Sabbatical – was ist ein Sabbatjahr und wer kann es machen?

Das Sabbatjahr bietet die Möglichkeit ohne Kündigung eine berufliche Auszeit zu nehmen. Wer hat das Recht auf ein Sabbatical und was ist dabei zu beachten?

Von einer Auszeit im Job träumen nicht nur in Deutschland viele Berufstätige. In Zeiten hohen Leistungsdrucks und vieler (unbezahlter) Überstunden sind die Belastungen für viele sehr groß und im Urlaub gelingt es zwar mitunter sich ein wenig zu erholen und abzuschalten, doch wirklich ausreichend sind die Urlaubstage oftmals nicht, um sich wirklich vom Stress und der Arbeit zu erholen. Folge sind berufsbedingte Erkrankungen wie das immer weiter um sich greifende Burnout-Syndrom oder Arbeitssucht. Eine Alternative, die eine wirkliche Auszeit vom Job darstellt, ist das so genannte Sabbatjahr.

Fakten zum Sabbatjahr

Unter einem Sabbatjahr/Sabbatical versteht man ein Arbeitszeitmodell, das es Berufstätigen erlaubt, für eine gewisse Zeit eine Auszeit vom Job zu nehmen und das ohne eine Kündigung. Eine schriftliche Vereinbarung, die einen Kündigungsausschluss auch in Sonderfällen, etwa betriebsbedingten Gründen, fixiert, ist in jedem Fall dennoch ratsam. Dabei muss diese Auszeit nicht zwangsläufig ein ganzes Jahr lang dauern. Mindestens drei Monate sollte sie allerdings schon dauern, da sonst der Sinn und Zweck dieser speziellen Auszeit nicht wirklich gewährleistet ist. In jedem Fall sollte vor dem Sabbatical gründlich überlegt werden, ob es Sinn macht und wie die Finanzierung erfolgen soll. Auch Gespräche mit Familienmitgliedern können hilfreich sein.

Wer hat einen Anspruch auf ein Sabbatjahr?

Ein generelles Recht auf diese Auszeit gibt es jedoch nicht. Wer sich dafür interessiert, muss sich erkundigen, ob es im eigenen Unternehmen schon entsprechende Regelungen für ein Sabbatjahr gibt. Auch wenn es nur in ganz wenigen Unternehmen ein Recht auf ein Sabbatjahr gibt, kann im Grunde genommen jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern ein Sabbatjahr bewilligen. Man sollte den persönlichen Wunsch nach einem Sabbatjahr jedoch gegenüber dem Arbeitgeber gut begründen können und langfristig vorher Gespräche führen, damit der Arbeitgeber sich ebenfalls vorbereiten kann.

Fragen zur Finanzierung des Sabbaticals und Weiterzahlung des Gehalts vorher klären

Es gibt bezahlte und unbezahlte Auszeiten. Wer vor der Auszeit Überstunden und Urlaub sammelt oder auf einen Teil seines Gehaltes verzichtet, macht eine bezahlte Auszeit. Alternativ ist auch die unbezahlte Variante möglich. Das bedeutet dann eher einen unbezahlten (Sonder-)Urlaub. In jedem Fall bezahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge weiter. Bezüglich der Handhabe von etwaigen weiteren Versicherungen muss sich jeder individuell im Vorfeld kümmern.

Ein Sabbatical bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten

Die Gründe, die für eine Auszeit vom Job sprechen, sind vielfältig. Zum einen lässt sich so eine wirklich erholsame Auszeit vom Berufsalltag nehmen. Wird das Sabbatjahr im Ausland verbracht, lassen sich wichtige Auslandserfahrungen machen oder Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache erwerben. Und wer außer Au-Pairs oder Studenten, die ins Ausland gehen, hat sonst schon die Möglichkeit dazu? Aber es ist nicht vorgeschrieben, wie das Sabbatical zu verbringen ist. Berufliche Weiterbildung, Entspannung pur oder auch die Erfüllung persönlicher Wünsche und Träume stehen für viele Interessierte ganz oben auf der Liste mit Zielen für ein Sabbatjahr.

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