deshalb, dafür eine Zusatzversicherung abzuschließen. Für den Versicherten gibt es dafür inzwischen ein großes Angebot mit verschiedenen Möglichkeiten und Tarifen. Die Stiftung Warentest hat das Angebot genauer unter die Lupe genommen und dabei allerdings enorme Preisunterschiede festgestellt. So liegen die Angebote für die leistungsstärkste Versicherung bei Männern zwischen 18 und 37 Euro pro Monat, Frauen zahlen zwischen 19 und 49 Euro. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Leistungen und das Kleingedruckte zu werfen.

Wartezeiten beachten – Verträge rechtzeitig abschließen

Hat der Zahnarzt bereits mit der Behandlung begonnen, ist es in den meisten Fällen zu spät. Auch wenn Versicherungsvermittler häufig versuchen, den Patienten noch schnell zum Abschluss einer Zusatzversicherung zu bewegen – begonnene Behandlungen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In diesem Fall wäre der Versicherungsfall schon vor dem Versicherungsschutz eingetreten. Das gilt auch für alle Behandlungen, die der Zahnarzt bereits empfohlen oder geplant hat. Auch für nötigen Zahnersatz, der in den ersten acht Monaten fällig wird, kommen die Versicherer nicht auf. In den meisten Policen hat man erst nach Ablauf einer Wartefrist Anspruch auf Erstattung der Kosten. Oft sind auch die Ausgaben in den ersten drei bis sechs Jahren auf eine bestimmte Höchstsummer begrenzt. Experten empfehlen deshalb den Vertragsabschluss, bevor der Mund zur Baustelle wird.

Versicherer versprechen oft eine Erstattung von 100 Prozent. Vor dem Vertragsabschluss sollte man sich jedoch vergewissern, auf welchen Basisbetrag sich die Prozentangabe bezieht. Denn ob sich der Betrag auf die Regelversorgung der Krankenkassen bezieht oder ob es sich um den Rechnungsbetrag handelt, kann einen großen Unterschied bedeuten. Viele Anbieter, die in ihrer Werbung hohe Leistungen auch für teure Zahnarzt-Maßnahmen versprechen, erstatten die Kosten in der Praxis nur sehr zögerlich. Im Kleingedruckten finden sich dann oft Einschränkungen. Manchmal wird nur für eine bestimmte Anzahl Zähne gezahlt, auch die Anzahl der Implantate ist oft beschränkt. Gerne wird der Betrag für ein Implantat auch viel zu niedrig angesetzt.

Wer sich gut versichern will, kommt also um das genaue Studium des Kleingedruckten nicht herum. Hilfreich sind auch Tests der Versicherer, wie sie die Stiftung Warentest durchgeführt hat. Patienten können sich auch im Internet in einschlägigen Foren sachkundig machen oder Online-Preisvergleiche der wichtigsten Zahnzusatzversicherungen durchführen. Dort erfahren Sie in wenigen Sekunden die Preise der wichtigsten Zusatztarife.

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