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Ausgewogene Lichtplanung gegen Risiken der Lichtverschmutzung

Lichtverschmutzung kann schädlich für Mensch und Tier sein. Mehr systematische und ausgewogene Lichtmasterpläne der Kommunen können Abhilfe schaffen.

Licht ist für alle Lebewesen der wichtigste biologische Taktgeber. Doch der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus wird immer mehr gestört. Dafür sorgt die zunehmende Lichtverschmutzung in Städten und Industriezentren durch die Aufhellung des Nachthimmels mit künstlichen Lichtquellen.

Brustkrebs sowie Störung von Biorhythmus und Hormonen durch Lichtverschmutzung

Früher ruhten die Menschen nachts und waren tagsüber aktiv. Menschen brauchen die natürliche Abfolge von hell und dunkel sowie von wach und schlafen, um entspannen und regenerieren zu können. Wenn dieser natürliche Biorhythmus unterbrochen wird, fühlt man sich schlapp und kraftlos oder es können Schlafstörungen auftreten.

Während die meisten Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf Menschen und Natur noch untersucht werden, ist nachgewiesen, dass hormonelle Störungen auftreten können, insbesondere bei Frauen. Lichteinstrahlung hemmt die körpereigene Herstellung des Hormons Melatonin, was sich schlafstörend auswirkt. Lichtverschmutzung kann die Pubertät, insbesondere die weibliche, verfrüht einsetzen lassen und den Menstruationszyklus stören.

Nach einer israelischen Studie von 2016 wird ein Zusammenhang zwischen der Helligkeit des nächtlichen Wohnumfeldes und der Brustkrebshäufigkeit deutlich. Selbst ein Zusammenhang mit Winterdepressionen oder Krebstumoren wird vermutet, ist aber noch in Untersuchung.

Nachtaktive Tiere werden in die Irre geleitet oder sterben

Der Mensch stört durch den übermäßigen Einsatz von Kunstlicht das harmonische und natürliche Zusammenleben mit Tieren und Pflanzen. Die Forschungen über die Details dieser Eingriffe stehen zwar noch am Anfang, aber es gibt bereits erste erschreckende Ergebnisse. Besonders der interdisziplinäre Forschungsverbund Verlust der Nacht will die ökologischen, gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen und Ursachen für die zunehmende Nachtbeleuchtung erforschen und Lösungen entwickeln.

Durchschnittlich etwa eine Milliarde Insekten wie Fliegen, Mücken und Nachtfalter gehen täglich in deutschen Straßenbeleuchtungen zugrunde. Sie fallen als Nahrung für andere Tiere wie Fledermäuse und Vögel oder Bestäuber von Pflanzen weg. Der Nahrungskreislauf der Natur wird unterbrochen.

Zugvögel verwechseln die zunehmende elektrische Beleuchtung mit natürlichen Orientierungspunkten wie dem Mond oder den Sternen und werden geblendet. Sie können dadurch nicht mehr so gut navigieren.

Die nächtliche Beleuchtung kann bei Meeresschildkröten und Kröten Fortpflanzungszyklen, Wanderungsbewegungen und Aufzucht der Jungen gefährlich stören. Nachtaktive Tiere können in der immer mehr zerstörten nächtlichen Dunkelheit ihre Nahrung nicht mehr suchen. Künstliches Licht täuscht einen längeren Sommer vor, was den Beginn des Vogelfluges oder Winterschlafes verzögern kann. Die Überlebenschancen all dieser Tiere können dann sinken.

Im besonderen Maße müssen die Folgen der Lichtverschmutzung bei Pflanzen noch mehr erforscht werden. Es fiel aber bereits auf, dass Laubbäume unter Straßenlampen ihre Blätter verspätet abwerfen, was Frostschäden zur Folge haben kann.

Licht-Richtlinie bietet ersten Anwohnerschutz

Umweltschützer und Initiativen fordern eine Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung. Muss ein Anwohner jede störende Neonreklame und die tanzenden Lichtkegel jedes Skybeamers einer Diskothek hinnehmen?

