Mündliche Zusagen auf einen Arbeitsvertrag

Nicht zu früh über ein Vertragsangebot freuen. Die meisten Bewerber sind überglücklich, wenn sie eine mündliche Vertragszusage von einem Arbeitgeber erhalten. Oft währt die Freude jedoch nur kurz.

Solange das Unternehmen keinen Arbeitsvertrag per Post zugesandt hat oder kein konkreter Termin für eine Vertragsunterzeichnung vereinbart wurde, ist es ratsam, eventuell vorliegende Angebote von anderen Firmen noch nicht abzusagen. Es kommt in der Praxis leider sehr häufig vor, dass mündliche Vertragszusagen recht kurzfristig zurückgezogen werden. Die Enttäuschung für den Bewerber ist dann umso größer, insbesondere wenn er anderen Unternehmen bereits abgesagt hat mit der Begründung, eine neue Stelle gefunden zu haben.

Anzeichen dafür, dass eine Zusage doch nicht eingehalten wird

Sollten die nachfolgenden Aspekte nach einer mündlichen Zusage des Arbeitgebers zutreffend sein, so ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Zusage nicht in einen schriftlich fixierten Arbeitsvertrag mündet:

  • Obwohl der Arbeitgeber zugesagt hat, das Vertragsangebot bis zu einem bestimmten Termin zuzusenden, befindet sich auch Tage später immer noch kein Arbeitsvertrag in der Post
  • Bei eventuellen telefonischen Rückfragen lässt sich der zuständige Ansprechpartner ständig verleugnen wegen angeblich dringender terminlicher Verpflichtungen
  • Die Firma lässt trotz mündlicher Zusage gar nichts mehr von sich hören

Die Mitteilung, dass die Zusage zurückgezogen wird

Wenn das Unternehmen überhaupt noch etwas von sich hören lässt, erfolgen Rückrufe oder Schreiben meist erst Tage oder Wochen nach dem letzten Kontakt. Die am häufigsten genannten Gründe für die Zurückziehung eines Vertragsangebotes sind:

  • Es wurde angeblich kurz nach dem Gespräch mit dem Betroffenen noch ein/e Bewerber/in gefunden, der/die noch besser für die Position geeignet ist
  • Der derzeitige Stelleninhaber wolle nun doch im Unternehmen bleiben
  • Ursprünglich sollte mal eine neue Position geschaffen werden, aber nach Rücksprache mit dem Vorstand und der Geschäftsführung habe sich herausgestellt, dass diese Stelle nun doch nicht geschaffen wird

Alle drei (fadenscheinigen) Gründe sind in jedem Fall für den Bewerber ärgerlich. Im erstgenannten Fall ist häufig davon auszugehen, dass das Unternehmen offenbar noch einen Kandidaten gefunden hat, der bereit ist, für ein geringeres Gehalt mit geringeren Nebenleistungen zu arbeiten als derjenige, der ursprünglich die Zusage erhalten hat. Insgesamt zeugt ein derartiges Vorgehen jedoch von Unzuverlässigkeit und Unehrlichkeit der Firma.

Bei den beiden letztgenannten Gründen spricht dies ebenfalls nicht gerade für eine zuverlässige Unternehmensführung. Bevor eine Stelle offiziell ausgeschrieben wird, sollte definitiv geklärt sein, ob der alte Stelleninhaber das Unternehmen wirklich zu einem bestimmten Termin verlässt beziehungsweise ob Vorstand und Geschäftsführung mit der Schaffung einer neuen Stelle einverstanden sind. Es mutet geradezu lächerlich für Außenstehende an, wenn das Pferd praktisch von hinten aufgezäumt wird, indem erst eine Stelle geschaffen oder neu besetzt werden soll und erst anschließend erfragt wird, ob der Vorstand/die Geschäftsleitung damit einverstanden ist oder ob der Vorgänger die Firma tatsächlich verlassen möchte.

Umgang des Bewerbers mit der Zurückziehung eines mündlichen Vertragsangebots

Auch wenn die oben beschriebene Vorgehensweise für den Bewerber äußerst ärgerlich ist, so bleibt jedoch ein schwacher Trost, auch wenn er die Stelle nicht bekommen hat. Wenn es schon vor Vertragsunterzeichnung und Arbeitsantritt zu solchen Vorfällen kommt, stellt sich die Frage, wie das Unternehmen in der Praxis mit seinen Arbeitnehmern umgeht.

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