Welche Rechte hat man als Taxi-Fahrgast?

Sonderwünsche sollten gleich bei der Bestellung eines Taxis geäußert werden.Wenn man schnell von A nach B kommen will, ohne auf Bus oder Bahn angewiesen zu sein, empfiehlt sich ein Taxi. Damit die Fahrt problemlos verläuft, gilt es, einige Dinge zu beachten. Vor allem an den Feiertagen und an Silvester sind freie Taxis rar. Damit man trotzdem keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen muss, sollte man den Wagen besser vorbestellen. Das kann man mittlerweile auch im Internet oder per Smartphone-App erledigen. Solche Vermittlungssysteme sind praktisch und auch für die Fahrer finanziell attraktiv.

Die traditionellen Taxizentralen sehen sich durch diese Entwicklung in ihrer Existenz bedroht, weil sie immer mehr Kunden und obendrein Autos in der Flotte verlieren. Das sorgt für ein dickes Minus in ihren Kassen. Um dem entgegen zu wirken, wollen die Zentralen mit eigenen Apps selbst von den Smartphone-Kunden profitieren.

Taxifahrer dürfen kurze Strecken nicht ablehnen

Zuzeit gibt es dabei allerdings noch ein großes Problem, denn während Kunden mit dem Marktführer in fast allen deutschen Großstädten ein Taxi bestellen können, sind die Taxizentralen in viele eigenständige Unternehmen aufgeteilt. Statt einer gemeinsamen App bietet jede Zentrale ihre eigene App an.

Soll viel Gepäck befördert werden, hat man einen Hund dabei oder möchte man gerne mit Kreditkarte bezahlen? Auch das ist kein Problem. Sonderwünsche sollten gleich bei der Bestellung angesprochen werden, damit das Taxi-Unternehmen ein passendes Fahrzeug schicken kann. Entgegen der allgemeinen Auffassung darf ein Fahrer keine Tour ablehnen.

Auch wenn es sich nur um eine kurze Strecke handelt, muss der Fahrgast mitgenommen werden. Ausnahmen gelten nur, wenn eine Gefahr für den Fahrer oder das Fahrzeug besteht. Andererseits hat ein Fahrgast die freie Wahl, in welches Fahrzeug er einsteigt. Ob am Bahnhof oder am Flughafen: Niemand ist dazu verpflichtet, das erste Taxi in der Schlange zu nehmen. Man kann sowohl Fahrer als auch Fahrzeug frei wählen.

Neben den Funktaxis gibt es einige Sonderformen

Im Gegensatz zum Fahrgast ist ein Taxifahrer nicht verpflichtet, sich anzuschnallen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur, wenn Fahrgäste befördert werden. So haben die Taxifahrer bei einem Überfall die Möglichkeit, schneller aus dem Fahrzeug zu entkommen. Bei Leerfahrten müssen die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte allerdings angelegt werden. Neben den Funktaxis gibt es auch noch einige Sonderformen. So lassen sich beispielsweise in vielen deutschen Städten sogenannte „Frauentaxis“ ordern, die Frauen vorzugsweise in der Dunkelheit sicher nach Hause bringen sollen.

Daneben existieren auch noch die artverwandten „Kindertaxis“. Darunter versteht man einerseits Fahrzeuge, die mindestens einen Kindersitz mitführen, andererseits auch für eine altersgemäß betreute Beförderung von Kindern für den Hin- und Rückweg zur Kindertagesbetreuung eingesetzt werden. Eine besondere Form des Kindertaxis sind die teilweise „Storchentaxis“ genannten Wagen, die mit einer Babyschale für Neugeborene (zum Beispiel für die Fahrt von der Geburtsstation nach Hause) oder Säuglinge ausgerüstet sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.