Methoden der Schwangerschaftsunterbrechung

Erklärungen und Informationen für Frauen zum Thema Abtreibung. Der Artikel soll eine objektive Zusammenfassung um das Thema Schwangerschaftsabbruch und Anlaufstellen für Betroffene geben.

Trotz der Frauenbewegung unter der Mentorin Alice Schwarzer und der damit einhergehenden Emanzipationsbewegung seit den siebziger Jahren ist die Abtreibung als Eingriff gegenwärtig in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema, was von mangelnder Aufklärung und Vorurteilen zeugt.

Unter scheinbarer Objektivität versteckt sich die Nachricht, einen „unschuldigen Menschen zu töten“, ohne die Gründe und Bewegungsmuster der Betroffenen zu berücksichtigen. Auch wenn eine freie Gewissensentscheidung der Frau (und ihres Partners) zentral bei der Konfliktlösung sein sollte, ist die mangelnde Akzeptanz beziehungsweise Hilfestellung für eine Frau in der Schwangerschaft nicht zu leugnen (Angst um den Arbeitsplatz, den Ruf oder mangelnde Beratung), so dass eine Abtreibung meist nur als letzte „Erlösung“ betrachtet wird.

Natürlich kann auch dieser Artikel nur einen allgemeinen Überblick geben, dennoch sollte dieser möglichst auf Objektivität fundieren und Interessierten oder Betroffenen eine Zusammenfassung sowie eine Hilfeleistung bei dem Thema Schwangerschaftsabbruch bieten.

Die Entstehung und Entwicklung des Kindes

  • Im ersten Monat: Die befruchtete Eizelle hat nach ihrer Wanderung durch den Eileiter die Gebärmutter erreicht und sich darin eingenistet. Dieser Vorgang wird als Nidation bezeichnet. In diesem Zeitraum ist auch mit dem Ausbleiben der Periode zu rechnen.
  • Im zweiten Monat: Das Herz des Ungeborenen beginnt zu schlagen, nach 28 Tagen sind alle Organsysteme angelegt, die in der siebten Woche vollständig ausgeprägt sind.
  • Im dritten Monat: Das Geschlechtsorgan des Ungeborenen wird festgelegt, der Fötus ist körperlich vollständig ausgebildet, erste Hirnströmungen können gemessen werden.
  • Im vierten Monat: Durch die Entwicklung des Zentralnervensystem (ZNS) kann das Kind seine Lage registrieren und verfügt über eine Steuerung seiner Lage. Auch Berührungsreize werden aufgenommen.
  • Im fünften und sechsten Monat: Die bereits angelegten Organe entwickeln sich weiter und bereiten sich auf die Geburt vor. Erste Haare wachsen.
  • Im siebten und achten Monat: Das ZNS bildet sich weiter aus, die Lungen entwickeln sich soweit, dass sie selbst die Atmung übernehmen können.
  • Im neunten Monat bereitet sich der weibliche Körper auf die unmittelbar bevorstehende Geburt vor.

Wann beginnt das Ungeborene „zu fühlen“?

Mutter und Kind sind von innen her miteinander verbunden. Auch wenn biochemisch oder mit Ultraschall nicht nachweisbar, besteht eine Kommunikation zwischen beiden, wodurch sich Pulssteigerung und anderes erklären, die zum Beispiel beim Stress der Mutter entstehen. Empirisch nachweisbar sind der Tastsinn ab der 7. Woche, das Gehör ab der 25. Woche, das ZNS beginnt mit einer expliziten Differenzierung ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

Folgende Methoden zum Abbruch der Schwangerschaft sind möglich:

