Gleitzeit oder Arbeitszeit des Vertrauens

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser … sagt schon ein altes Sprichwort. Aber gilt das auch für die Arbeitszeit?

Früher war es durchaus üblich, daß nach Stechuhr gearbeitet wurde. Die Mitarbeiter haben diese bei Arbeitsbeginn und -ende betätigt bzw. ihre Karte gestempelt. Das hatte den Vorteil, daß es nur angeordnete Überstunden gab und diese dann in der Regel auch bezahlt wurden. Im Gegensatz aber auch den Nachteil, daß man eben auch angepfiffen wurde, wenn man die Arbeitzeiten nicht eingehalten hatte, wenn beispielsweise mal der Wecker nicht geklingelt hat.

Gleitzeit

Später dann und teilweise auch noch heute wurde die Arbeitszeit freier gestaltet, indem das Unternehmen Kernarbeitszeiten festgelegt hat, z.B. Bürosprechzeiten, in denen die Arbeitnehmer anwesend sein müssen. Ansonsten können Sie ihre festgelegte Stundenarbeitszeit frei einteilen.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seine Arbeitszeiten regelmäßig zu dokumentieren, z.B. auf einem Gleitzeitbogen, damit diese auf seinem Arbeitezeitkonto gutgeschrieben werden kann.

Sollte eine Mehrarbeitszeit anfallen, kann diese – je nach Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag – finanziell vergütet oder in Freizeit abgegolten werden. Ersteres ist allerdings selten gern gesehen.

So hat der Arbeitnehmer allerdings bessere Möglichkeiten auch mal Termine während der Arbeitszeiten wahrzunehmen, solange die Minderleistung dann nachgearbeitet wird. Andererseits kann so aber auch durchaus mal ein freier Tag mehr rausspringen.

Arbeitszeit des Vertrauens

Heute ist jedoch eher keine klassische Gleitzeit mehr üblich, sondern eher eine Arbeitszeit des Vertrauens. Diese hat den Vorteil, daß keine ständige Kontrolle mehr durch Vorgesetzte, Personalabteilung und ander stattfindet. Der Arbeitnehmer ist freier in seiner Arbeitszeitgestaltung. In der Regel sind auch hier Kernarbeitszeiten einzuhalten, doch wird in einigen Unternehmen selbst darauf verzichtet.

Das wichtigste Merkmal der Arbeitszeit des Vertrauens ist, daß hier die Arbeit erledigt werden muß. Ob der Arbeitnehmer diese in der Regelarbeitszeit erledigt, weniger oder mehr Arbeitszeit darauf verwendet ist dabei ganz allein Sache des Arbeitnehmers.

So kann auch hierbei der Arbeitnehmer oft besser Termine während der Arbeitszeit wahrnehmen. Aber andererseits kann dieses Vertrauen auch mißbraucht werden. Da der Arbeitgeber hier selten die Arbeitszeiten kontrolliert, kann es passieren, daß der Arbeitnehmer nicht deutlich macht, wenn er unterfordert ist. Er nutzt die freie Zeit dann lieber für seine privaten Dinge.

Andererseits kann das auch durch den Arbeitgeber ausgenutzt werden, indem er dem Arbeitnehmer immer mehr Aufgaben erteilt, welche dann auch nicht mehr in der Regelarbeitszeit zu schaffen sind.

Ist Neid berechtigt?

In einigen Unternehmen existieren verschiedene Formen der Arbeitszeitgestaltung nebeneinander und dabei ensteht durchaus auch Neid.

Sieht ein Mitarbeiter mit „normaler“ Gleitzeit einen Kollegen, der seine Arbeitszeit des Vertrauens ausnutzt und ständig früher Feierabend macht, kann das schnell ein falsches Licht auf die Arbeitszeit des Vertrauens werfen. Dabei muß aber auf jeden Fall beachtet werden, daß es diese Variante der Arbeitszeitgestaltung eben auch in der anderen Extremausgestaltung gibt.

Sieht man dann nämlich mal einen Kollegen, der vor Arbeit nicht mehr dazu kommt, seine gesetzlich einzuhaltenden Ruhezeiten zwischen der Arbeit einzuhalten, ist das nicht gerade erstrebenswert.

Prinzipiell ist die heute übliche Arbeitszeit des Vertrauens eine gute Einrichtung. Hierbei sollten allerdings beide Seiten auf ein ausgewogenes Verhältnis achten.

Der Arbeitgeber sollte einen Blick dafür behalten, welche Mitarbeiter zu wenig und welche zu viele Aufgaben bekommen. Nur weil jemand besonders gut arbeitet, sollte dieser Person nicht alle Arbeit aufgebürdet werden. Ist ein Mitarbeiter hingegen einfach zu faul zu arbeiten, sollte dieser nicht auch mit weniger Arbeiten belohnt werden, sondern mehr gefordert werden, bessere Arbeit zu leisten.

Andererseits sollten aber auch die Arbeitnehmer mit denen die Arbeitszeit des Vertrauens vereinbart wurde, darauf achten, daß sie nicht über- oder unterfordert sind. Bei Unterforderung sollte jeder so ehrlich sein, seinen Arbeitgeber nicht auszunutzen und seinen Kollegen – die möglicherweise mehr arbeiten – so fair gegenüber, die Arbeit gerecht zu verteilen. Und bei Überforderung muß der Arbeitnehmer auch mal an sich selbst denken. So etwas kann durchaus mal für eine gewisse Zeit nötig sein, wenn ein großes Projekt bearbeitet werden muß. Es darf aber kein Dauerzustand sein, denn sonst spielt jeder Arbeitgeber auf Dauer auch mit der Gesundheit seiner Arbeitnehmer. Dann sollte der Arbeitgeber auch darauf hingewiesen werden.

Kurz um, Vertrauen ist gut, solange man darauf vertrauen kann.

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