Kann man sich wirklich gegen Mobbing wehren?

Es gibt viele Ratschläge, die Mobbingopfer befolgen sollten. Doch leider sind diese im Unternehmen nicht immer erfolgreich.

Mobbing ist zu einer Art Unternehmenskultur geworden. In immer mehr Betrieben werden Mobbingvorwürfe laut. In einigen werden sie dann unter den Teppich gekehrt und in anderen thematisiert. Aber unabhängig davon ist es für ein Mobbingopfer wichtig, sich gegen den Psychoterror zu wehren. Auf vielen Internetseiten und in Selbsthilfebüchern werden umfangreiche Hilfestellungen angeboten. Hier ein kleiner Auszug, der aber nicht immer hilfreich ist.

Ein Mobbing-Tagebuch führen

Diese Empfehlung wird häufig gemacht. Jeder Mobbingvorfall soll mit Datum, Uhrzeit und Art des Vorfalls dokumentiert werden. Optimal ist es noch, wenn unabhängige Zeugen den Vorfall (schriftlich) bestätigen können. Sollte das Opfer irgendwann Hilfe beim Vorgesetzten oder Betriebsrat suchen, kann es so genau darlegen, seit wann und in welchem Umfang das Mobbing stattfindet.

Die Aussprache suchen

Gerade in der Anfangsphase kann es hilfreich sein, die Aussprache mit dem Mobber zu suchen und den zugrundeliegenden Konflikt zu klären. Dies setzt allerdings voraus, dass die Situation noch nicht vollständig eskaliert und der Mobber auch gesprächsbereit ist. Wichtig in einem solchen Gespräch ist es vor allem, den Täter nicht (verbal) anzugreifen. Das Opfer sollte ruhig und sachlich argumentieren. Damit kann die Emotionalität aus dem Konflikt genommen werden.

Verbündete suchen

Mobbingopfer werden häufig in die Isolation gedrängt, was für sie zusätzlich belastend ist. Das Opfer sollte sich deshalb Rückhalt bei anderen Kollegen suchen. Wenn diese die Mobbingvorwürfe noch bestätigen können, umso besser. Es sollte aber darauf geachtet werden, die Situation nicht auszunutzen und nicht selbst zum Mobber zu werden. Rache durch eigenes Mobbing hilft nicht weiter, sondern wirft irgendwann die Frage auf, wer denn überhaupt angefangen hat.

Sich offen beschweren

Mobbingopfer sollten die Vorfälle nicht totschweigen. Viel besser ist es, die Geschehnisse offen zu legen. Das Gespräch mit dem Vorgesetzten ist hilfreich, sofern er nicht selbst der Mobber ist. In diesem Fall sollte direkt der Betriebsrat aufgesucht werden. Das Vorlegen des Mobbingtagebuchs ist dabei ebenso wichtig wie die Benennung möglicher Zeugen.

Die Ratschläge haben aber selten Erfolg

Die obigen Ratschläge sind nur ein kleiner Ausschnitt von der Fülle der Selbsthilfemöglichkeiten, zu denen Mobbingopfer geraten wird. Doch leider zeigt sich, dass diese in Unternehmen selten erfolgreich sein. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erklärt in ihrem Mobbing-Report 2016, dass in über 80 Prozent der Mobbingfälle diese Lösungversuche scheitern. Sogar endet in 50 Prozent der Fälle der Psychoterror erst, wenn es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Opfers kommt.

Innerhalb des Betriebes können die Opfer also wenig erreichen. Aber auch für die Täter bleibt das Mobbing meist ohne arbeitsrechtliche Folgen. In nur knapp 20 Prozent der Fälle erfahren sie Sanktionen in Form von Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen.

Also doch nicht wehren?

Das wäre die falsche Schlussfolgerung. Für das eigene Selbstwertgefühl ist es wichtig, aus der Opferrolle heraus zu kommen und um sein Recht zu kämpfen – notfalls vor dem Arbeitsgericht. Und hier können sich doch noch die obigen Ratschläge als hilfreich erweisen. Das Opfer muss vor Gericht nämlich die Vorfälle beweisen. Und mit einem Mobbingtagebuch oder Zeugenaussagen dürfte ihm dies um einiges leichter fallen.

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