  • Absaugen(Saugcurettage): Das Absaugen ist nicht nur die gebräuchlichste Form der Abnahme, sondern auch die sicherste. Hierbei erweitert der Arzt unter Lokalanästhesie oder auch Vollnarkose zunächst vorsichtig den Gebärmutterhals mit Hilfe von Metallstiften. Er führt ein dünnes Röhrchen ein, um anschließend mit einer kleinen Pumpe das Schwangerschaftsgewebe aus der Gebärmutter abzusaugen. Da in den meisten Fällen das Gewebe nicht vollständig entfernt werden kann, wendet der Arzt zusätzlich einen stumpfen Schaber an, der Curette genannt wird. Um den Eingriff zu erleichtern, wird zum Teil eine Vorbehandlung mit Prostaglandinen (wehenfördernden Hormonen) angewendet, die in Tablettenform oder per Injektion in die Scheide eingeführt werden und den Muttermund weicher machen. Der Eingriff dauert meist wenige Minuten und verursacht nur selten Komplikationen. So kann die Patientin nach dem Eingriff beziehungsweise nach dem Nachlassen der Narkose meist nach Hause gehen.
  • Ausschabung (Curettage): Diese Methode wurde durch die Saugcurettage abgelöst, da sie sanfter ist und damit zu weniger Komplikationen führt. Bei der klassischen Curettage saugt der Arzt das Schwangerschaftsgewebe nicht ab, sondern es findet eine Loslösung des Gewebes von der Gebärmutterwand mit einer stumpfen Curette statt.
  • Die medikamentöse Abtreibung: Die Pille RU-486 wird bei der medikamentösen Abtreibung unter Aufsicht eines Arztes angewendet und bewirkt die Ausstoßung des Fötus. Die drei zu schluckenden Tabletten des Wirkstoffs Mifepristone, der schwangerschaftserhaltende Hormone blockiert, bewirken die Abstoßung des Embryos. Zwei Tage später bekommt die Frau Misoprostol, ein Prostaglandin, das zu Gebärmutter-Kontraktionen führt: Embryo und Schwangerschaftsgewebe werden ausgestoßen. Hierbei entstehen für die Frau die typischen Symptome einer Fehlgeburt, die nicht nur körperlich als extrem anstrengend wahrgenommen werden, sondern auch psychisch gilt diese Methode der Abnahme als stark belastend, weshalb Frauen sich meist dagegen entscheiden. Diese Methode kann maximal bis zur vollendeten neunten Schwangerschaftwoche angewendet werden.
  • Die normale Geburt: Wird ein Schwangerschaftsabbruch erst nach der 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen, muss eine normale Geburt eingeleitet werden. Auch bei dieser Methode wird der Wirkstoff Mifegyne in Kombination mit Prostaglandin angewendet, wodurch für die Frau die körperlichen Risiken gesunken sind. Jedoch kann diese Methode des Schwangerschaftabbruchs ein bis zwei Tage dauern, da die Wehen eingeleitet werden müssen. Unter Anwendung von Wehenmitteln wird versucht, dieser psychischen und physischen Belastung entgegenzukommen. Die Curettage wird bei der normalen Geburt ausschließlich bei dem Vorhandensein von Überresten der Plazenta oder der Eihäute angewendet. Es wird empfohlen, nach den Eingriff mindestens einen Tag unter ärztlicher Beaufsichtigung zu bleiben.

Wo kann ich Hilfe nach einen Schwangerschaftsabbruch erhalten?

Nach einem Schwangerschaftsabbruch kann ein Post-Abortion-Syndrom (PAS) auftreten. Es gilt als psychischer Belastungzustand, der die Frau in Form von Angst, Hass, Depression, Schuldgefühlen oder Trauer überkommen kann, die auch in Verbindung mit der fehlenden Aufarbeitung der Abtreibung und dem damit entstehenden Stress in Zusammenhang gebracht wird.

Auch wenn dieses Syndrom medizinisch bisher nicht anerkannt wurde, lässt sich die Anzahl an Betroffenen nicht leugnen. Noch ein Grund mehr, weitere Untersuchungen in diesem Forschungsgebiet zu betreiben. Denn aufgrund der Ablehnung weiter Kreise in der Psychologie gegenüber dem PAS wird auch hier teilweise von einer Tabuisierung ausgegangen.

Nicht zuletzt durch diese Tabuisierung und dem gesellschaftlichen Druck, der auf die Frau vor und nach der Schwangerschaft ausgeübt wird, entwickeln viele Betroffene ein Schuldgefühl gegenüber ihrer Entscheidung. Wie vermutet wird, ist das der Hauptgrund für ein PAS.

Jedoch sollte faktisch nicht übersehen werden, dass die Entscheidung, die Schwangerschaft zu unterbrechen, nach einer wohlüberlegten Abwägung der eigenen Lebensumstände und unter Zuhilfenahme von Beratungsstellen nicht mit Verfemung abzustrafen ist, sondern als mutige und zu respektierende Entscheidung nicht etwa gegen ein Leben, sondern für eine sichere Zukunft eines Kindes ist.

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