Zwangsversteigerung – die Geier warten schon

Sobald eine Zwangsversteigerung öffentlich wird, erhält der Immobilienbesitzer zahlreiche Hilfsangebote. Oft sind das Beratungsgeier, die abzocken wollen.

Eigentümer von Immobilien für die Zwangsversteigerung angeordnet ist, erhalten nach der öffentlichen Bekanntmachung des Versteigerungstermins Post von Beratern und Beratungsfirmen, die vollmundig ihre Leistungen anbieten. Da wird mit Aussagen geworben wie: „Wir retten Ihr Haus“, oder „Verkaufen Sie Ihr Haus im Sale-and-Lease-Back-Verfahren“, „Unsere Finanzpartner finden für Sie die optimale Umschuldung“, „Wir verhandeln für Sie mit Ihren Gläubigern“.

Hinter allen Angeboten steht der Wunsch, dem ohnehin finanziell gebeutelten Eigentümer, das letzte Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Inhaber eines großen Pfandhauses, betreibt eine besonders perfide Masche.

Was ist von den Angeboten zur Hilfe bei Zwangsversteigerungen zu halten?

Um es vorwegzunehmen: Nichts! Die Anbieter von Hilfe und Beratung im Zwangsversteigerungsverfahren wollen Gebühren kassieren. Meist im Voraus und am liebsten in bar. Eigentümer, deren Immobilie vor der Zwangsversteigerung steht, sind oft so verzweifelt, dass sie sich an jeden Strohhalm klammern und ihre letzten Reserven für zweifelhafte Hilfsangebote einsetzen.

Die Hilfsangebote, für die im Voraus zu bezahlen ist, sind meist unrealistisch oder unseriös

Zwangsversteigerungen werden beantragt und angeordnet, nachdem Immobilienfinanzierungen notleidend geworden sind. Darlehensraten wurden nicht bezahlt, die Bank hat die Immobilienkredite gekündigt und verwertet jetzt die Immobilie. Wenn die Immobilienfinanzierung durch Umschuldung mit niedrigeren Zins- oder Tilgungsraten zu retten gewesen wäre, hätte die betreibende Bank schon aus Eigeninteresse die Umfinanzierung vorgeschlagen. Die Kreditkündigung ist bei der Schufa vermerkt. Das ist ein absolutes negatives Kreditmerkmal. Wer gibt jemandem, der durch diese Schufa-Eintragung als kreditunwürdig gilt, eine Finanzierung?

Sale-and-Lease-Back wird angeboten, wenn die Darlehensverbindlichkeit wesentlich unter dem Verkehrswert der Immobilie und wesentlich unter dem geringsten Gebot liegt. Anbieter von Sale-and-Lease-Back-Lösungen wollen Immobilien zum Schnäppchenpreis erwerben. Als Kaufpreis werden Angebote gemacht, die geringfügig über der Höhe des Bankdarlehens liegt. Wer darauf eingeht, erhält weniger, als er in der Zwangsversteigerung erlöst hätte.

Verhandlungen mit Gläubigern sind erfolgversprechend, wenn tragbare Vorschläge auf den Verhandlungstisch kommen. Ist eine Immobilie bereits in der Zwangsversteigerung, ist die betreibende Bank nur noch daran interessiert, an dem notleidenden Kredit möglichst wenig Geld zu verlieren. Kein Banker lässt sich vom Auftreten und von der Persönlichkeit eines Beraters in Zwangsversteigerungsverfahren beeindrucken. Was kann der Berater der Bank schon anbieten?

Der Immobilienverkauf an Investoren, gehört mit zu den fragwürdigen Beraterangeboten. Interessierte Investoren können die Immobilie im Zwangsversteigerungstermin erwerben. Wer außerhalb des Termins kauft, erwartet, weniger bezahlen zu müssen, als voraussichtlich bei einer Versteigerung erlöst wird. Der vorzeitige Verkauf geht zulasten des Immobilieneigentümers. Bei solchen Angeboten gibt es meistens keine Investoren. Der Zwangsversteigerungsberater verlangt für die Suche und Vermittlung von Käufern eine im voraus zu bezahlende, erfolgsunabhängige Gebühr.

Eine gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung kann nur noch durch Geldzahlung an den betreibenden Gläubiger abgewendet werden. Berater, die sich bei Zwangsversteigerungen als Helfer anbieten, bringen kein Geld mit, sie wollen welches haben.

Wenn der Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt ist, ist der Handlungsrahmen sehr beschränkt. Es ist immer angeraten, im Vorfeld einer drohenden Zwangsversteigerung aktiv zu werden, oder, wenn das erfolglos bleibt, das Haus oder die Eigentumswohnung möglichst lange zu behalten.

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