X

Betreuung Schädelhirnverletzter

Menschen mit Schädelhirnverletzung haben ein schweres Schicksal

Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen durch Schädelhirnverletzung lässt bis heute sehr zu wünschen übrig .

Jährlich erleiden in Deutschland 270.000 Menschen durch einen Unfall eine Schädelhirnverletzung. Jeder Zehnte von ihnen muss eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit hinnehmen. Für die Erstversorgung stehen in unserem Land ausreichend viele Einrichtungen mit hohen Qualitätsstandards zur Verfügung. Das gilt auch für die stationäre Rehabilitation, die meist sehr wirksam ist und zur funktionellen Verbesserungen motorischer und kognitiver Leistungen führt.

Aber nach der Entlassung aus dieser Versorgung fallen viele Betroffene in ein „schwarzes Loch“, so die Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation und Nachsorge von Schädel-Hirn-Verletzten, die unter der Schirmherrschaft der ZNS-Hannelore-Kohl-Stiftung steht. Nur selten stünden ausreichende Nachsorge- und Therapieangebote zur Verfügung. Es fehle häufig eine wohnortnahe ambulante Rehabilitation, die das Lebensumfeld einbezieht. Auch mangele es an einer Betreuung, die die Teilhabe am sozialen Leben und am Arbeitsleben nicht nur ermöglicht, sondern nachhaltig erhält.

Die Politik ist gefordert

Ein Thema, das Mitte März 2008 Gegenstand des 2. Nachsorgekongresses „Rehabilitation und Nachsorge nach Schädelhirnverletzung: Möglichkeit und Wirklichkeit 2008“ war. Den rund zweihundert Teilnehmern wurden unter anderem neue Ergebnisse in der bildgebenden Diagnostik des Schädelhirntraumas vorgestellt. Diese erlauben, auch dann funktionelle Veränderungen im Gehirn nachzuweisen, wenn die konventionelle Computertomographie und Kernspintomographie keinen Befund ergeben.

Mit neuen Methoden lassen sich die psychologischen Folgen ebenso wie die Wirksamkeit der Rehabilitation präzise erfassen. Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung und Betreuung der Betroffenen regelt das 9. Buch des Sozialgesetzbuches. Die Praxis aber liegt sehr im Argen. Besonders problematisch ist die Betreuung geschädigter Kinder. Diffizil ist auch – weil hier ethische Fragen hinein spielen – der Umgang mit Patienten mit erworbenen Sprachstörungen. Solche Menschen hatten vor ihrer Erkrankung oft hochrangige Positionen und müssen nun lernen, sich auf einem niedirgen sozialen Niveau zurecht zu finden.

Ein Angehöriger berichtet aus der Praxis

Wie der Sprecher der Selbsthilfegruppe „Hirnverletzte und Angehörige – Hamburg und Umgebung“ Detlef B. Wilke aus dem nordfriesischen Hattstedt überzeugend darlegen konnte, haben „Politik, medizinische und therapeutische Fachlichkeit nicht erkannt“, dass man „mit den existierenden Behinderungsbildern den spezifischen Besonderheiten dieser ‚neuen’ Klientel nicht gerecht werden kann“. Neuerdings verhindere der allgegenwärtige Sparzwang jegliche vernünftige, obwohl dringend notwendige Maßnahme zur Korrektur des Missstandes.

Den sorgenden Angehörigen stehe keine spezielle Infrastruktur zur Verfügung, wie sie die traditionellen Behinderungsbilder haben. Jeder muss seine gesetzlichen Ansprüche als Einzelfall bei Behörden und Kassen erstreiten. „Das bezieht sich sowohl auf Hilfsmittel, ambulante Therapien wie Neuropsychologie, wie auf stationäre Reha-Maßnahmen und geeignete Lebens-, Wohn-, und Arbeitsangebote“, so Wilke. Die Initiative müsse von dem Betroffenen und seinen Angehörigen ausgehen und sei abhängig von seinem „Vermögen“ in doppelter Hinsicht.

Erst seit 25 Jahren können so schwer Verletzte am Leben erhalten werden

Wilke wies darauf hin, dass Intensivmedizin und Rettungswesen überhaupt erst seit einem Vierteljahrhundert Menschen mit schwersten Hirnverletzungen am Leben erhalten oder wieder ins Leben zurückrufen könnten. Aber heute seien die Betroffenen keine Randgruppe mehr. Die verweigerte Teilhabe und die verminderte Lebensqualität stelle die Frage nach der Haltbarkeit dieser Umstände aus ethischer Sicht. Wilke forderte die Einführung einer speziellen Behindertenkategorie „Menschen mit den Folgen erworbener Hirnschäden“.

Die „Arbeitsgemeinschaft“ will das Ergebnis der Tagung allen in der Gesundheits- und Sozialpolitik Verantwortlichen zustellen, um den Interessen der Betroffenen Gewicht und Nachdruck zu verleihen.

Die Hannelore-Kohl-Stiftung feiert in diesem Jahr ihr 25jähriges Jubiläum. Sie hat in dieser Zeit mit 26,2 Millionen Euro aus Spendenmitteln 543 Projekte an Kliniken, Institutionen und Rehabilitationseinrichtungen in ganz Deutschland gefördert. Sie will das Jubiläumsjahr nutzen, um verstärkt auf das Schicksal schädelhirnverletzter Menschen aufmerksam zu machen.