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Kasus: die 4 Fälle im Deutschen – Wer, wessen, wem, wen – oder was?

Der Kasus eines (Pro-)Nomens oder einer Nominalgruppe wird hauptsächlich von Verben und Präpositionen geregelt. Wehe dem, der sich nicht an diese Gesetze hält …

Der grammatische Begriff Kasus ist aus dem Lateinischen entlehnt (casus) und bedeutet auf Deutsch Vorkommnis, Vorfall oder – grammatisch – Beugefall.

Gebeugt bzw. dekliniert (lat. declinare = abändern) werden können Nomen/Substantive (lat. nomen substantivum = Wort, das für sich selbst bestehen kann = Hauptwort), Pronomen (lat. pro nomen = Wort, das anstelle eines Nomens steht = Fürwort) und selbstverständlich auch Artikel oder Adjektive, wenn sie sich mit (Pro-)Nomen zu einer Nominalgruppe bzw. -phrase zusammentun.

Für den Fall des Falles hält die deutsche Sprache vier Kasus bereit:

  • Nominativ (von lat. nominare = benennen) = Wer-Fall
  • Genitiv = (von lat. genitivum = angeboren) =Wes-Fall
  • Dativ ( von lat. dare = geben) = Wem-Fall
  • Akkusativ (von lat. accusare = anklagen) = Wen-Fall

Durch den Kasus wird die syntaktische Rolle (von griech. syntaxis = Anordnung, Zusammenstellung) des Nomens bzw. Substantives in einem Satz kenntlich gemacht. Jedem (Pro-)Nomen wird eine bestimmte Rolle zugewiesen, die es innerhalb eines Satzes zu spielen hat. Und auch wenn Nomen „für sich allein bestehen können“, innerhalb eines Satzes sind sie von anderen Wörtern abhängig.

Sie werden hauptsächlich von Verben regiert, die darüber bestimmen, ob sie die Rolle eines Subjekts oder eines Objekts einnehmen. Aber auch Präpositionen oder prädikative Adjektive sorgen für Ordnung im Satz. Diese Wortarten haben das Recht, zu bestimmen, in welcher Beziehung die (Pro-)Nomen oder Nominalgruppen zueinander stehen und welchem Fall sie sich beugen müssen.

Der Nominativ

Das Subjekt eines Satzes steht immer im Nominativ. Das Verb bestimmt, wer diese Rolle übernehmen soll.

  • Der Angeklagte trat vor den Richter.

Wird zu dem Subjekt eine ergänzende Aussage gemacht, die einem Verb wie sein, bleiben werden, heißen oder scheinen nachgestellt wird, handelt es sich um einen Gleichsetzungsnominativ.

  • Der Richter war ein alter Bekannter. Aber er schien heute ein ziemlich missmutiger Richter zu sein.

Auch Anreden stehen immer im Nominativ.

  • „Sie schon wieder, Herr Schmitz!“, brummte er.

Der Genitiv

Das Genitivattribut (= Beifügung) in einer Nominalphrase macht nähere Angaben zu dem Subjekt, beschreibt es oder ordnet es zu.

  • Die Augen des Angeklagten verengten sich zu Schlitzen.

Manchmal verlangt ein Verb, dass das Nomen im Genitiv stehen muss, um als Objekt eine Ergänzung vorzunehmen.

  • Man bezichtigte ihn wieder einmal des Diebstahls.

Auch prädikative Adjektive können den Genitiv als Objekt fordern.

  • Er war sich seiner Schuld sehr wohl bewusst.

Manche Präpositionen setzen voraus, dass eine adverbiale Bestimmung, also eine nähere Bestimmung der Umstände, im Genitiv stehen muss.

  • Anstelle eines Lebens im Luxus erwartete ihn nun eine Gefängniszelle. Angesichts dieser Aussicht wurde er ganz trübsinnig.

Der Dativ

Der Dativ ist der Kasus des Objekts, auf den die Handlung des Subjekts bezogen ist, quasi ein Teilnehmer der Handlung, der oft in irgendeiner Beziehung zum Subjekt steht.

Oftmals bestimmen Verben, wer welche Rolle spielt.

  • Sein Verteidiger würde ihm diesmal nicht helfen können.

Manchmal gehen Verben und Präpositionen auch eine enge Bindung miteinander ein und fordern dann gemeinschaftlich, dass ein Präpositionalobjekt im Dativ zu stehen hat.

  • Er hatte lange mit Herrn Schmitz gesprochen und ihm zu verstehen gegeben, dass niemand an der Aussage des Zeugen zweifeln würde.

Aber Präpositionen haben auch manchmal das alleinige Sagen und zwingen die von ihnen abhängigen (Pro-)Nomen oder Nominalphrasen, mit ihnen zusammen eine adverbiale Bestimmung im Dativ zu bilden.

  • Denn er war bei dem Überfall beobachtet worden. Aus diesem Grund gab es an seiner Schuld gar keine Zweifel.

Der Akkusativ

Der Akkusativ ist der Kasus desjenigen Objekts, das von der Handlung unmittelbar betroffen oder aber der Gegenstand der Handlung ist.

Auch hier können die Verben über den Fall entscheiden.

  • Der Staatsanwalt würde die Höchststrafe fordern, so viel stand fest.

Verben und Präpositionen können gemeinsam vorschreiben, dass das Präpositionalobjekt im Akkusativ stehen muss.

  • Herr Schmitz war in eine äußerst missliche Lage geraten und ärgerte sich über sich selbst.

In diesem Fall können bestimmte Präpositionen ebenfalls ganz allein festlegen, dass sie zusammen mit einem (Pro-)Nomen oder Nominalphrasen eine adverbiale Bestimmung im Akkusativ bilden.

  • Alles sprach gegen ihn. Ohne großes Federlesen verlas der Richter schließlich das Urteil.