Scheidung im Internet

Sich online vom Ehepartner trennen – schnell und unbürokratisch. Der Gang zum Scheidungsanwalt ist unangenehm. Warum nicht als einfach und bequem online scheiden lassen? Eine britische Scheidungsagentur machts möglich…

Mittlerweile gibt es schon die vielseitigsten Möglichkeiten des „Schlussmachens“. Sich von Angesicht zu Angesicht zu sagen, dass man lieber „ohne einander“ als „miteinander“ sein und leben möchte, ist out. Viel moderner und zu dem weniger unangenehm ist es, dem Partner per Post-It, Anruf, SMS oder E-Mail den Laufpass zu geben. Manche gehen so weit, sich online an eine Trennungsagentur zu wenden, die dann mit dem Noch-Partner kurzen Prozess mach. Wenn man eine Beziehung per SMS oder einem online bestellten „Trennungsdienst“ beenden kann, warum sollte man sich dann nicht auch per Mausklick scheiden lassen?

Der etwas andere „Quickie“

Hört man den Begriff „Quickie“, so denkt man wahrscheinlich an viele Dinge, aber nicht notwendigerweise an Scheidung. Beim „Quickie“ handelt es sich per Definition um „eine schnelle Nummer“ – dass es sich dabei auch um einen schnellen Vollzug des Akts der Ehescheidung handeln kann, zeigt der britische Scheidungsservice „Quickie Divorce“.

Wozu sich persönlich zu einem Anwalt bemühen und viel Geld und Zeit aufwenden, wenn man doch eigentlich nur eines will: das Versprechen der ewigen Liebe und Treue zurücknehmen. Und das ganz offiziell. Die britische Anwalts-Firma bietet Menschen, die sich schnell und mit möglichst wenig Unannehmlichkeiten scheiden lassen wollen, ihren sogenannten „Quickie-Service“ an, der nicht nur Zeit, sondern auch eine ganze Menge Geld spart.

Man bezahlt 40 Pfund, um die Scheidung zu beantragen. Optional kann man das Scheidungs-Gesamtpaket wählen, bei dem man zum Preis von 69 Pfund sämtliche Unterlagen erhält, die man dann bequem von zu Hause aus ausfüllen und zum Gericht schicken kann.

Der erste Schritt zur Scheidung dauert online nur drei Minuten und spart dem Klienten laut Aussage des Unternehmens bis zu 550 Pfund. Der Weg zum Scheidungsanwalt ist hinfällig. Und für weitere 137 Pfund erhält man sogar ein personalisiertes Scheidungsabkommen, das garantiert, dass der Ex-Partner keine finanziellen Ansprüche stellen kann, die nicht im Abkommen angeführt sind. Außerdem ist in diesem Preis die Änderung des Testaments enthalten, sodass man dem Ex-Partner den Erbanteil, den man ihm in einem früheren Testament vielleicht zugesprochen hat, wieder abtrünnig machen kann.

Wer nur sein Testament abändern will, zahlt einmalig 39 Pfund – alle weiteren „Up-dates“ sind dann bis ans Lebensende kostenlos. Im Moment gibt es die Abänderung sogar zum Aktionspreis von 10 Pfund; da heißt es für alle Briten: schnell zugreifen!

Mehr als 15.000 Scheidungen sollen in Großbritannien bereits auf diesem Weg ins Rollen gebracht worden sein. Und wer jetzt so richtig Lust auf Scheidung bekommen hat, der sei darauf hingewiesen, dass auch deutsche Anwaltskanzleien einen derartigen Online-Scheidungs-Service anbieten.

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