Es wird eng auf unseren Gehwegen: Wer darf diese nutzen?

Fußgänger müssen sich mit vielen anderen Fahr-Geräten den geringen Platz teilen. Dies führt häufig zu Auseinandersetzungen.

Fahrräder sind beliebt. Kinder bis zu einem bestimmten Alter dürfen mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fahren. Doch die Entwicklung geht auch bei Fahrrädern immer weiter. Inzwischen gibt es viele Fahrräder mit elektrischen Antrieb. Es ist inzwischen zur Unsitte geworden, dass viele Fahrradfahrer den Fußweg benutzen. Dabei sind alle Altersgruppen vertreten. Es ist nicht einfach für die Fußgänger. Neben Kinder- und kleine Handwagen kommen so auf den oftmals geringen Platz noch andere Fortbewegungsmittel. Die wenigsten Verkehrsteilnehmer wissen, welche Fahrzeuge wirklich auf dem Fußweg fahren dürfen.

Die neuen Pedelec-Fahrräder

Fahrräder mit Anfahr- oder Schiebehilfe erreichen mit einen Elektromotor bis zu 25 Kilometer in der Stunde. Für sie wird kein Führerschein benötigt und man darf die Radwege damit nutzen. Der Fußweg ist für erwachsene Fahrer nicht erlaubt. Wer sich für ein schnelleres Elektrofahrrad entscheidet, benötigt ein Versicherungskennzeichen. Radwege dürfen damit nicht mehr genutzt werden. Sie müssen auf der Straße fahren. Das Elektro-Bike kann ohne Muskelkraft gefahren werden. Ein etwa 500 Watt starker Elektromotor beschleunigt dieses Gefährt ohne Mithilfe des Fahrers auf etwa 20 Kilometer pro Stunde. Verkehrsrechtlich sind diese Elektro-Bikes ebenso wie die schnellen Pedelecs „Kleinkrafträder“ und unterliegen den gleichen Auflagen. Leider nutzen Fahrer von Fahrrädern dieser Art auch häufiger die Fußwege.

Motorisierte Krankenfahrstühle dürfen fast überall fahren

Diese Fahrzeuge sind zum Gebrauch für behinderte Personen bestimmt. Ein solches darf nur elektrisch angetrieben werden und nicht schneller als 15 Kilometer pro Stunde fahren. Es soll nur einen Sitz haben und nicht mehr als 300 Kilogramm wiegen. Natürlich muss dieses Fahrzeug auch verkehrssicher sein. Ein Führerschein ist dafür nicht notwendig. Ein motorisierter Krankenfahrstuhl darf im Straßenverkehr überall dort, wo Fußgänger gehen, gefahren werden. Allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Ansonsten darf mit einem Krankenfahrstuhl auch auf der Straße gefahren werden. Er benötigt ein Versicherungskennzeichen.

Die kleinen Roller mit Elektroantrieb

Oftmals ist noch ein kurzer Weg zu erledigen. Zum Laufen hat man wenig Lust und mit dem Auto zu fahren ist für solche Kurzstrecken zu unrentabel. Die Lösung ist ein praktischer Miniroller. Dieser zusammenklappbare Kleinstroller wird durch einen 750 Watt starken Elektromotor mit 24 Volt angetrieben. Die Höchstgeschwindigkeit wird mit 20 Kilometer pro Stunde angegeben und wird stufenlos über einen Drehgasgriff geregelt. Das Gewicht dieses Zwerges beträgt mit Akku 42 Kilo. Als Zuladung sind 102 Kilo gestattet. Es ist ein Vorteil gegenüber dem größeren Elektroroller. Es wiegt auch den Nachteil zum Elektrofahrrad auf, mit dem man auch ohne Elektroantrieb weiter fahren kann. Eine Mofa-Versicherung ist ausreichend. Personen, die vor dem 1.04.1965 geboren sind, benötigen dafür keinen Führerschein. Offiziell darf damit nicht auf dem Fußweg gefahren werden. In der Praxis wird besonders von älteren Fahrern trotzdem der Gehweg benutzt.

