E10: Bioethanol-Anteil steigt, Flächenkonkurrenz und Preise auch

Während sich PKW-Besitzer um die Verträglichkeit und Leistungskraft des E10 sorgen, üben auch Umwelt- und Naturschützer scharfe Kritik an dem neuen Sprit.

Kein Autofahrer kommt umhin, sich mit dem neuen Kraftstoff E10 vertraut zu machen. Mit der Einführung des E10 seit Jahresbeginn, spätestens jedoch ab Anfang März 2011, könnten Tankstellenbetreiber schon sehr bald kein Super-Benzin E5 mit 98 Oktan mehr im Angebot haben. Nach der Umstellung wird es dann nur noch Super plus, E10, Diesel und Autogas an den Zapfsäulen geben.

Wird sich das „Tank oder Teller“-Problem verschärfen?

Während sich PKW-Besitzer um die Verträglichkeit und Leistungskraft des E10 sorgen, üben auch Ökologen, Umwelt- und Naturschützer scharfe Kritik an dem neuen Sprit. Warum eigentlich? Mehr Bio im Kraftstoff sollte doch wenigstens für die Umwelt gut sein! Wenn sich bestätigt, dass E10 den technischen Benzinverbrauch erhöht, steigen nicht nur die Kosten, sondern auch die Anbauflächen von Kulturpflanzen zur energetischen Nutzung. Der Name des neuen Benzins verrät, dass er mindestens zehn Prozent Bioethanol aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais (besonders in den USA), Zuckerrüben und Weizen (vor allem in Europa) sowie Zuckerrohr (in Lateinamerika) enthält. Der Anbau von Pflanzen für Energiezwecke steht bei zunehmender Flächenknappheit in Konkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion. Die Nachfrage übertrifft das Angebot. Die Preise sowohl für Lebensmittel, als auch für Kraftstoffe steigen und steigen. Ebenso ziehen die Kosten für Pacht und Kauf von Grund und Boden an. Im gleichen Zuge wird das Interesse an mehr Anbauflächen zur Gefahr für natürliche Ökosysteme und das Landschaftsbild weltweit.

Flächenkonkurrenz durch den Anbau von Energiepflanzen betrifft auch die Natur

Besonders bedroht sind die tropischen Regenwälder, Savannen, Steppen und Prärien in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Zerstörung, Abholzung und Umnutzung solcher Naturareale von großer biologischer Vielfalt geht mit immenser Freisetzung von klimarelevantem Kohlendioxid einher. Dies wirkt wiederum contraproduktiv zu den Zielen der Biokraftstoff-Einführung. Erneuerbare Energien, so auch Kraftstoffe aus pflanzlicher Biomasse, werden durch die Politik hofiert, weil aus Gründen des Klimaschutzes eine Trendumkehr des Anstiegs der Kohlendioxid- und Treibhausgas-Emissionen unabdinglich geworden ist. Allerdings können hierbei eben geschilderte Zielkonflikte entstehen.

Gefahren für Natur und Umwelt durch Reduzierung des Anbaus auf wenige Kulturen

Deutschlands Maisanbaufläche hat sich in den letzten fünfzehn Jahren verdoppelt – auch wegen der energetischen Nutzungen, wie z. B. als „Futter“ für Biogasanlagen. Enge Mais-Fruchtfolgen bis hin zu Mais-Monokulturen sind die Ursache für Bodendegradierung, Nitratauswaschung und die abnehmende Agrobiodiversität. Arten an Fauna und Flora werden infolge homogenisierter Lebensbedingungen zurückgedrängt und vom Aussterben bedroht. Benachbarte Ökosysteme geraten infolge der negativen Randzoneneinflüsse in Mitleidenschaft. Es ist daher notwendig, die Produktionsprozesse zur Erzeugung von Biomasse an die Bedingungen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Vereinten Nationen (UN) zu binden.

Rechtlicher Hintergrund

Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls im Dezember 1997 verpflichteten sich die industrialisierten Länder, ihre gesamten Emissionen mit Treibhausgasen in dem Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens fünf Prozent gegenüber dem Ausstoß von 1990 zu senken. Eine unkontrollierte energetische Biomassenutzung würde wegen des begrenzten Flächenpools auf der Erde eine Reihe von Nachhaltigkeitsproblemen hervorrufen. Aus diesen Gründen erließ die Europäische Union (EU) die sogenannte Erneuerbare Energien-Richtlinie (EE-RL), welche die Mitgliedstaaten umsetzten. So hat Deutschland seit September 2009 unter anderem eine Nachhaltigkeitsverordnung für Bio-Kraftstoffe, die sich auch auf Anbaubedingungen von Pflanzen zur Bioethanolgewinnung bezieht, welche importiert werden sollen. Dennoch weist das Recht rund um die Nachhaltigkeit von Biomasse noch Schlupflöcher auf.

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