wie funktioniert Waffenschrank

Ein Waffenschrank ist ein Tresor, der zur sicheren Verwahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen dient. Besitzer solcher Waffen, wie z.B. Jäger, Sportschützen, Polizisten oder Waffensammler, sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Waffen in einem dafür zugelassenen Waffenschrank unterzubringen. Dies soll die Waffen vor unbefugtem Zugriff durch Personen ohne Waffenschein, Kinder oder Einbrecher schützen. Die gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich hierbei vor allem auf bewohnte Privaträume. Soll ein Waffenschrank in einem unbewohnten Gebäude, wie beispielsweise einem Schützenverein, aufgestellt werden, bedarf es einer eigenen Genehmigung.

Aufbau und Funktionsweise

Ein Waffenschrank besteht aus Stahl in ein- oder mehrwandiger Ausführung. Die Zwischenräume der Stahlwandungen können mit Beton oder anderen Füllstoffen ausgekleidet sein. Die Tür ist an Spezialscharnieren aufgehängt und enthält eingelassene Riegel in Form von Stahlbolzen, die nach mehreren Seiten hin schließen. Zur Ver- und Entriegelung werden ein oder mehrere Schlösser mit speziellen Schlüsselmechanismem und/ oder Zahlenkombinationen genutzt. Je nach Gewicht (unter 1000 kg Eigengewicht) und Größe kann es nötig sein, den Waffenschrank zusätzlich mit Bolzen am Boden zu verankern oder in die Wand einzulassen. Im Inneren können sich Waffenhalterungen für Langwaffen (Gewehre) und teils abschließbare Fächer für Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) sowie Munition befinden.

Bauweise und Varianten

Waffenschränke sind in verschiedenen Größen und Formen erhältlich. Neben rein funktionalen Modellen gibt es beispielsweise auch repräsentative Ausführungen mit Holzverkleidung und Panzerglastür, wodurch die enthaltenen Waffen wie in einer Vitrine betrachtet werden können.

Zudem werden Waffenschränke in verschiedene Sicherheitsstufen eingeteilt. Neben der Einbruchssicherheit spielt hierbei auch die Hitzebeständigkeit eine gewichtige Rolle. Die Mindestanforderungen werden in Deutschland durch § 36 „Aufbewahrung von Waffen und Munition“ des Waffengesetzes geregelt. Sollen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden, wird ein Wertschutzschrank mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1) benötigt. Zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen ist ebenfalls ein Behältnis mit Widerstandsgrad 0 erforderlich. Alternativ kann hierzu ein mehrwandiger Stahlschrank nach der alten Sicherheitsstufe B (VDMA 24992) verwendet werden. Für bis zu zehn Langwaffen ist auch ein einwandiger Stahlschrank der alten Sicherheitsstufe A (VDMA 24992) ausreichend. Unbedingt erforderlich ist es, sich über den aktuellen Stand der Gesetzgebung auf dem Laufenden zu halten, um den Waffenschrank gegebenenfalls an neue Anforderungen anzupassen (hier dargestellter Stand ist Januar 2010). Auch beim Erwerb eines neuen Waffenschrankes ist eingehende Beratung im Fachhandel ratsam. Die sichere und sachgerechte Lagerung der Waffen muss den zuständigen Behörden nachgewiesen werden können.

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