Das Segway als ein modernes Fortbewegungsmittel

Hierbei handelt es sich um ein einachsiges Fortbewegungsmittel. Es wird von einem Elektromotor angetrieben und erreicht eine Geschwindigkeit bis zu 20 Kilometer pro Stunde. Diese Segways dürfen nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radwege befahren. Sind diese nicht vorhanden, dürfen auch Straßen benutzt werden. Nicht erlaubt sind Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Auch diese Art von Fahrzeugen wurden schon oft auf Gehwegen beobachtet.

Wo darf mit dem einfachen Skateboard gefahren werden?

Im Prinzip handelt es sich nur um ein Brett mit zwei Achsen und vier Rollen daran. Das Brett und die Rollen wurden ständig weiter entwickelt und verbessert. Auf einem solchen Brett stehend kann man sich durch Abstoßen mit einem Bein fortbewegen. Als reines Fortbewegungsmittel wird es selten eingesetzt. Es gibt viele Arten von Wettbewerben mit diesem Gerät. Entsprechend der Straßenverkehrsordung zählt ein Skateboard nicht zu den Fahrzeugen. Es darf auf Fahrbahnen nicht genutzt werden. Auch Radwege sind verboten. Für Skateboardfahrer gelten die gleichen Vorschriften wie für Fußgänger im Verkehrsraum. Demzufolge muss der Gehweg benutzt werden. Das gilt auch für Elektroskateboards.

Das motorisierte Skateboard

Das Mo-Bo ist 113 Zentimeter lang. Ein 800 Watt starker Elektro-Motor ist vor der Hinterachse unter dem Brett angebracht. Der Riemen-Antrieb überträgt die Motorleistung direkt auf die Achse. In weniger als vier Sekunden können geübte Fahrer das Mo-Bo auf 30 Kilometer pro Stunde beschleunigen. Beim Sprung vom Brett stoppt der Motor automatisch. Gelenkt wird wie bei jedem anderen Skateboard durch Gewichtsverlagerung. Dieses Sportgerät ist nicht für die Straße zugelassen. Es darf nur auf abgesperrten, nicht öffentlichen Straßen genutzt werden. Auch auf Radwegen darf nicht gefahren werden. Es ist in keiner Weise ein Spielzeug. Auf Grund der hohen Verletzungsgefahr ist bei der Benutzung immer Sicherheitskleidung zu tragen. Ob auf dem Fußweg damit gefahren werden darf, ist noch nicht eindeutig geklärt.

Was ist Inlineskatern erlaubt?

Der Fußweg ist die Straße für Inlineskater. Verkehrsmäßig gelten sie als Fußgänger. Sie dürfen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Das sind etwa fünf bis sieben Kilometer pro Stunde. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Skaten deshalb auf Fußwegen auch nur, wenn Fußgänger nicht behindert werden. Auf öffentlichen Straßen und Radwegen ist Skaten nicht erlaubt.

Wo müssen die einfachen Roller fahren?

Diese Fahrzeuge werden oft auch Scooter genannt. Sie gibt es in den unterschiedlichsten Formen, Größen und Ausführungen. In der Regel werden diese von Kindern genutzt. Oftmals haben solche Roller nur eine Bremse. Man darf damit auf Gehwegen und auch in Fußgängerzonen fahren. Straßen und Radwege dürfen damit nicht befahren werden .Erwachse nutzen Roller manchmal in großen Hallen.

Verkehrsvorschriften sind reine Zweckmäßigkeitsregeln. Durch sie sie wird ein reibungs- und gefahrloser Ablauf des Verkehrsgeschehen gewährleistet. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich an diese Regeln zu halten. Es darf nicht dem Verkehrsteilnehmer überlassen werden, ob er eine bestimmte Vorschrift beachtet oder nicht. Dies gilt auch auf dem Fußweg.

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