Bei Internet-Bezahldiensten ist Vorsicht geboten

Beim Bezahldienst ClickandBuy kann man sich unter fremder Adresse anmelden, online einkaufen und vom fremden Konto abbuchen lassen.

Bezahldienste werden im Internet immer wichtiger. Aber sie sind nichts für Leichtsinnige.Immer wieder klagen Internetnutzer über Abbuchungen durch ClickandBuy, obwohl sie dort gar kein Kunde sind oder die berechnete Dienstleistung oder Ware nachweislich nicht bestellt hatten.

Einkaufen auf Kosten anderer

Immer wieder erhalten Menschen, die den Bezahldienst ClickandBuy zuvor nicht einmal kannten, geschweige denn, dass sie dort über ein Kundenkonto verfügten, Rechnungen für eine von ihnen nicht bestellte Dienstleistung oder Ware. Beliebt sind Glücksspiele im Internet oder die Abbuchung für Software-Käufe und allerlei Sex-Dienstleistungen, für deren Bezahlung auf die Konten fremder Personen zugegriffen wird.

Frau Anneli B. aus Nordhessen erhielt am 15. April dieses Jahres ein Mahnschreiben der ClickanBuy Ltd. In London, in dem ihr ClickandBuy die Kündigung „ihres“ (von ihr nie eingerichteten ) Kontos mitteilte, weil sie trotz „mehrfacher Aufforderung per eMail“ ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sei. „Sie haben den noch ausstehenden Betrag in Höhe von 1.879,19 EUR noch nicht beglichen. Aufgrund des nunmehr erheblichen und noch anhaltenden Zahlungsrückstands, sehen wir uns leider außer Stande, unsere Geschäftsverbindung weiter aufrecht zu erhalten, so dass wir Ihr ClickandBuy Konto leider kündigen mussten…“

Diese Kündigungsandrohung stellte für die Adressatin des harschen Briefs das geringste Problem dar, schließlich hatte sie dieses Konto selbst nie eröffnet und war sich keines Geschäftskontakts zu dem Bezahldienst bewusst. Auch wofür sie die Summe von fast zweitausend Euro zahlten sollte, wusste Annelie B. nicht. Sie widersprach der Mahnung und teilte ClickandBuy mit, dass sie bei der Polizei eine Betrugsanzeige erstattet hatte. Seitdem scheint die Angelegenheit erledigt.

Minderjährige als Kunden

Ein Kaufmann aus Stuttgart, nennen wir ihn Martin Mustermann, hatte Grund, sich über den Bezahldienst zu ärgern, weil seine minderjährigen Söhne zu dessen „Geschäftspartnern“ avancierten und nun ClickandBuy-Mahnungen ins Haus flattern. Er wollte wissen, wie der Bezahldienst auf falsche Altersangaben reagiert. Zumindest in diesem Fall reagierte das System auf ein falsches Geburtsdatum überhaupt nicht. In Absprache mit einem guten Bekannten erweiterte er seinen Test. Er gab dessen Namen und Adresse sowie Bankverbindung ein – zunächst mit kleinen Fehlern in der Kontonummer und später in der Adresse.

Hat ClickandBuy Zugriff auf Bankdaten?

Die ClickandBuy-Software reagierte jeweils mit einer Fehlermeldung. Die Software „wusste“ demzufolge, dass jeweils die Adressangaben oder die Kontoverbindung fehlerhaft war.

Doch woher weiß ClickandBuy, dass eine bestimmte Person über eine bestimmte Kontonummer bei einer bestimmten Bank verfügt? Schließlich handelte es sich um die Bankdaten einer Person, die beim Bezahldienst zuvor nicht registriert war. Mustermann wunderte sich und informierte einen Journalisten. Der richtete einige Fragen – an den Bezahldienst, Bankenverbände und Datenschützer. Der Sparkassen- und Giroverband reagierte schnell und gab an, es sei völlig ausgeschlossen, dass der Bezahldienst Zugriff auf Sparkassendaten haben könnte. Die übrigen Antworten stehen noch aus. Sobald sie eingetroffen sind werden sie bei Suite 101 zu lesen sein.

Große Einnahmen dank kleiner Beträge

Doch oft sind es kleine Beträge von deutlich unter einhundert Euro, die von Firmenkonten oder bei Privatpersonen abgebucht werden. Kleine und regelmäßig wiederkehrende Abbuchungen werden schnell akzeptiert und können sich über Monate zu einem ansehnlichen Betrag summieren. Vielleicht hat ja die Partnerin oder der Partner eine Software bestellt oder eine Zeitschrift abonniert? So gedeiht mit Hilfe der Internetbezahldienste diese Spielart des Betrugs – ohne das es jemand merkt.

Banken kassieren Gebühren

Vereinfacht wird diese Betrugsmasche durch die Ignoranz der Banken, die in der Regel nicht einmal kontrollieren, ob der Name des Empfängers eines Abbuchungsauftrags oder auch eines Zahlungseingangs mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt. In verschiedenen Verbrauchersendungen wurde anschaulich demonstriert, dass auch mit „Donald Duck“ unterschriebene Überweisungsträger von mancher Bank akzeptiert werden. Der Bankkunde kann sich nicht mehr auf die früher übliche Sorgfalt der Banken und Sparkassen verlassen. Nur eines ist sicher – wenn etwas schief geht muss der Kunde die oft stolzen Bankgebühren zahlen. So berechnen Banken neuerdings zwischen 2,50 und 10 Euro für Abbuchungsaufträge, die – zum Beispiel wegen unzureichender Deckung – nicht ausgeführt werden konnten.

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