Informationen zur Pflegestufe Null

Die Pflegestufe Null beinhaltet zusätzliche Leistungen für Bedürftige, die ihren Alltag nicht alleine bewältigen. Demenzkranke Menschen können sie erhalten.

Allgemein bekannt sind die Pflegestufen Eins bis Drei. Sie sind für Menschen gedacht, die täglich mindestens einmal Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen und zusätzlich mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt. Für viele demenzkranke Personen bedeutet dies, dass sie zwar eine Betreuung brauchen, aber trotzdem nicht in eine Pflegestufe eingeordnet werden können. Für diese Menschen ist eventuell die Pflegestufe Null zutreffend.

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Offiziell gibt es die Pflegestufe Null in den Tabellen nicht. Es ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine zusätzliche Leistung, die Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten können. Das sind zum Beispiel Menschen, die unter Alzheimer oder Altersdemenz leiden. Es können aber auch psychisch kranke Personen sein, die ihren normalen Alltag nicht allein bewältigen. Die Leistung wird zusätzlich bewilligt, das heißt, auch wer bereits in eine Pflegestufe eingeordnet wurde, kann sie zusätzlich erhalten. Das sind pro Jahr bis zu 2.400 Euro.

Antrag auf Leistungen der Pflegestufe Null

Der Antrag auf diese Leistung wird wie jeder andere Antrag auf eine Pflegestufe bei Ihrer Pflegekasse gestellt (oft unter dem Dach Ihrer Krankenkasse). In vielen Fällen ist noch keine Pflegestufe bei dem Betroffenen vorhanden, so dass Sie ganz normal eine Pflegestufe beantragen. Der Antrag ist recht kurz und nicht so kompliziert auszufüllen. Daraufhin folgt ein Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK). Dieser prüft bei Ihnen die Situation des zu Pflegenden. Der Gutachter, meistens ein Pflegefachkraft oder manchmal auch ein Arzt, ermittelt im Gespräch, welche Aktivitäten der Betreffende noch selbst erledigt und wo die Hilfe benötigt wird. Bei Vorliegen einer Demenz stellt er zusätzliche Fragen, um zu prüfen, wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Der MDK fasst seine Ergebnisse in einem Bericht an die Pflegekasse zusammen und empfiehlt eine Pflegestufe.

Wenn die notwendigen Voraussetzungen für die Pflegestufe Eins nicht ausreichen, erhalten Sie die entsprechende Ablehnung und eventuell zeitgleich ein Formular, mit dem Sie die Leistungen für Pflegestufe Null beantragen. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie selbst bei der Pflegekasse diese Leistungen einfordern.

Was bedeutet erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz?

Psychisch kranke Menschen sind bei vielen alltäglichen Dingen auf Hilfe angewiesen. Sie können sich zwar selbst anziehen und waschen, brauchen dafür aber eventuell eine Anleitung. Ihr Gedächtnis lässt sie oft im Stich. Es kommt auch vor, dass sie dadurch sich selbst oder andere gefährden. Altersverwirrte oder Menschen mit geistigen Behinderungen brauchen daher eine spezielle Betreuung, manche auch rund um die Uhr.

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