Wie funktioniert Hausnotruf?

Hausnotruf – Die Brücke zum Rettungsdienst. Der Hausnotruf ist heutzutage ein anerkanntes Hilfsmittel und ermöglicht es, Senioren länger in der gewohnten Umgebung zu betreuen. Hausnotrufdienste existieren in Deutschland seit den ausgehenden 1970er Jahren. Die Entwicklung dieses Dienstes begann 1979 im St. Willehad Hospital in Wilhelmshaven, um aus dem Krankenhaus entlassene Patienten zu Hause zu unterstützen und ihnen im Notfall die Möglichkeit einer schnellen Hilfeleistung zu ermöglichen.

Der Hausnotruf: Sicherheit in den eigenen vier Wänden

Zu Beginn der 1980er Jahre wurden Hausnotrufdienste, zunächst vereinzelt, im Bundesgebiet in Betrieb genommen. Durch Verbundsysteme (eine Zentrale für einen größeren Einzugsbereich) wuchs gegen Ende der 1980er Jahre das Angebot in einzelnen Gemeinden stark an.

Heute wird der Hausnotruf von verschiedenen Organisationen in vielen Bundes­ländern flächendeckend angeboten. Das Deutsche Rote Kreuz ist auf diesem Gebiet inzwischen größter Betreiber in Deutschland. In den neuen Bundesländern ist, bedingt durch die zeitversetzte Einführung sowie durch die auftretenden Mängel in der Versorgung mit Telefonleitungen, diese Flächendeckung noch nicht erreicht.

Wenn man die große Fluktuation im Bereich Hausnotruf berücksichtigt, sind diese Entwicklungen der letzten Jahre sehr beachtlich. Der Hausnotrufdienst hat sich, vor allem im Verbund mit weiteren ambulanten Diensten wie Sozialstationen, mobilen Hilfsdiensten, Essen auf Rädern und teilstationären Einrichtungen als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung in der Versorgung alter, kranker, behinderter und pflegebedürftiger Menschen erwiesen.

Für Risikopatienten stellt der Hausnotruf eine mitunter lebenswichtige Brücke zum Rettungsdienst dar und ist für dieses Klientel oft die einzige Möglichkeit, auf schnellstem Wege – selbst ohne Verständigungsmöglichkeit – Hilfe anzufordern.

Beschreibung des Hausnotrufdienstes

Der Hausnotrufdienst stellt im Rahmen der ambulanten sozialen Dienste eine flankierende Hilfe dar, welche alten, kranken und behinderten Menschen den Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung erleichtert bzw. in vielen Fällen erst ermöglicht, indem er

  • vorhandene Ängste abbaut;
  • das Gefühl der Sicherheit stärkt;
  • mehr Lebensqualität, d.h. mehr Selbständigkeit und Unabhängigkeit ermöglicht, ohne dass die Teilnehmer dauernd personell begleitet oder durch technische Einrichtungen unter Beobachtung gestellt werden müssen.

Das Hausnotrufsystem ist ein nachrichtentechnisches Hilfsmittel, welches über das Fernsprechnetz der Deutschen Telekom AG im Notfall sofort Verbindung zwischen dem Teilnehmer und der Hausnotrufzentrale herstellt und von der Zentrale aus den Anrufer identifizierbar macht, so dass umgehend bedarfsgerechte Hilfe eingeleitet werden kann.

Die Verbindung kommt zustande, unabhängig davon, ob der Teilnehmer sprechen bzw. zum Telefon gelangen kann. Dieses Hilfsmittel richtet sich insbesondere an gesundheitlich gefährdete, alte, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen, die alleine leben oder oft alleine sind und bei denen die Gefahr besteht, plötzlich in eine Situation der Hilflosigkeit oder gar in einen lebensbedrohlichen Zustand zu geraten.

Einleitung bedarfsgerechter Hilfe

Die Einleitung bedarfsgerechter Hilfe erfolgt nach Eingang des Notrufes und durch die Auswertung der vorhandenen Angaben:

  • Erfasste Daten des Teilnehmers über den Gesundheitszustand, Lebenszustand, Medikation
  • Angaben des Teilnehmers über die Sprechverbindung mit der Zentrale, bzw. bei fehlender sprachlicher Verständigung mit dem Teilnehmer durch hörbare Geräusche aus der Wohnung wie Hilferufe, Schreie, Bewegungen.

Der Mitarbeiter der Hausnotrufzentrale macht sich anhand der vorliegenden Informationen ein Gesamtbild von der Situation und leitet die erforderlichen Maßnahmen entsprechend des Meldebildes ein.

Der Maßnahmenkatalog umfasst hierbei

  • die Benachrichtigung der vom Teilnehmer benannten Bezugspersonen, welche über den Wohnungsschlüssel verfügen;
  • die Alarmierung des Rettungsdienstes, welcher mit den in der Zentrale oder den einzelnen Rettungswachen deponierten Teilnehmerschlüsseln jederzeit Zutritt zur Wohnung des Hilfesuchenden hat;
  • abhängig vom Meldebild wird zusätzlich, je nach Bedarf, der Hausarzt, Notarzt, der ärztliche Notfalldienst bzw. in Ausnahmefällen auch die Polizei oder Feuerwehr benachrichtigt.

Den größten Anteil stellen die so genannten allgemeinen Hilfeleistungen dar (wie beispielsweise Stürze, ein Verlassen der Badewanne ist nicht mehr möglich, das Herausfallen aus dem Rollstuhl oder dem Bett). Akut medizinische Notfälle, bei welchen der Rettungsdienst oder gar der Notarzt angefordert wird, treten seltener auf.

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