Erste Hilfe bei Verbrennungen und Verbrühungen

Wie man Verletzungen vermeidet und im Notfall reagieren kann. Heiße Töpfe, die Backofentür oder das Bügeleisen haben für Kinder eine magische Anziehungskraft. Unfälle sind schnell passiert. Wie man richtig Erste Hilfe leistet.

„Bitte fass den Topf nicht an, der ist heiß!“ Die Mutter hat den Satz noch nicht ganz zu Ende gesprochen, als sie das Kind schon mit dem Deckel in der Hand am Herd stehen sieht. Heißer Wasserdampf entweicht dem Topf, das Kind lässt den Deckel fallen und schreit auf vor Schmerzen: Es hat sich die Finger verbrüht.

Viele Eltern mit hilfsbereiten Kindergartenkindern kennen ähnliche Situationen, doch nicht immer geht es so glimpflich aus, wie in diesem Beispiel. Verletzungen entstehen aber nicht nur durch Unachtsamkeit der Eltern. Kinder wollen ihre Umwelt entdecken, haben jedoch bei Weitem noch nicht den Blick für die Gefahr. Je schwieriger das Objekt der Begierde zu erreichen ist, desto reizvoller erscheint ihnen ihr Vorhaben.

Gefahren erkennen und vermeiden

Die Gefahren zu erkennen und wenn möglich zu beseitigen, ist eine der wichtigsten, aber gleichzeitig auch eine der schwierigsten Aufgaben für die Eltern. Die Erfahrung zeigt dennoch, das auch in gut gesicherten Haushalten Kinder vom Krabbel- bis zum Schulalter in Not geraten können. Kleinkinder, die gerade mit dem Laufen beginnen, suchen sich oftmals Halt an gefährlichen Orten, wie etwa an der heißen Backofentür, und verbrennen sich dabei. Umgefallene Tee- und Kaffeetassen sind der Klassiker, ebenso wie das heiße Bügeleisen und die Herdplatten. Im Advent kommen häufig noch Experimente mit Kerzen und dem daraus resultierenden Kleiderbrand dazu.

Erste Hilfe-Maßnahmen bei Verbrennungen und Verbrühungen

  • Die verbrannten oder verbrühten Stellen der Haut werden sofort, je nach Schwere der Verletzung, unter fließendes Wasser gehalten oder mit einem nassen Tuch für etwa 15 bis 20 Minuten gekühlt, mindestens aber solange, bis der Schmerz nachlässt. Das kalte Wasser leitet die Hitze aus dem Körper und wirkt schmerzlindernd.
  • Auf Eiswürfel beziehungsweise eiskaltes Wasser sollten Sie in jedem Fall verzichten, um den kleinen Patienten nicht zu unterkühlen oder in einen Schockzustand zu versetzen.
  • Bei Verbrühungen mit heißen Flüssigkeiten muss die Kleidung sofort ausgezogen werden, um einen Hitzestau zu vermeiden. Bei Verbrennungen dagegen darf diese nicht ausgezogen werden, weil sie meist an der verbrannten Haut festklebt; ein Ausziehen würde sie nur noch mehr verletzen.
  • Unmittelbar nach der Erstversorgung sollte ein Familienmitglied den Notarzt unter 112 verständigen und den gegebenen Sachverhalt schildern.
  • Verbrennungen und Verbrühungen sind sehr schmerzhaft, deshalb lassen Sie das verletzte Kind nicht allein. Reden Sie beruhigend auf den kleinen Patienten ein, um ihm die Angst zu nehmen. Warten Sie dann zusammen auf den Notarzt.
  • Lassen Sie die Finger von Hausmitteln, denn diese können die Heilung letztlich noch verzögern! Die Wunden nur mit Wasser kühlen und wenn möglich keimfrei abdecken, bis der Notarzt eintrifft. Dieser kümmert sich um die weitere Behandlung.
  • Die möglicherweise vorhandenen Brandblasen sollten nicht berührt oder gar aufgestochen werden, denn die Haut schafft sich dadurch eine natürliche Barriere gegen Keime.

Ab wann besteht Gefahr für das Leben?

Anzeichen für Verbrennungen 1. und 2. Grades zeichnen sich durch Rötungen, wie beim Sonnenbrand, stellenweise Blasenbildung und starke Schmerzen aus. Das Gewebe bei Verbrennungen 3. Grades ist gräulich, weiß bis teilweise schwarz. Der Verletzte spürt kaum Schmerzen, da die schmerzrelevanten Nervenzellen der Haut verletzt wurden.

Temperaturen ab 45 Grad Celsius sind für das menschliche Gewebe bereits schädlich, denn dadurch werden die körpereigenen Eiweiße zerstört. Ein Kind, welches in eine zu heiße Badewanne fällt, kann also schnell in Lebensgefahr geraten, aber auch ein starker Sonnenbrand mit Verbrennungen von mehr als 15 % des Körpers bei Erwachsenen, bei Kindern sogar nur 10 % des Körpers, ist ein Fall für den Notarzt.

Was darf man selbst behandeln?

Bei Verletzungen 1. und 2. Grades, die die Größe eines Eurostücks nicht überschreiten, können Sie getrost selbst durch entsprechende Kühlung und mit Kühlcremes behandeln. Verbrennungen und Verbrühungen bei Kindern jedoch erfordern in jedem Fall ärztliche Maßnahmen: Setzen Sie unmittelbar einen Notruf ab! Der Notarzt kann mittels einer einfachen Regel, der Neunerregel, die Verbrennungsflächen des Kindes berechnen und die damit verbundene Gefahr besser einschätzen.

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