Das Stellengesuch als Alternative zur Bewerbung

Was bei der Schaltung eines Stelleninserats zu beachten ist. Viele Arbeitsuchende antworten nicht nur auf Stellenannoncen in der Tageszeitung oder im Internet, sondern schalten zudem oder alternativ ein eigenes Stellengesuch.

Hinter diesem Schritt steckt selbstverständlich die Hoffnung, von einem passenden Arbeitgeber gefunden zu werden, der einen Mitarbeiter mit exakt den in der Anzeige angegebenen Fähigkeiten sucht. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit diese Methode überhaupt Erfolg versprechend ist.

Hohe Anzahl von Stellengesuchen in Print- und Online-Medien

Sowohl in Print- als auch in Online-Medien wird Arbeitsuchenden vielfach die Möglichkeit geboten, ein eigenes Gesuch zu veröffentlichen, teilweise auch kostenlos. Betrachtet man jedoch beispielsweise schon alleine die Anzahl der Anzeigen in regionalen Zeitungen (z. B. NRZ) am Samstag, beläuft sich die Anzahl auf mindestens zehn, meist sogar wesentlich mehr Gesuchen von Bewerbern. Im Internet ist die Zahl noch um ein Vielfaches höher, gerade weil dort häufig die Möglichkeit geboten wird, das eigene Stellengesuch kostenlos zu veröffentlichen.

Nur geringe Erfolgsaussichten

Der amerikanische Autor Richard Bolles weist in seinem Bestseller „What colour is your parachute?“ (in der deutschen Fassung: „Durchstarten zum Traumjob“) jedoch darauf hin, dass lediglich ein bis zwei Jobsuchende über dieses Medium tatsächlich eine Stelle finden, wobei es zugleich sehr unwahrscheinlich ist, genau den Traumjob zu finden, den sich der Stellensuchende wünscht. In der Regel erhält die Mehrzahl derjenigen, die ein eigenes Stellengesuch geschaltet haben, in 98 % der Fälle Angebote von unseriösen Firmen, die den Bewerber jedoch mit horrenden Versprechungen („bis zu 6.000 € schon während der Einarbeitung möglich!“, „Die Chance Ihres Lebens!“ usw.) zu locken versuchen. Heutzutage ist die Vergütung in vielen Branchen eher schlecht, so dass kein seriöses Unternehmen freiwillig unrealistische Versprechungen mit einer Traumvergütung macht. Gleichzeitig sind es meist stets die gleichen Firmen, die auf derartige Gesuche eingehen, unabhängig von der Grundqualifikation des Arbeitsuchenden – Verkauf von Lifestyle-Produkten auf Kommissionsbasis, Internet-Verkäufe, Tätigkeit nach § 84 HGB, Drückerkolonnen u. Ä.

Desweiteren stellt sich die Frage, ob ein seriöser Arbeitgeber tatsächlich die Zeit hat bzw. die Mühe investiert, aus vielen hundert oder gar tausend verschiedenen Stellengesuchen einen passenden Mitarbeiter für sein Unternehmen zu rekrutieren.

Schaltung eines eigenen Stellengesuchs

Trotz eher geringer Erfolgsaussichten versuchen viele Bewerber, hierüber einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der ihrer Qualifikation, ihrer Berufserfahrung und ihren Wünschen entspricht. Hierbei sollten folgende Prinzipien beachtet werden:

  • Geben Sie Ihre Qualifikation und Ihre relevante Berufserfahrung an. (Studien-/Berufsabschluss, PC-Kenntnisse, besondere berufsrelevante Erfahrungen). Stellengesuche mit der Überschrift „Topp-Typ sucht Topp-Job“ verbunden mit dem Hinweis, dass man nur an sehr gut bezahlten Stellen interessiert sei, stoßen eher auf Ablehnung – nicht nur wegen der Rechtschreibfehler in der Überschrift. Es wird hiermit der Eindruck erweckt, dass der Jobsuchende keine besonderen Qualifikationen vorzuweisen hat, sondern lediglich an Leistungen wie Gehalt, Urlaub und Sonderzahlungen interessiert ist. Dies schreckt seriöse Arbeitgeber von vornherein ab.
  • Im Zusammenhang mit dem genannten Beispiel bleibt festzuhalten, dass sicherlich nichts gegen eine markante Überschrift einzuwenden ist, gleichzeitig sollte diese aber nicht übertrieben originell oder flapsig sein, da dies beim Leser eher Unmut auslöst bzw. unseriöse Unternehmen auf den Plan rufen könnte. Auch von Hilfrerufen wie „Dringend!“ oder „Hilfe – ich suche einen Job!“ ist abzuraten, da sich u. U. Firmen melden könnten, die die Notlage des Stellensuchenden auszunutzen versuchen.
  • Um die Zahl der Zuschriften von unerwünschten Branchen oder unseriösen Arbeitgebern zu reduzieren, ist es sinnvoll, bestimmte Dinge bereits im Stellengesuch auszuschließen (z. B. „Kein Call-Center, keine Zeitarbeit, keine Versicherungen.“) Auch wenn der Arbeitsuchende regional gebunden ist, sollte dies deutlich im Gesuch erkennbar sein, umgekehrt kann der Inserent selbstverständlich auch darauf hinweisen, dass er nicht ortsgebunden ist und somit im gesamten Bundesgebiet zu arbeiten bereit ist.
  • Viele Jobsuchende können nur in anonymisierter Form kontaktiert werden (z. B. Chiffre-Anzeige, Kontaktmöglichkeit über den Online-Anbieter). Wenn sich ein Bewerber jedoch dafür entscheidet, seine E-Mail-Adresse veröffentlichen zu lassen, damit der potentielle Arbeitgeber ihn ohne Umwege kontaktieren kann, sollte diese möglichst seriös sein. Interessierte Arbeitgeber werden von phantasievollen oder zu nichtssagenden Adressen  eher abgeschreckt. Notfalls sollte, sofern möglich, eine zweite E-Mail-Adresse über den enstprechenden Anbieter eingerichtet werden, so dass klar zwischen privaten und dienstlichen Mails differenziert werden kann.

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