Jobsuche, Angebot und Wirklichkeit in Anzeigen

Findige Masche um Mitarbeiter zu gewinnen und deren Verdienst. Vom Lesen des Stellenangebots im Internet mit verlockenden Versprechnungen bis zur schrecklichen Wirklichkeit mit hohen Einstiegskosten anstelle Lohn für die Arbeit.

Immer mehr suchen – auch freiberuflich – nach einem Job im Internet. Doch Vorsicht, clevere Anbieter mit anscheinend seriösen Angeboten schaden dem Arbeitsuchenden mehr als sie ihm nützen. Ein Teil der Provisionen werden geschickt – legal vertraglich abgesichert – in die eigenen Taschen geleitet. Wer Arbeit sucht und hierbei kein Geld verlieren will, kann Ärger und Kosten sparen – wenn er rechtzeitig die Gefahren erkennt.

Lockende Anzeige für den Jobsucher

Folgender Anzeigeninhalt wurde zur besseren Übersicht der Versprechungen und Anforderungen strukturiert und gekürzt aufgelistet. Das erleichtert das Erkennen ähnlicher Aussagen in den Jobangeboten für Außendienstmitarbeiter:

  1. Beratung und Vertrieb von Bausparverträgen mit
  2. vorhandenem Kundenstamm und
  3. Besuchsterminen.
  4. Diese Tätigkeit ist beratungsaktiv und fordert ein großes Verkaufstalent.
  5. Wir sind seriös und arbeiten auch branchenfremde Bewerber oder Wiedereinsteiger ein.
  6. Die Einarbeitung erfolgt am Arbeitsort.
  7. Minimalgehalt: Fixum und Provision

Versprechungen werden demontiert

Per E-Mail beworben erfolgt nach einiger Zeit der Anruf des Vertriebspartners der Bausparkasse. Ein Bewerbungsgespräch wird angeboten, weit entfernt vom Wohnort im Foyer eines Hotels nahe am Hauptbahnhof. Hat der Partner oder die Bausparkasse kein Büro? Das ist ein erstes Warnsignal. Während des Gespräches wird klar: Vorhandener Kundenstamm kann nicht angeboten werden. Das Produkt soll vor kurzem gewordenen Eltern angeboten werden. Das nächste Signal einer Gefahr. Besuchstermine werden täglich fünf bis sieben zugesandt per Mail oder Telefax. Da man ja freiberuflich tätig werden wird, gäbe es kein Fixum sondern nur Provision. Hier sollte man sich eigentlich schon verabschieden.

Vorgehensweise beim Besuchten

Den Anschein erwecken, man kommt im Auftrag eines Institution um zu prüfen, ob die Eltern bereits alle Förderungen für das Kind beantragt haben. Dabei über die Bausparförderung einen Bausparvertrag auf den Namen des Kindes verkaufen. Aus der Traum vom Berater von Stammkunden. Am nächsten Tag wird per Anruf mitgeteilt, man hätte den ersten Test bestanden. Ein zweites Vorstellungsgespräch sei erforderlich. Diesmal doppelt soweit entfernt. Es bleibt bei der Gaststätte eines Hauptbahnhofes.

Die Kaltkarte kommt ins Spiel

Nach weiteren Prüfungsfragen wird der große Vorteil der Kaltkarte erklärt. Fällt ein Termin aus, entfällt die Wartezeit bis zum nächsten Termin. Adressen ohne Telefonnummer und somit nicht terminierbar, werden für die ausgefallenen Termine bereitgestellt. Ein Schock für alle Jobsuchende, die keine „Kaltakquise“ machen können. Das Klingeln ohne Termin an fremden Türen erfordert Begabung. Die Alarmglocken schrillen laut – aber die Masche ist gut ausgedacht: Wer sich hier bewirbt, ist meist knapp bei Kasse. Man redet sich ein: Eine Adresse besuchen und klingeln ja nur, wenn ein Termin ausfällt. Das muss man durchziehen.

Die Kaltkarten vermehren sich

Zwei Tage später folgt die Schulung. Abermals eine lange Anfahrt. Doppelt so weit wie der Arbeitsort. Im Saal eines Gasthauses wird dem einzigen Schüler fleißig das Modell des Geldverdienens gelehrt. Auf einmal stehen täglich drei bis fünf Kaltkarten unter den fünf bis sieben Terminen als tägliche Pflichtleistung. Man fragt warum und die Antwort ist, vor und nach den Terminen können ebenfalls Menschen besucht werden.

