Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen

Die meisten Menschen kennen nur körperliche Mißhandlungen. Es gibt aber auch nicht-körperlichen Mißbrauch. Erfahren Sie hier wie Sie helfen und Mißbrauch erkennen können.

Viele Menschen denken bei Mißhandlung von Minderjährigen an sexuellen Mißbrauch oder schädigende körperliche Handlungen. Dies muss allerdings nicht der Fall sein. Die Palette an Mißhandlungen ist durchaus größer, als die Gesellschaft vermutet. Mißbrauch ist nicht nur durch Handlungen gegeben, sondern durchaus auch, wenn bestimmte Dinge nicht getan werden.

Häufigkeit von Mißhandlungen

Schwere körperliche Mißhandlungen durchleben drei bis vier Prozent der Vorschulkinder. Je höher das Alter, desto niedriger wird die Zahl. Bei 18-jährigen erleiden wahrscheinlich nur noch zwei Prozent körperliche Mißhandlungen. Allerdings gibt es eine Dunkelziffer, deren Höhe nicht einmal im Ansatz nachvollziehbar ist. Leichte körperliche Mißhandlungen werden in der Regel nicht aufgedeckt und behandelt.

Bei der sexuellen Mißhandlung schwankt die Häufigkeit sehr stark. Dies ist ein Resultat der Frage, was man unter sexuellem Mißbrauch versteht. Versteht man darunter den direkten Körperkontakt mit sexuellen Handlungen am Kind oder am Jugendlichen, so ist die Zahl geringer, als bei Einrechnung von sexuellen Handlungen ohne Körperkontakt. Hierzu zählen beispielsweise der Exhibitionismus oder das zuschauen lassen von Kindern und Jugendlichen bei sexuellen Handlungen.

Formen der Mißhandlungen

Bekannt sind die körperlichen Mißhandlungen an Kindern und Jugendlichen. Hier werden körperliche Verletzungen hervorgerufen, die sichtbar sind. Zu dieser Form zählt auch das absichtliche Vergiften eine Kindes oder Teenagers. Eine weitere Form der körperlichen Mißhandlungen ist der sexuelle Mißbrauch. Hierunter versteht man jeden sexuellen Kontakt mit Kinder oder Jugendlichen. Weiter gefasst ist es allerdings egal, ob ein direkter Körperkontakt erfolgt.

Weniger publik sind Mißhandlungen, die keine direkte Verletzungen durch Gewalteinwirkung erkennen lassen. Hierunter fallen die körperliche Vernachlässigung. Damit sind Erziehungsformen gemeint, die Gesundheitsstörungen oder körperliche Gedeihstörungen oder Entwicklungsstörungen nach sich ziehen. Ein Beispiel hierfür ist der Entzug von Nahrung bei einem unerwünschten Verhalten oder das zeitlich begrenzte Einschließen in Räume.

Emotionale Vernachlässigungen sind durch eine nicht vorhandene Beziehung gekennzeichnet. Die Eltern verweigern sich ihrem Kind oder glänzen durch ständige Abwesenheit. Auch emotional gehen die Eltern nicht auf die Kinder ein. Sie trösten die Sprösslinge nicht oder ignorieren das Kind.

Seelische Mißhandlungen sind dadurch gekennzeichnet, dass offene Feindseligkeiten oder Ablehnung auftreten. Die Erziehung nimmt sadistische Formen an. Oftmals werden die Kinder und Jugendlichen emotional überfordert.

Woran erkennt man die Mißhandlungen?

Ein einheitliches Bild für die verschiedenen Formen gibt es nicht. Bei körperlichen Mißhandlungen sind die Anzeichen aber deutlich zu sehen. Es kommt oft zu Verletzungen an Stellen, an denen normalerweise keine Wunden vermutet werden. Beispiele hierfür sind die Innenflächen der Oberschenkel oder auf dem Rücken. Oftmals wurde mißhandelten Kindern der Brustkorb abgedrückt. Hier zeigen sich dann Hand- oder Fingerabdrücke. Auch Stockabdrücke, Verbrennungen und andere deutlich sichtbare Einwirkungen durch Gegenstände sind typisch. Abschürfungen oder Infektionen wie Pilze an den Genitalen deuten oftmals auf sexuellen Mißbrauch hin. Die Verletzungen lassen dabei häufig erkennen, dass die Verletzungen unterschiedlich alt sind. Einige der Wunden sind frisch, andere schon fast verheilt. Doch Vorsicht: Nicht nur die Eltern eines Kindes können körperliche Mißhandlungen ausführen. Oft genug wird das Kind oder der Jugendliche in der Schule oder auf der Straße mißhandelt.

Nicht-körperliche Mißhandlungen lassen sich oft sehr viel schwerer erkennen. Die Kinder und Jugendlichen zeigen deutliche Widersprüche im sozialen Umgang. Viele Kinder und Jugendlichen sind emotional verarmt oder reagieren aggressiv. Körperlich kann es zu Verzögerungen im Wachstum kommen. Die Kinder bleiben klein. Die Kinder und Jugendlichen neigen häufig dazu bestimmte Situationen zu vermeiden, die im allgemeinen als harmlos erlebt werden. Oftmals kommt es zu Alpträumen oder die Kinder und Jugendlichen erleben die Situation immer wieder in ihren Gedanken. Auch Ein- und Durchschlafstörungen sind häufig zu erleben. Konzentrationsschwierigkeiten und starkes Mißtrauen gegenüber Menschen ist bei fast allen Mißhandlungen geläufig.

Bei vielen Kindern und Jugendlichen kommt es durch die Mißhandlungen zu Angststörungen und depressiven Episoden bis hin zum Selbstmord.

Was tun, wenn man den Mißbrauch erkennt?

Bei körperlichen Mißhandlungen kann es sein, dass die Eltern mit der Erziehung einfach ausgedrückt überfordert sind. Viele Eltern geben das aber nicht zu. Das Vertrauen zu anderen Menschen ist nur begrenzt. Oftmals schaffen es die Eltern, die Situation lange zu verschweigen.

Oberste Regel ist, das Vertrauen der Eltern zu gewinnen. Hat man das Vertrauen der handelnden Personen, sprechen sie vielleicht über das Problem. Manchmal kann eine Hilfe ganz einfach sein. Und viel zu oft sind die Eltern einfach überfordert, weil sie derzeit ein großes Problem haben, dass sie nicht lösen können. In diesen Situationen bemerken die Eltern vielleicht nicht, dass sie ihr Kind mißhandeln. Auch wenn dies seltsam und unwahrscheinlich klingt. Sind solche Probleme gelöst, hört oftmals auch die Mißhandlung auf. Ein offenes Gespräch mit den Eltern wirkt hier oftmals besser, als das Umfeld vermutet. Niemandem wird geholfen, wenn das Umfeld wegsieht oder Anzeichen ignoriert.

Hat man erfolglos versucht das Problem zu lösen und mit den Eltern zu reden, kann ein Aussenstehender nur noch das Jugendamt einschalten. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Die Vorwürfe müssen in diesem Fall wirklich stimmen. Sie könnten grundlos eine Familie in große Probleme bringen, wenn sich herausstellt, dass keine Mißhandlung vorlag.

In den schlimmsten Fällen, also wenn akut Gefahr für das Kind herrscht, ist es ratsam, die Polizei sofort zu verständigen. Diese wird einschreiten und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.

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