EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ist nicht ganz barrierefrei

Der Arbeitsmarkt in der EU ist nicht einheitlich geregelt. Wer im Ausland arbeiten will, muss einige Hindernisse überwinden.

In Frankreich werden derzeit Maschinenbauer gesucht, in Belgien zusätzlich Tischler, Zimmerer und SHK-Fachleute. In den Niederlanden und Luxemburg haben Kfz-Mechaniker gute Chancen. Was liegt also näher, als sich in einem der Nachbarländer zu bewerben? Sei es, um einmal über den Tellerrand zu schauen und neue (Berufs-)Erfahrungen zu sammeln oder um der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Mögen die Arbeitsbedingungen und Vergütungen ähnlich sein, die Finanz- und Sozialsysteme sind höchst unterschiedlich. Und gerade wer die jeweilige Landessprache nicht gut genug beherrscht, kann die eine oder andere böse Überraschung erleben. Das fängt schon beim Arbeitsvertrag an. Allgemein sollte man darauf achten, dass er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums auf bestimmte Regeln verständigt. Kein Arbeitnehmer soll Nachteile erleiden, wenn er im Laufe seines Lebens in verschiedenen Staaten gearbeitet hat. Aber das Thema Sozialversicherung ist eine komplizierte Sache für Experten. I

Niederlande: Höhe der Vergütung frei verhandelbar

In den Niederlanden können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Vergütung frei verhandeln. Dabei müssen jedoch Tarifverträge und das Gesetz über Mindestlöhne und Mindesturlaubsgeld berücksichtigt werden. Die betriebliche Altersvorsorge spielt in den Niederlanden eine große Rolle, da die staatliche Rente gering ausfällt. Man sollte deshalb bei der Vertragsverhandlung auf jeden Fall danach fragen. Die Einkommensteuer wird zusammen mit den Sozialbeiträgen in einem Betrag erhoben. Die niederländische Steuerbehörde bietet auf ihrer Homepage ein kostenloses Steuererklärungsprogramm für ausländische Steuerpflichtige an, mit Erläuterungen in deutscher Sprache.

2006 wurde die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufgehoben. Eine allgemeine Pflichtversicherung gewährleistet lediglich eine Grundversorgung, darüber hinaus sind die Versicherten verpflichtet, einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu zahlen, der vom Arbeitgeber direkt abgeführt wird. Ausländer, die in den Niederlanden steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, müssen beim Finanzamt selbst eine „Burgerservicenummer“ (BSN) beantragen.

Belgien: 90 Prozent der Arbeit unterliegt Tarifverträgen

Während in den Niederlanden 85 Prozent aller Arbeitsverhältnisse tarifvertraglich geregelt sind, sind es in Belgien sogar 90 Prozent. Die Arbeitsgesetzgebung unterscheidet zwischen dem Arbeitsvertrag mit Arbeitern und dem Arbeitsvertrag mit Angestellten. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, da sie Auswirkungen auf Probezeit, Urlaubstage, Kündigungsfrist und Krankenversicherung hat.

Frankreich: Beherrschung der Landessprache ist Bedingung

Was im wallonischen Teil Belgiens nützlich ist, ist in Frankreich Bedingung, um einen Arbeitsplatz zu bekommen: die Beherrschung der französischen Sprache. Außerdem wichtig zu wissen: In Frankreich führt nicht der Arbeitgeber die Steuern automatisch ab, sondern jeder Haushalt muss bis Mai eine Steuererklärung für seine Einkünfte des Vorjahres abgeben und die Steuern nachträglich entrichten. Das ist aber auch in Raten möglich. Die Sozialbeiträge zieht der Arbeitgeber wie in Deutschland monatlich vom Bruttolohn ab, sie betragen für den Arbeitnehmer 23 Prozent.

In Frankreich deckt das Sozialversicherungssystem nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente ab. Der Patient zahlt das Arzthonorar meist selbst und erhält nur etwa 70 Prozent von der Krankenversicherung zurück. Hier kann eine Zusatzversicherung sehr sinnvoll sein.

Luxemburg: Höhere Löhne, weniger Steuern

Wesentlich niedriger als in allen seinen Nachbarländern sind die Steuern und Sozialabgaben in Luxemburg, weshalb man dort netto deutlich mehr in der Tasche hat. Aber ausländische Arbeitskräfte verdienen im Schnitt rund sechs Prozent weniger als Luxemburger – unter anderem, weil sie bei der Einstellung nicht so gut über die Lohnverhältnisse Bescheid wissen. Für die Rentenversicherung bezahlen Arbeiter und Angestellte acht Prozent ihres Bruttolohns, für die Pflegeversicherung ein Prozent, für die Krankenversicherung zwischen 2,8 und fünf Prozent. Auch von gelegentlichen Zulagen und Gratifikationen muss man etwas zur Krankenversicherung beisteuern.

In Luxemburg ist niemand von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen. Auch Selbstständige und Beamte zahlen dort ein. Es gibt neun verschiedene Kassen. Mitgliedschaften werden zentral über das „Centre commun de la sécurité sociale“ (CCSS) abgewickelt. Die Anmeldung bei einer der Kassen nimmt der Arbeitgeber vor. Die Sozialversicherungskarte berechtigt zur freien Arztwahl. An den Kosten der Behandlungen muss man sich mit zehn bis 20 Prozent beteiligen.

Ausführliche Informationen zu Arbeitsmarktchancen, Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnissen in den EU-Ländern gibt es bei der zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

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