Vertragspartner ist nicht die Bausparkasse

Zum Kursende wird der Vertrag vorgelegt. Die vier Seiten sind bald durchgelesen. Der Satz „Die Provision ist nach 13 Monaten verdient“ überliest man ohne Bedenken. Schließlich gibt es monatliche Provisionen als Vorauszahlung. Abzüglich 20 Prozent für eventuelle Storni. Klingt alles schlüssig. Jetzt unterschrieben schnappt die Falle zu. Der Vertrag gilt zwischen dem Vertriebspartner und dessen neuen Mitarbeiter. Im Vertrag ist nur ein Postfach aufgeführt.

Plötzlich keine Termine

Nach 15 Arbeitstagen hatte der neue Mitarbeiter anstelle der fünf bis sieben Termine nur knapp drei je Tag erhalten. Dafür kamen je Tag fünf bis sieben Kaltkarten – also Klingelputzadressen auf seine Liste. Insgesamt je Tag acht Besuche. Neun Verträge wurden abgeschlossen. Die vertraglich versprochene Provisionsabrechnung per Monatsende war seit zehn Tagen fällig. Auf Rückfragen kam keine Antwort.

Ab dem 16. Arbeitstag gab es keine Termine.Tage später kommt eine kurzer Hinweis per Mail: Es wären noch 50 Kaltkarten nicht bearbeitet worden. Vertraglich waren weder Termin- noch Kaltkarten vorgegeben. Ohne Termine kein Verdienst. Über 3.000 Fahrkilometer wurden für 45 Terminbesuche und 75 Kaltkartenbesuche investiert. So muss der Mitarbeiter den Vertrag kündigen.

Die vom Mitarbeiter verdienten Provisionen gehen an den Vertriebspartner der Bausparkasse

Der Mitarbeiter stellte laut Vertrag eine Rechnung aus. Doch der Vertriebspartner war nicht erreichbar. Der geprellte – jetzt wieder Jobsuchende – schaltete einen Rechtsanwalt ein. Schließlich hatte er 180 Stunden gearbeitet und über eintausend Euro Provision waren nicht bezahlt. Auch der Rechtsanwalt erkannte nicht die feingesponnene Strategie. Der Satz „Die Provision ist nach 13 Monaten verdient“ – obwohl Bausparkassen nach einer Einzahlung von sechs Monatsbeiträgen die Provision auszahlen – laut Vertrag die gesamte an den Vertriebspartner – konnte dieser in Ruhe abwarten. Erst nach dreizehn Monaten müsste er erst zahlen.

Beim Vergleich am Gericht – zehn Monate nach der Kündigung – wurde die Masche augenfällig. Wer kann sich einen Anwalt leisten, wenn er wenige Verträge abgeschlossen hat, die Termine ausbleiben und keine Provision erhält. Er müsste dreizehn Monate warten. Welch ein Aufwand dafür quer durch halb Deutschland zum Gericht zu fahren.

Die Bausparkasse deckt ihre Mitarbeiter

Die gerichtliche Auflage, dem Mitarbeiter die „regelmäßige Besparung und Zahlung der Abschlussgebühr“ vorzulegen wollte der angeschriebene und zuständige Mitarbeiter der Provisionsabteilung der Bausparkasse nicht mitteilen. Damit ist die Masche garantiert wasserdicht.

Die wichtigsten Warnsignale und die Macht im Internet

  • Der Jobsuchende sollte vorsichtig sein, wenn der Anbieter nur ein Postfach angibt. Spätestens im Vertrag muss eine Firmenadresse stehen und nicht nur ein Postfach.
  • Wenn in Werbungen im Namen von Bausparkassen oder Versicherungen geworben wird, dann nur mit diesen einen Vertrag eingehen und nicht mit einem „Partner“ dazwischen.
  • Wenn wesentliche Punkte beim Vorstellungsgespräch nicht mehr mit der Anzeige übereinstimmen, Hände weg von diesem Jobangebot. Die Unwahrheiten sind weitreichender.
  • Vorsicht, Wenn das Vorstellungsgespräch nicht in einem Büro oder der Wohnung des Jobanbieters stattfindet

Wer in eine solche oder ähnliche Situation gerät – hat eine Chance, diese Machenschaffen empfindlich zu treffen: Das Bild zeigt, wie man Erfolg haben kann, selbst wenn über das Gericht der Verdienst nicht bezahlt wird. Über 470 sind bei der Stellensuche auf den gezeigten Eintrag gestoßen und konnten gewarnt werden. Der Druck auf den Vertriebspartner wurde daraufhin so groß, dass er die Provision überwies. Die Macht im Internet ist hier ein Segen. Die Arbeitssuchenden werden gewarnt unddamit vor Verlusten geschützt.

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