Gerichtlicher und heimlicher Vaterschaftstest – die Rechtslage

Kuckuckskind oder nicht? Die Feststellung der Vaterschaft kann rechtliche Konsequenzen haben oder einfach nur ein Gefühl der Sicherheit geben.

Der Vaterschaftstest wird auch Abstammungsgutachten genannt und ist eine wissenschaftliche Methode, um das Verwandtschaftsverhältnis zwischen zwei Personen zu bestimmen. Meistens betrifft dies Vater und Kind.

Laut Spiegel online sind fünf bis zehn Prozent der neugeborenen Kinder Kuckuckskinder. Die Verunsicherung der jungen Väter ist groß, denn jedes Jahr lassen etwa 40.000 Männer testen, ob der Sohn oder die Tochter das leibliche Kind ist.

Rechtliches zum Vaterschaftstest

Wird ein eheliches Kind geboren, so gilt der Ehemann automatisch als Vater. Auch bei unehelichen Kindern kann der Partner der Mutter und vermutliche Erzeuger des Babys die Vaterschaft anerkennen. Ist dies geschehen, hat eine Vaterschaft viele Konsequenzen für den Mann, wie beispielsweise Verantwortung, Unterhaltsansprüche und Sorgerechtsfragen im Trennungsfall und vieles mehr.

Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, ist ein Abstammungsgutachten sinnvoll. Moderne Tests geben eine nahezu vollkommene Sicherheit über das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind. Hierfür gibt es die Möglichkeit, heimlich oder vor Gericht einen Vaterschaftstest machen zu lassen.

Das heimliche Abstammungsgutachten

Viele Labore führen heimliche Vaterschaftstests durch. Seit dem Jahre 2009 gilt dies aber als illegal und kann laut Gendiagnostikgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden. Gentests dürfen nicht mehr ohne Zustimmung der Betrfoffenen durchgeführt werden.

Hintergrund hierfür ist, die erhobenen Daten besser vor illegaler Verwendung schützen zu können und dass jeder Bürger ein Recht darauf haben soll, selbst zu bestimmen, ob er seine genetischen Befunde kennen möchte oder nicht.

Vaterschaftsanfechtung und der Vaterschaftstest vor Gericht

Um die Beweiskraft des Vaterschaftstests vor Gericht sicherzustellen, müssen einige Bedingungen eingehalten werden. So ist nicht allein die Blutabnahme bei den Betroffenen ausreichend. Zusätzlich müssen ein Lichtbild und ein Fingerabdruck angefertigt werden.

Möchte ein Mann die Vaterschaft anfechten, um ein Abstammungsgutachten gerichtlich anordnen zu lassen, reicht es nicht aus, zu behaupten, nicht der biologische Vater des Kindes zu sein. Vielmehr müssen nachprüfbare Umstände vorliegen, die an der biologischen Abstammung zweifeln lassen.

Berechtigte Zweifel an der Vaterschaft liegen vor, wenn die Empfängnis oder die Geburt des Kindes außerhalb der Ehe stattgefunden haben, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass ein anderer Mann der biologische Vater sein könnte, wenn während des Zeitpunkts der Zeugung kein Geschlechtsverkehr mit der Mutter stattgefunden hat, oder die Unfruchtbarkeit des Mannes im Empfängniszeitraum nachgewiesen ist.

Rechtliche Folgen bei der Feststellung der Nichtvaterschaft

Kann eine Vaterschaft ausgeschlossen werden, hat dies rechtliche Folgen für alle Beteiligten. Die Verwandtschaftsbeziehungen zum bisherigen Vater und dessen Familie fallen weg, sowie Unterhaltsansprüche gegen ihn und seine Verwandten. Außerdem entfallen sozialrechtliche Ansprüche wie Familienversicherung oder Krankenkasse, die vom Vater herrühren.

Umgekehrt hat der bisherige Vater keine Ansprüche mehr auf Kindergeld und ähnliche Leistungen. Gegebenenfalls verliert das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, falls diese nur vom Vater herrührt. Der Nachname des Kindes kann nachträglich geändert werden.

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