Der deutsche Gesetzgeber hängt eher dem aktuellen Problem hinterher, auch wenn manche gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung bereits hilfreich ist. Licht gilt als Immission im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Das BImSchG wird seit Mai 2000 für die zuständige ausführende Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes durch die Licht-Richtlinie konkretisiert. In der Vorschrift werden Maßstäbe und Richtwerte aufgeführt, nach denen beurteilt werden kann, ob von einer gewerblichen künstlichen Lichtquelle schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Dafür muss die Schwelle für erhebliche Belästigungen mit Störung des Wohn- und Schlafbedürfnisses von Anwohnern überschritten sein. Zuständig für Beschwerden ist die Umwelt- oder Immissionsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Für die Straßenbeleuchtung hat die Licht-Richtlinie keine Geltung. Hierfür sind in einschlägigen Fachpublikationen Richtwerte der Aufhellung zu finden, die nicht überschritten werden sollen.

Die Initiative gegen Lichtverschmutzung Dark Sky kritisiert an der Licht-Richtlinie, dass sie keine verbindlichen Grenzwerte enthält und Belange des Naturschutzes nicht berücksichtigt.

Nach anderen Staaten beginnt die deutsche Politik erst seit der Jahrtausendwende, sich langsam mit dem Problem der Lichtverschmutzung zu beschäftigen. Die Stadt Augsburg gilt hier als Vorreiter. Sie spart durch effektive Beleuchtungstechnologien Strom in Höhe von 20 Prozent und verringert dadurch gleichzeitig die Lichtverschmutzung. Die Senatverwaltung von Berlin hat einen Lichtbeirat eingerichtet, der ein Konzept erarbeiten soll, wie viel Licht die Stadt wirklich braucht.

Systematische, ausgewogene Lichtplanung der Kommunen

Es muss zwischen den berechtigten Interessen der Wirtschaft und des Tourismus für eine gute und sichere Beleuchtung auf der einen Seite und denen der durch zunehmende Lichtverschmutzung gestörten Anwohner, Astronomen und der Natur abgewogen werden. Was wäre dafür besser geeignet als eine systematische, ausgewogene und umfassende Lichtplanung der Kommunen? Doch solche ganzheitlichen Ansätze fehlen bislang in Deutschland.

Eine solche ganzheitliche kommunale Gesamtplanung der Belichtung oder Beleuchtung einzelner Gebäude oder anderer Objekte in ihrem regionalen Bereich kann durch Lichtmasterpläne erfolgen. Inspiriert von Frankreich haben erste deutsche Städte begonnen, nicht nur die Beleuchtung, sondern auch Illuminationen in einem solchen Lichtmasterplan zu regeln.

Energieersparnis durch LED sowie gezielte Beleuchtung

Etwa 25 Prozent der weltweiten Energie muss für Beleuchtungszwecke aufgewendet werden. Die damit einhergehenden hohen Kosten und das steigende Umweltbewusstsein lassen die klammen deutschen Städte derzeit an eine erhöhte Energieeffizienz denken. Die technischen Möglichkeiten sind da. Moderne Beleuchtungstechnologien, wie Leuchtdioden (LED), können im öffentlichen Raum die aus dem 19. Jahrhundert stammenden, ineffizienten Glühlampen ersetzen. Diese Stromeinsparung hilft auch bei der Senkung von CO2-Emissionen, die sonst bei der Verstromung von Kohle und anderen fossilen Energieträgern entstanden wären.

Ebenso können die Lichtradien der Straßenbeleuchtung zielgenauer eingestellt werden. Die Beleuchtung müsste mehr kegelförmig und nicht mehr so stark nach oben und allen Seiten erfolgen. Die Ausleuchtung müsste in der Regel von oben und nicht von unten erfolgen und die Lichtquellen sollten mehr abgeschirmt werden.

Ein Teil der Straßenlaternen eines Verkehrsabschnitts könnte für nächtliche Zeiten abgeschaltet werden, in denen sich regelmäßig dort nur wenige Menschen bzw. Fahrzeuge befinden. Müssen aus Sicherheitsgründen alle Parkanlagen taghell ausgeleuchtet werden? Weiterhin ist der expansive Einsatz von Disko-Skybeamern mit teilweise kilometerweiter Reichweite aufgrund der Lichtverschmutzung von der jeweiligen Kommune auf ein vertretbares Maß einzuschränken. Kommunale Lichtpläne können eine gezielt auf die zu illuminierenden Objekte gerichtete Beleuchtung vorschreiben und eine Priorisierung der Objekte vornehmen – nach einer Abwägung, die dem Wohl der Allgemeinheit in der jeweiligen Kommune dient.

Hinweis für Rechts- und Gesundheitsthema

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und kann eine aktuelle, individuelle Beratung bei einem Rechtsanwalt, einer Beratungsstelle oder einem Arzt nicht ersetzen.