Verhinderung von Arbeitslosigkeit

Sinn, Zweck und Vorgehensweise von Transfergesellschaften. Transfergesellschaften sollen Arbeitslosigkeit bereits vor ihrer Entstehung verhindern. Welche Vorteile hat das für den Einzelnen?

Viele Unternehmen, die betriebsbedingt eine hohe Zahl von Kündigungen aussprechen (müssen), nehmen die Services von Transfergesellschaften in Anspruch. Gleichzeitig werden die Dienstleistungen von Transfergesellschaften oder Outplacement-Beratungen als adäquates Mittel zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit gepriesen.

Vorteile für Arbeitnehmer

Während einer bis zu zwölfmonatigen Phase erhalten die Bewerber neben ihrem Transferkurzarbeitergeld (§ 216b SGB III) häufig zusätzliche Leistungen aus den betrieblichen Sozialplänen, d. h. der Arbeitnehmer erhält zunächst kein ALG I, sondern gemäß den Auskünften von verschiedenen Transfergesellschaften ein festes monatliches Entgelt wie bei einer üblichen Lohn- und Gehaltszahlung auch.

Als Vorteil wird herausgestellt, dass der Betreffende zwar Arbeit suchend, aber nicht arbeitslos ist. Die Erfahrung vieler Bewerber hat gezeigt, dass Personen, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, bessere Chancen auf eine neue Anstellung haben als Stellensuchende, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewerben.

Gleichzeitig werden den Betroffenen berufsspezifische Qualifizierungsmaßnahmen geboten, um ihre Vermittlungschancen weiter zu erhöhen und eine möglichst passgenaue Bewerbung auf angebotene Positionen zu gewährleisten.

Unterschiede zur klassischen Stellensuche

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Bewerbungswegen wie etwa Zeitarbeitsfirmen abklappern oder Stellenanzeigen in der Tagespresse sichten, greifen die meisten Transfergesellschaften zusätzlich auf ihre Kontakte zu Unternehmen zurück, die nicht explizit mittels Zeitungsinserat auf Bewerbersuche sind. Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist, dass der Arbeit Suchende nicht unter Umständen mit mehreren hundert Bewerbern um einen Arbeitsplatz konkurrieren muss, sondern dass er in der Regel der einzige Interessent für die vakante Position ist.

Vorteile für Arbeitgeber

Um einen Imageschaden durch Kündigungsschutzklagen und negative Außendarstellung in den Medien weitestgehend zu vermeiden, werden vielfach Outplacement-Beratung bzw. Transfergesellschaften eingesetzt. Es stellt sich für die Öffentlichkeit positiver dar, wenn von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter gar nicht erst beschäftigungslos werden, sondern ohne Unterbrechung in andere Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können. Im Gegensatz dazu würde es sich äußerst negativ auf den Ruf eines Unternehmens auswirken, wenn die Mitarbeiter zwar mit einer Abfindung, aber ohne neue berufliche Perspektive in die Arbeitslosigkeit geschickt würden.

Auch wenn sich all diese Aspekte auf dem Papier positiv lesen, so sollten dennoch nicht die Negativ-Beispiele vernachlässigt werden, die in der Vergangenheit immer wieder durch die Presse gegangen sind. Trotz der positiv beschriebenen Intention der Transfergesellschaften mehren sich kritische Stimmen, dass es sich hierbei doch eher um Scheinbeschäftigungen sowie ein Mittel zur Beruhigung der Öffentlichkeit handelt.

Vorteile für die Allgemeinheit?

Dies ist durchaus zutreffend vor dem Hintergrund, dass Transfergesellschaften häufig damit werben, dem Beitragszahler durch ihre Dienste Kosten für Arbeitslosengeld und Hartz IV-Leistungen zu ersparen. In der Realität ist es jedoch so, dass die Arbeitnehmer, die von einer Transfergesellschaft übernommen werden, 63 bis 67 % ihres Arbeitsentgeltes von der Bundesagentur für Arbeit erhalten – genauso also wie ein Arbeitsloser auch. Wenn der ehemalige Arbeitgeber nett ist, stockt er das Arbeitsentgelt aus den Mitteln, die für den Sozialplan vorgesehen sind, auf 80 % auf. Von einer Entlastung der Solidargemeinschaft kann somit also keine Rede sein.

Gleichzeitig wird die Statistik der Bundesagentur für Arbeit geschönt, denn Mitarbeiter, die über eine Transfergesellschaft beschäftigt sind, tauchen in der offiziellen Arbeitslosenstatistik nicht auf, genauso wenig wie Personen, die in Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen untergebracht wurden. Genauso wenig werden dort Personen geführt, die zwar in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber aufgrund von Dumping-Löhnen zusätzlich auf staatliche Leistungen angewiesen sind, weil sie von ihrem Gehalt allein ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

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