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Organspenden – Religion, Gesetze, Vorurteile

Organversagen kann tödlich enden, falls man keine geeigneten Spenderorgane rechtzeitig findet. Doch das ist nicht so einfach. Oft wird eine Organverpflanzung durch Angehörige des potenziellen Spenders, Religion oder das Gesetz verhindert. Allein in der EU warten an die 40.000 Patienten auf Nieren, Leber, Bauchspeicheldrüse oder das Herz. In höchster Not wird auch auf dem Schwarzmarkt ein passendes Organ gesucht.

Religion

  • Die Christliche und Evangelische Kirche befürworten die Organspende als Zeichen der Nächstenliebe und Solidarität dem Bedürftigen gegenüber.
  • Der Islam ist sich uneinig, da er aus verschiedenen Glaubensangehörigen besteht, wie den Malikiten, Shafiiten, Hanafiten, Hanbaliten, Sunniten, Schiiten. Zusammengefasst kann man aber sagen, dass eine innerfamiliäre Organspende oft befürwortet und eine gar religionsfremde abgelehnt wird.
  • Das Judentum kennt auch unterschiedliche Meinungen. Den liberalen Juden ist die Unversehrtheit des Körpers weniger wichtig als die Erhaltung des Lebens, während die orthodoxen den intakten Körper befürworten.
  • Der Buddhismus lehrt die Unzentrennbarkeit von Körper und Geist, doch gehören zu seinen Grundsätzen Mitgefühl, Solidarität, Geben und Teilen. Somit sind auch hier unterschiedliche Meinungen zu hören.
  • Der Hinduismus hingegen vertritt den Glauben, dass die Seele sich vom Körper löst und in ein anderes Lebewesen übergeht. Trotzdem ist die Organspende meist ein Tabu, aber nicht verboten.

Gesetz

Auch gesetzlich gibt es weltweit Unterschiede: In Österreich ist jeder automatisch ein potentieller Organspender, falls er nicht eine „Widerspruchslegung“ unterschreibt. Der Vorteil ist, dass es zu kürzeren Wartezeiten bei der Organspende kommt. Die Widerspruchslegung sollte in Papierform immer mitgetragen beziehungsweise beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) eingereicht werden. Seit 1995 wird dies EDV-unterstützt geführt. Diese Regelung betrifft unter anderem auch Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal, Schweden und Spanien. In Deutschland, Dänemark, Irland, Island, Niederlande, Rumänien (…) gibt es die „Erweiterte Zustimmungsregelung“. Das bedeutet, dass man einen Organspendeausweis und die Zustimmung der Angehörigen im Falle seines Todes braucht. Der Nachteil dieser Regelung sind die besonders langen Wartezeiten auf ein Ersatzorgan, was wiederum den illegalen Markt fördert.

Persönliche Gründe

Wann ist ein Mensch wirklich tot? Die Medizin ist sich da klar: Unwiederbringlich hirntot, also ohne Funktionen des Großhirns, Kleinhirns und Hirnstamms. Doch hindert man diesen tief komatösen Patienten am langsamen und endgültigen Sterben? Der einzige Streitfall unter Medizinern sind Unfallopfer – auch da werden unterschiedliche Meinungen vertreten. Oft kommt die falsche Vorstellung der Menschen hinzu, die hirntoten Spender würden ausgeweidet werden, dabei geht man bei der Organentnahme sehr sorgfältig vor. Es ist eine Operation, fast wie bei einem Lebenden. Der Hirntod wird natürlich vorher von autorisierten und unabhängigen Ärzten festgestellt. Meist sind es die Angehörigen, die einer Organspende ihrer Liebsten nicht zustimmen wollen, auch wenn sie deren Wunsch danach kennen.

Daten und Fakten

In Österreich ist die Organentnahme seit 1982 gesetzlich erlaubt, in Deutschland wird das Transplantationsgesetz seit 1997 neu geregelt. Wer ein Organ bekommt, entscheidet die Dringlichkeit. Die Koordination erfolgt europaweit durch „Eurotransplant“, das in seiner Datenbank sowohl die Wartenden als auch die potentiellen Spender sammelt. Knappe 40.000 Schwerkranke warten in der EU auf ein Organ, davon sind es allein in Österreich circa 1.100 und in Deutschland fast 11.000. In Deutschland und anderen Ländern, die das Zustimmungsrecht eingeführt haben, herrscht ein extremer Mangel an Spenderorganen, somit ist eine Transplantation fast aussichtslos. Die entnommenen Organe können nur kurze Zeit mit Hilfe von Kühlbox und Ersatzflüssigkeiten – zum Beispiel Kochsalzlösung – am Leben erhalten werden. Derzeit beträgt die Lebensdauer eines Herzens maximal sechs Stunden, bei Nieren und Lungen über 30 Stunden. Das implantierte Organ kann bis zu 30 Jahre funktionstüchtig im neuen Körper bleiben, danach muss wieder ein neuer Spender gefunden werden.