Absagen auf Bewerbungen – Möglicher Imageschaden für Unternehmen

Viele Bewerber resignieren nach einer gewissen Zahl von Absagen, insbesondere, wenn darin ständig Standardphrasen enthalten sind, die sie zum wiederholten Male lesen.

Jeder Arbeitssuchende, der mehr als zehn Standard-Absagen erhalten hat, kennt die Texte beinahe auswendig: „Obwohl wir von Ihren Qualifikationen einen durchaus positiven Eindruck erhalten haben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir uns aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen auf andere Bewerber konzentrieren werden, deren Profile unseren Anforderungen in besonderer Weise entsprechen…“ So oder ähnlich lauten die Standardabsagen von vielen Unternehmen.

Der Wunsch nach persönlicher Rückmeldung

Viele Bewerber wünschen sich, eine individuelle Absage mit einer konkreten Begründung zu erhalten. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, sich beim jeweiligen Unternehmen nach den Gründen für die Absage zu erkundigen. Seit jedoch im August 2006 das AGG in Kraft getreten ist, nehmen insbesondere Großkonzerne von persönlichen Feedbacks an Bewerber, die nicht bei der Auswahl der zu besetzenden Stelle berücksichtigt wurden, Abstand. Eine individuelle Absagebegründung mit Hinweisen auf Alter, Geschlecht oder Nationalität des Bewerbers birgt ein potentielles Risiko von juristischen Konsequenzen für den Arbeitgeber.

Im österreichischen Bewerberforum www.castelligasse.at finden sich einige Beispiele für Absagen, die die Gründe hierfür offen darlegen wie etwa die Überqualifikation des Stellensuchenden für die ausgeschriebene Position. In Bewerberforen (u. a. blog.antikoerperchen.de, www.bewerbung-forum.de) wird in Einzelfällen von der Bevorzugung männlicher Bewerber gegenüber Frauen im gebärfähigen Alter berichtet. In der Bundesrepublik würde insbesondere das letztgenannte Beispiel gegen das AGG (in Österreich: GBG) verstoßen, wobei die vorgenannten Begründungen für eine Absage ohnehin als problematisch einzustufen sind.

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang jedoch, wenn das Unternehmen einen Bewerber explizit auf eine mangelhafte Qualität seiner Unterlagen hinweist (unzählige Rechtschreibfehler im Anschreiben und im Lebenslauf, schlechte, mit Flecken übersäte Zeugniskopien u. Ä., ebenfalls unter www.castelligasse.at zu finden). Solche Hinweise tragen unter Umständen dazu bei, dass der Bewerber Fehler nicht häufiger als nötig wiederholt. Selbstverständlich ist in Bezug auf persönlich formulierte Absagen das Prinzip der Sachlichkeit geboten. Aussagen wie „Sie können wir hier nicht brauchen“, „Ihr Foto spricht uns nicht an“ und Ähnliches hinterlassen beim Bewerber in jedem Fall einen schalen Nachgeschmack und tragen nicht zur Imageförderung des Unternehmens bei.

Keine Antwort ist auch eine Antwort

Manche Unternehmen ziehen es vor, ihren Bewerbern überhaupt keine Rückmeldung zu geben. Auf dem Stellenportal www.monster.de wird darauf hingewiesen, dass Absagen dem Unternehmen zwar Geld kosten (Geschäftsbriefbögen und -umschläge, Porto), diese jedoch im Vergleich zum Imageschaden, der im Falle von Nichtreaktionen entsteht, gering sind. Wie auch in anderen Lebensbereichen greift hier die Mund-zu-Mund-Propaganda. Ein Bewerber, der eine nette Absage erhalten hat, wird das Unternehmen unter Umständen trotzdem an Freunde und Bekannte weiterempfehlen, die sich dort bewerben möchten, da er die Firma trotz einer nett formulierten Absage nicht als negativ empfindet. Der gegenteilige Fall tritt jedoch ein, wenn eine unsachliche Begründung gegeben wird (siehe oben) oder gar keine Reaktion seitens des Unternehmens erfolgt.

Mit zweierlei Maß gemessen

Während Personalchefs häufig beklagen, in vielen Bewerbungen immer wieder die gleichen Standardfloskeln zu finden, die 1 : 1 aus etwaigen Bewerbungsratgebern übernommen wurden, ist es für Unternehmen jedoch offensichtlich selbstverständlich, lediglich standardisiert zu antworten. Von den Arbeitgebern kann nicht erwartet werden, dass unter Umständen mehrere hundert Bewerber eine individuelle, einfühlsam formulierte Absage erhalten, wobei jedoch auch diese Vorgehensweise einen Imageschaden nach sich ziehen kann, zumal die Aussage „Nach eingehender Prüfung aller Bewerbungsunterlagen …“ dadurch konterkarikiert wird. Bei einer standardisierten Absage entsteht vielfach der Eindruck, dass das Unternehmen entgegen der Behauptung, alle Unterlagen sorgfältig geprüft zu haben, seine Bewerber wie eine anonyme Massendrucksache behandelt. Besonders peinlich wird es für das Unternehmen, wenn standardisiert der Einleitungssatz „Wir bedanken uns für die Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie das angenehme, informative Gespräch in unserem Haus (ggf. mit Datumsangabe)…“ in jeder Absage auftaucht, unabhängig davon, ob der Bewerber überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen war oder nicht. In diesem Zusammenhang stellt sich dann für den Stellensuchenden die Frage, ob er wirklich unglücklich über die Absage eines Unternehmens sein muss, dass ihn wie eine Massendrucksache/Rundmail behandelt. In der Konsequenz sind aus diesem Verhalten unter Umständen Rückschlüsse auf die Unternehmenskultur zu ziehen.

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